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Rhein Sieg Kreis

Ambulante Rehabilitation mit 5
Indikationen in Bonn- Alfter
zentral gelegen.
Indikationen Orthopädie,
Neurologie, Kardiologie,
Psychosomatik, Pneumologie
Physiotherapie in Einzel- und auch
Gruppentherapie .
Abwechslungsreicher Arbeitsalltag.
Outdoortherapie, Bewegungsbad,
Aquajogging
Ambulante Rehabilitation und
Heilmittelkunden.

Für jeden Standort gilt:
-Möglichkeit der 4 Tage Woche
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ehemals außerhalb des Regelfalles.....
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Anonymer Teilnehmer
03.01.2021 07:45
Hallo Leute, erst mal ein frohes neues Jahr!Ich stehe auf dem Schlauch!Es gibt keine Verordnung außerhalb des Regelfalles mehr. So weit ist das klar.
Früher wer es so, daß im Regelfall bei z.B. WS2a 3 Rezepte a x 6 KG verordnet wurde. War der Patient danach außerhalb des Regelfalles konnte der Arzt bei WS2a auch 10x KG auf einem Rezept verordnen.
So weit ich das verstanden habe geht das heute dann nicht mehr?es bleibt, auch wenn die orientierende Menge ausgeschöpft ist bei 6 er Rezepten?
Es sei denn es handelt sich um eine Langfrist VO oder um besonderen Behandlungsbedarf, in diesen Fällen gilt dann schon ab dem ersten Rezept die Möglichkeit so viel zu verordnen, daß der Patient nach 12 Wochen den Arzt aufsuchen muß?
ich hoffe mein Kauderwelsch war verständlich, ich wäre dankbar, wenn ihr mir helfen könntet
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• ronjane
Hallo Leute, erst mal ein frohes neues Jahr!Ich stehe auf dem Schlauch!Es gibt keine Verordnung außerhalb des Regelfalles mehr. So weit ist das klar. Früher wer es so, daß im Regelfall bei z.B. WS2a 3 Rezepte a x 6 KG verordnet wurde. War der Patient danach außerhalb des Regelfalles konnte der Arzt bei WS2a auch 10x KG auf einem Rezept verordnen. So weit ich das verstanden habe geht das heute dann nicht mehr?es bleibt, auch wenn die orientierende Menge ausgeschöpft ist bei 6 er Rezepten? Es sei denn es handelt sich um eine Langfrist VO oder um besonderen Behandlungsbedarf, in diesen Fällen gilt dann schon ab dem ersten Rezept die Möglichkeit so viel zu verordnen, daß der Patient nach 12 Wochen den Arzt aufsuchen muß? ich hoffe mein Kauderwelsch war verständlich, ich wäre dankbar, wenn ihr mir helfen könntet
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EvSe
03.01.2021 21:21
Ja bei überschreiten der orientierenden Behandlungsmenge kann dann weiter nur in den vorgegebenen Schritten also Höchstmenge je Verordnung verordnet werden (in deinem Bespiel für WS jeweils immer nur 6x/Verordnung)
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Ja bei überschreiten der orientierenden Behandlungsmenge kann dann weiter nur in den vorgegebenen Schritten also Höchstmenge je Verordnung verordnet werden (in deinem Bespiel für WS jeweils immer nur 6x/Verordnung)
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EvSe schrieb:

Ja bei überschreiten der orientierenden Behandlungsmenge kann dann weiter nur in den vorgegebenen Schritten also Höchstmenge je Verordnung verordnet werden (in deinem Bespiel für WS jeweils immer nur 6x/Verordnung)

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mosaik
03.01.2021 21:35
... oder der Patient erhält eine Genehmigung für mindestens ein Jahr. Dann kann der Arzt auch mehr aufschreiben und die 10€ Blattgebühr können so reduziert werden.

Viele Grüße
Monika

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• ronjane
... oder der Patient erhält eine Genehmigung für mindestens ein Jahr. Dann kann der Arzt auch mehr aufschreiben und die 10€ Blattgebühr können so reduziert werden. Viele Grüße Monika
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mosaik schrieb:

... oder der Patient erhält eine Genehmigung für mindestens ein Jahr. Dann kann der Arzt auch mehr aufschreiben und die 10€ Blattgebühr können so reduziert werden.

Viele Grüße
Monika

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo Leute, erst mal ein frohes neues Jahr!Ich stehe auf dem Schlauch!Es gibt keine Verordnung außerhalb des Regelfalles mehr. So weit ist das klar.
Früher wer es so, daß im Regelfall bei z.B. WS2a 3 Rezepte a x 6 KG verordnet wurde. War der Patient danach außerhalb des Regelfalles konnte der Arzt bei WS2a auch 10x KG auf einem Rezept verordnen.
So weit ich das verstanden habe geht das heute dann nicht mehr?es bleibt, auch wenn die orientierende Menge ausgeschöpft ist bei 6 er Rezepten?
Es sei denn es handelt sich um eine Langfrist VO oder um besonderen Behandlungsbedarf, in diesen Fällen gilt dann schon ab dem ersten Rezept die Möglichkeit so viel zu verordnen, daß der Patient nach 12 Wochen den Arzt aufsuchen muß?
ich hoffe mein Kauderwelsch war verständlich, ich wäre dankbar, wenn ihr mir helfen könntet

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Inche
03.01.2021 09:38
Doch das geht die Listen mit den Diagnosen kannst du dir Downloaden oder hast das in deiner Softwear drin meine meldet mir das jetzt sogar.
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• ronjane
Doch das geht die Listen mit den Diagnosen kannst du dir Downloaden oder hast das in deiner Softwear drin meine meldet mir das jetzt sogar.
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Inche schrieb:

Doch das geht die Listen mit den Diagnosen kannst du dir Downloaden oder hast das in deiner Softwear drin meine meldet mir das jetzt sogar.

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Nora Weber
03.01.2021 11:13
Fast alles richtig:
- es bleibt bei der Höchstmenge je Verordnung - auch bei Verordnungen oberhalb der orientierenden Behandlungsmenge (also in deinem Beispiel 6x pro Verordnung)
- bei Verordnungen, deren ICD-10-Codes in der Liste für den langfristigen Heilmittelbedarf oder den besonderen Verordnungsbedarf für die jeweilige Verordnung passen, darf sofort für eine Höchstmenge von 12 Wochen verordnet werden, wobei bei einer Frequenzspanne (z.B. 1-3x pro Woche) der höhere Wert angesetzt werden kann (hier: 36 Behandlungen)
- der Patient muss nicht nach 12 Wochen den Arzt aufsuchen und die Verordnung muss auch nicht nach 12 Wochen beendet werden! Es darf die volle Verordnungsmenge ausgeschöpft werden - eben auch nach mehr als 12 Wochen nach Ausstellung der Verordnung.

Gruß
Nora
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Fast alles richtig: - es bleibt bei der Höchstmenge je Verordnung - auch bei Verordnungen oberhalb der orientierenden Behandlungsmenge (also in deinem Beispiel 6x pro Verordnung) - bei Verordnungen, deren ICD-10-Codes in der Liste für den langfristigen Heilmittelbedarf oder den besonderen Verordnungsbedarf für die jeweilige Verordnung passen, darf sofort für eine Höchstmenge von 12 Wochen verordnet werden, wobei bei einer Frequenzspanne (z.B. 1-3x pro Woche) der höhere Wert angesetzt werden kann (hier: 36 Behandlungen) - der Patient muss nicht nach 12 Wochen den Arzt aufsuchen und die Verordnung muss auch nicht nach 12 Wochen beendet werden! Es darf die volle Verordnungsmenge ausgeschöpft werden - eben auch nach mehr als 12 Wochen nach Ausstellung der Verordnung. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Fast alles richtig:
- es bleibt bei der Höchstmenge je Verordnung - auch bei Verordnungen oberhalb der orientierenden Behandlungsmenge (also in deinem Beispiel 6x pro Verordnung)
- bei Verordnungen, deren ICD-10-Codes in der Liste für den langfristigen Heilmittelbedarf oder den besonderen Verordnungsbedarf für die jeweilige Verordnung passen, darf sofort für eine Höchstmenge von 12 Wochen verordnet werden, wobei bei einer Frequenzspanne (z.B. 1-3x pro Woche) der höhere Wert angesetzt werden kann (hier: 36 Behandlungen)
- der Patient muss nicht nach 12 Wochen den Arzt aufsuchen und die Verordnung muss auch nicht nach 12 Wochen beendet werden! Es darf die volle Verordnungsmenge ausgeschöpft werden - eben auch nach mehr als 12 Wochen nach Ausstellung der Verordnung.

Gruß
Nora

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J.H.
05.01.2021 13:55
Hab ich das jetzt auch richtig verstanden?
Alle ICD10 Codes auf den Sonderlisten(langfristig und besondere...) können direkt 24er/oder bein 3x Woche-36er Vos ausgestellt werden und diese können außerdem dann auch über die 12 Wochengrenze abgearbeitet werden?
Zum Beispiel eine ZNS Kinder-VO,ICD G80.2 bisher 20x ad.Regelfall können nun ansatzlos weiterverordnet werden?
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Hab ich das jetzt auch richtig verstanden? Alle ICD10 Codes auf den Sonderlisten(langfristig und besondere...) können direkt 24er/oder bein 3x Woche-36er Vos ausgestellt werden und diese können außerdem dann auch über die 12 Wochengrenze abgearbeitet werden? Zum Beispiel eine ZNS Kinder-VO,ICD G80.2 bisher 20x ad.Regelfall können nun ansatzlos weiterverordnet werden?
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Nora Weber
05.01.2021 15:13
Ja - beides korrekt: Behandlungseinheiten gleich hoch und über die 12 Wochen hinaus (im Rahmen der sonst üblichen Unterbrechungsfristen /-regelungen).

Gruß
Nora
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Ja - beides korrekt: Behandlungseinheiten gleich hoch und über die 12 Wochen hinaus (im Rahmen der sonst üblichen Unterbrechungsfristen /-regelungen). Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Ja - beides korrekt: Behandlungseinheiten gleich hoch und über die 12 Wochen hinaus (im Rahmen der sonst üblichen Unterbrechungsfristen /-regelungen).

Gruß
Nora

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J.H. schrieb:

Hab ich das jetzt auch richtig verstanden?
Alle ICD10 Codes auf den Sonderlisten(langfristig und besondere...) können direkt 24er/oder bein 3x Woche-36er Vos ausgestellt werden und diese können außerdem dann auch über die 12 Wochengrenze abgearbeitet werden?
Zum Beispiel eine ZNS Kinder-VO,ICD G80.2 bisher 20x ad.Regelfall können nun ansatzlos weiterverordnet werden?



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