Hallo - falls Du Lust hast, im
schönen Mainz Gonsenheim in einer
modernen Praxis mit freundlichem
Ambiente zu arbeiten, freuen wir
uns auf ein Treffen!
Wir bieten Dir Supervisionen,
Fortbildungen, Sommer- und
Winterevents, sind digitalisiert
und verfügen über
Rezeptionskräfte.
Bei uns hast Du tolle und
vielseitige Patienten (Ortho,
Neuro, Trauma, Sport, Geriatrie,
uvm)
Da auch Osteopath/innen bei uns
arbeiten, gibt es tolle
Möglichkeiten für einen
interdisziplinären Austausch.
Unsere T...
schönen Mainz Gonsenheim in einer
modernen Praxis mit freundlichem
Ambiente zu arbeiten, freuen wir
uns auf ein Treffen!
Wir bieten Dir Supervisionen,
Fortbildungen, Sommer- und
Winterevents, sind digitalisiert
und verfügen über
Rezeptionskräfte.
Bei uns hast Du tolle und
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Neuro, Trauma, Sport, Geriatrie,
uvm)
Da auch Osteopath/innen bei uns
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ich hätte gerne gewusst ob jemand mir sagen kann ob man bei privat (beihilfe) Patienten einfach so eine Doppelbehandlung (also 2 termine am selben Tag) abrechnen kann oder ob es auf den Rezept stehen muss.
Vielen Dank.
LG
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seseba schrieb:
Hallo zusammen,
ich hätte gerne gewusst ob jemand mir sagen kann ob man bei privat (beihilfe) Patienten einfach so eine Doppelbehandlung (also 2 termine am selben Tag) abrechnen kann oder ob es auf den Rezept stehen muss.
Vielen Dank.
LG
Allerdings wäre es sinnvoll, Deinen Patienten darüber aufzuklären, dass er mit seinen Vertragspartnern Beihlfe und Zusatzversicherung abklären sollte, inwieweit die Kosten für die Doppelbehandlung erstattet werden.
Im Honararvertrag sollten auch die Doppelbehandlungen dargestellt werden.
LG A. Korn
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seseba schrieb:
Ok super vielen Dank!
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Körnchen schrieb:
Selbstverständlich kannst Du mit Deinem Patienten Doppeltermine vereinbaren und abrechnen. Er ist ja Dein Vertragspartner (nicht die Beihilfe oder die Zusatzversicherung).
Allerdings wäre es sinnvoll, Deinen Patienten darüber aufzuklären, dass er mit seinen Vertragspartnern Beihlfe und Zusatzversicherung abklären sollte, inwieweit die Kosten für die Doppelbehandlung erstattet werden.
Im Honararvertrag sollten auch die Doppelbehandlungen dargestellt werden.
LG A. Korn
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