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Bad Driburg - Gräfliche Kliniken

Wir, die UGOS –
Unternehmensgruppe Graf von
Oeynhausen-Sierstorpff – werden
in langer Familientradition
nachhaltig und mit hohem
Qualitätsanspruch inhabergeführt.
Was seine Vorfahren 1782 begannen,
führt Marcus Graf von
Oeynhausen-Sierstorpff mit seiner
Unternehmensgruppe inzwischen in
der siebten Generation als
Visionär mit Weitblick fort.

Heute ist die UGOS mit rund 1.500
Mitarbeitenden einer der größten
Arbeitgeber der Region und besteht
aus den drei Geschäftsbereichen:
Gräflic...
0
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Dokumentationspflicht P-Patient
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müller769
14.07.2015 15:01
Gelten bei privat versicherten Patienten die gleichen Regelungen zur Dokumentationspflicht wie bei gesetzlichen? Das heißt, muss jede Behandlung dokumentiert werden und dem Patienten auf Verlangen vorgelegt werden? Ich finde nirgends Hinweise, ob hier unterschieden wird zwischen GKV und Privatzahler. ( ..und es geht nicht ums Honorar oder die Honorarvereinabrung, nur um die Doku! :blush:)
Vielen Dank für eure Hilfe!
Manuela
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Gelten bei privat versicherten Patienten die gleichen Regelungen zur Dokumentationspflicht wie bei gesetzlichen? Das heißt, muss jede Behandlung dokumentiert werden und dem Patienten auf Verlangen vorgelegt werden? Ich finde nirgends Hinweise, ob hier unterschieden wird zwischen GKV und Privatzahler. ( ..und es geht nicht ums Honorar oder die Honorarvereinabrung, nur um die Doku! :blush:) Vielen Dank für eure Hilfe! Manuela
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müller769 schrieb:

Gelten bei privat versicherten Patienten die gleichen Regelungen zur Dokumentationspflicht wie bei gesetzlichen? Das heißt, muss jede Behandlung dokumentiert werden und dem Patienten auf Verlangen vorgelegt werden? Ich finde nirgends Hinweise, ob hier unterschieden wird zwischen GKV und Privatzahler. ( ..und es geht nicht ums Honorar oder die Honorarvereinabrung, nur um die Doku! :blush:)
Vielen Dank für eure Hilfe!
Manuela

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Ramona Völlkopf
14.07.2015 16:20
Link



Patienten sind Patienten, egal ob oder wie sie versichert sind.
Die Rechte der Patienten wurden gestärkt, siehe BGB.
Für uns bedeutet das, Aufklärung, Doku, ggfs Kopie der Akte für den Patienten.
Die Kopie muss der Patient bezahlen.
Also eigentlich nichts Neues für uns.
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http://www.patienten-rechte-gesetz.de/ Patienten sind Patienten, egal ob oder wie sie versichert sind. Die Rechte der Patienten wurden gestärkt, siehe BGB. Für uns bedeutet das, Aufklärung, Doku, ggfs Kopie der Akte für den Patienten. Die Kopie muss der Patient bezahlen. Also eigentlich nichts Neues für uns.
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Ramona Völlkopf schrieb:

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Patienten sind Patienten, egal ob oder wie sie versichert sind.
Die Rechte der Patienten wurden gestärkt, siehe BGB.
Für uns bedeutet das, Aufklärung, Doku, ggfs Kopie der Akte für den Patienten.
Die Kopie muss der Patient bezahlen.
Also eigentlich nichts Neues für uns.

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müller769
14.07.2015 19:44
Danke für die Antwort!
Die Stärkung der Patientenrechte ist klar, ich habe mich nur mit einer ehemaligen Kollegin darüber unterhalten, dass ich seither bei P-Patienten doppelt soviel dokumentiere, sie aber nicht. Vielleicht hat sie aber vor 2013 einfach mehr gemacht..., ich zumindest vor 2013 nicht bei Dauerpatienten in hochfrequenter Therapie.

Liebe Grüße
Manuela
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Danke für die Antwort! Die Stärkung der Patientenrechte ist klar, ich habe mich nur mit einer ehemaligen Kollegin darüber unterhalten, dass ich seither bei P-Patienten doppelt soviel dokumentiere, sie aber nicht. Vielleicht hat sie aber vor 2013 einfach mehr gemacht..., ich zumindest vor 2013 nicht bei Dauerpatienten in hochfrequenter Therapie. Liebe Grüße Manuela
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müller769 schrieb:

Danke für die Antwort!
Die Stärkung der Patientenrechte ist klar, ich habe mich nur mit einer ehemaligen Kollegin darüber unterhalten, dass ich seither bei P-Patienten doppelt soviel dokumentiere, sie aber nicht. Vielleicht hat sie aber vor 2013 einfach mehr gemacht..., ich zumindest vor 2013 nicht bei Dauerpatienten in hochfrequenter Therapie.

Liebe Grüße
Manuela



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