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wir haben gerade 2 Privatpatienten die mit einem Privatrezept 16x EAP zu uns gekommen sind. Braucht man bei Privatpatienten mit Privatrezept ein anderes Formular für EAP und eine Kostenzusage vom UV Träger oder kann ich die 16x EAP wie ein normales Rezept abrechnen und der Patient reicht es dann selbst ein?
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Bei Beihilfe-Berechtigten ist eine gesonderte ärztliche Bestätigung erforderlich. Da müsstest du einmal Dr. Gugle bemühen, weil das in jedem BL zum Teil unterschiedlich gehandhabt wird.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Habt ihr denn eine EAP-Zulassung? Wenn nicht, bekommt der P-Patient es nicht erstattet.
Bei Beihilfe-Berechtigten ist eine gesonderte ärztliche Bestätigung erforderlich. Da müsstest du einmal Dr. Gugle bemühen, weil das in jedem BL zum Teil unterschiedlich gehandhabt wird.
ja wir haben eine Zulassung. Der Patient möchte jetzt aber öfters mal unterbrechen, weil Geburtstag, weil Fobi, weil Kommunion.... Ist es nicht so, dass EAP (bis aufs Wochenende) am Stück stattfinden muss oder kann man es (weil Privat) beliebig unterbrechen?
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anica085 schrieb:
Guten Morgen @Lars van Ravenzwaaij ,
ja wir haben eine Zulassung. Der Patient möchte jetzt aber öfters mal unterbrechen, weil Geburtstag, weil Fobi, weil Kommunion.... Ist es nicht so, dass EAP (bis aufs Wochenende) am Stück stattfinden muss oder kann man es (weil Privat) beliebig unterbrechen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@anica085 Das sollte der Patient mit seine P-Versicherung klären. Ist de facto nicht dein Problem.
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anica085 schrieb:
Hallo Zusammen,
wir haben gerade 2 Privatpatienten die mit einem Privatrezept 16x EAP zu uns gekommen sind. Braucht man bei Privatpatienten mit Privatrezept ein anderes Formular für EAP und eine Kostenzusage vom UV Träger oder kann ich die 16x EAP wie ein normales Rezept abrechnen und der Patient reicht es dann selbst ein?
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