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Wir kamen bei einer 12er Folgeverordnung nicht mit dem Austellungsdatum bzw entsprechenden Behandlungsbeginn hin.
Der Arzt hat uns die Verordnung neu datiert, neu ausgedruckt und handschriftlich mit "Duplikat" gekennzeichnet.
Muss das "Original" mit eingereicht werden bei der Abrechnung?
Wenn ja: mit Begründung auf neuer Verordnung?
Z.B.: "Duplikat, da Behandlung nicht innerhalb 28 Tagen begonnen werden konnte"?
Oder reicht es, das "Duplikat" bei der Abrechnung einzureichen?
Danke für eure Hilfe und einen schönen sonnigen Tag
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Sandra2023 schrieb:
Moin zusammen,
Wir kamen bei einer 12er Folgeverordnung nicht mit dem Austellungsdatum bzw entsprechenden Behandlungsbeginn hin.
Der Arzt hat uns die Verordnung neu datiert, neu ausgedruckt und handschriftlich mit "Duplikat" gekennzeichnet.
Muss das "Original" mit eingereicht werden bei der Abrechnung?
Wenn ja: mit Begründung auf neuer Verordnung?
Z.B.: "Duplikat, da Behandlung nicht innerhalb 28 Tagen begonnen werden konnte"?
Oder reicht es, das "Duplikat" bei der Abrechnung einzureichen?
Danke für eure Hilfe und einen schönen sonnigen Tag
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Danke.
Aber das Original dann mit zur Abrechnung geben?
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Sandra2023 schrieb:
Ok, Begründung mit drauf.
Danke.
Aber das Original dann mit zur Abrechnung geben?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sandra2023 Machen wir nie.
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Leni C. schrieb:
Ich schreibe immer : Originalverordnung auf dem Postweg verloren gegangen . Passiert nämlich meistens bei bestellten Folgeverordnungen bei uns .
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Wonderwoman schrieb:
War bei mir noch nie ein Problem, wenn nur Duplikat drauf steht. Was ist denn die Rechtsgrundlage, dass die Kasse eine Begründung verlangen könnte?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wonderwoman Weil es eine Urkunde ist?
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Wonderwoman schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Aha... es muss also auf jeder Urkunde eine Begründung stehen!?! Merkste selbst, oder?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sandra2023 Allein "Duplikat" reicht nicht. Es muss begründet werden. Wir schreiben: "Duplikat weil Originalverordnung fehlerhaft ausgestellt".
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