Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
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Muß dann bei beiden auf dem Rezept auch explizit der HB vermerkt sein?
Konkretes Beispiel:
Ehemann hat KG + HB verordnet bekommen.
Ehefrau hat nur KG verordnet bekommen. Sie könnte theoretisch zur Behandlung in die Praxis kommen, kann aber ihren Mann nicht allein zuhause lassen und ihn auch nicht mit in die Praxis zur Behandlung bringen. Deshalb möchte sie auch gerne im HB gleich mitbehandelt werden. Muß dieser extra auf ihrem Rezept vermerkt werden?
Oder reicht der HB auf dem Rezept des Ehemannes, da ja sowieso nur 1x HB berechnet wird?
Ich hoffe, ihr konntet meiner Beschreibung folgen und könnt mir dazu raten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wenn ich ein Ehepaar im HB behandle, kann ich nur 1x die HB-Pauschale berechnen, richtig?
Muß dann bei beiden auf dem Rezept auch explizit der HB vermerkt sein?
Konkretes Beispiel:
Ehemann hat KG + HB verordnet bekommen.
Ehefrau hat nur KG verordnet bekommen. Sie könnte theoretisch zur Behandlung in die Praxis kommen, kann aber ihren Mann nicht allein zuhause lassen und ihn auch nicht mit in die Praxis zur Behandlung bringen. Deshalb möchte sie auch gerne im HB gleich mitbehandelt werden. Muß dieser extra auf ihrem Rezept vermerkt werden?
Oder reicht der HB auf dem Rezept des Ehemannes, da ja sowieso nur 1x HB berechnet wird?
Ich hoffe, ihr konntet meiner Beschreibung folgen und könnt mir dazu raten.
Ich würde die Ehefrau nicht zuhause behandeln...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mein Vorschlag war, dass die Ehefrau sich von ihrem Arzt ebenso den HB auf's Rezept schreiben lässt und gut.
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Wonderwoman schrieb:
Das ist aber nicht OK, da nur HB verschrieben werden darf, wenn der Patient HB benötigt. Das ist hier aber nicht der Fall.
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Wonderwoman schrieb:
HB ist Hausbesuch. Nicht HB ist Praxis.
Ich würde die Ehefrau nicht zuhause behandeln...
Den Kassen geht es meist nur um die Finanzen und Du bist auf der sicheren Seite.
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Es ist schon eine blöde Situation. Tatsächlich ist es so, dass du keinen HB machen darfst, wenn es nicht verordnet ist. Ich würde die KK fragen, ob vielleicht nicht doch eine Ausnahme möglich ist. Aber lass dir die Antwort schriftlich geben.
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Eberhard schrieb:
Es ist schon eine blöde Situation. Tatsächlich ist es so, dass du keinen HB machen darfst, wenn es nicht verordnet ist. Ich würde die KK fragen, ob vielleicht nicht doch eine Ausnahme möglich ist. Aber lass dir die Antwort schriftlich geben.
Das ist doch nicht mein Bier.
Wenn sie dann keinen HB verordnet bekommt, wird sie eben in die Praxis kommen müssen zur Behandlung und für ihren Mann derweil eine Betreuung organisieren müssen. - Sie geht ja bestimmt auch mal einkaufen und der Mann bleibt zuhause........
Die Leute wollen's halt immer bequem haben - und wir haben dann die Arbeit damit.
:kissing_closed_eyes:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Darum muß sich ja letztendlich die Patientin (Ehefrau) selber kümmern, oder? - Gespräch mit ihrem Arzt/KK.
Das ist doch nicht mein Bier.
Wenn sie dann keinen HB verordnet bekommt, wird sie eben in die Praxis kommen müssen zur Behandlung und für ihren Mann derweil eine Betreuung organisieren müssen. - Sie geht ja bestimmt auch mal einkaufen und der Mann bleibt zuhause........
Die Leute wollen's halt immer bequem haben - und wir haben dann die Arbeit damit.
:kissing_closed_eyes:
....Die Leute wollen's halt immer bequem haben - und wir haben dann die Arbeit damit.....
Das wäre nicht nur bequem sondern auch vernünftig!
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Eberhard schrieb:
....Die Leute wollen's halt immer bequem haben - und wir haben dann die Arbeit damit.....
Das wäre nicht nur bequem sondern auch vernünftig!
was ist mit der Haftpflicht?
Behandle ohne HB, die Pat. zuhause es passiert ihr oder mir etwas was dann?
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uli schrieb:
mal abgesehen von bequem oder vernünftig..
was ist mit der Haftpflicht?
Behandle ohne HB, die Pat. zuhause es passiert ihr oder mir etwas was dann?
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die neue schrieb:
dann greift vermutlich die Haftpflicht nicht
Auf derlei Schwierigkeiten (im Falle eines Falles) hätte ich echt keine Böcke.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Eben - das war auch meine Überlegung.
Auf derlei Schwierigkeiten (im Falle eines Falles) hätte ich echt keine Böcke.
Etwas nicht berechnen gab noch nie ein Problem: z.B. Patient will nach OP nach 3x HB lieber in die Praxis kommen, dann werden eben nur 3x per Unterschrift quittiert und berechnet.
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Andrea Platzer schrieb:
Bei der vergleichbaren Situation: Ehepaar, gleiche Kasse, HB begründbar (sehr gebrechlich) aber nicht zwingend notwendig bei ihm - hat der Hausarzt den HB bei beiden verordnet, wurde quittiert mit der Unterschrift (Versicherung), aber eben nur bei einem Rezept berechnet.
Etwas nicht berechnen gab noch nie ein Problem: z.B. Patient will nach OP nach 3x HB lieber in die Praxis kommen, dann werden eben nur 3x per Unterschrift quittiert und berechnet.
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C.Zimmermann schrieb:
Ich würde die VO bei der Kasse mit Erläuterung der Situation genehmigen lassen , da auf die KK keine Mehrkosten zukommen, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Behandlung zu Hause verweigert wird.
Den Kassen geht es meist nur um die Finanzen und Du bist auf der sicheren Seite.
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