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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung DKV privat stellt Zahlung von KG ein

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Neues Thema
DKV privat stellt Zahlung von KG ein
Es gibt 5 Beiträge
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wunderblume
16.09.2020 14:21
Moin liebe Kollegen,ich habe eine Patientin der ich (als großer HP) KG usw verordne und ich als PT arbeite die Rezepte ab und stelle die Rechnung dementsprechend.Jetzt hat die DKV meiner Patientin einen Brief geschrieben, dass sie einige Heilmittel nicht mehr bezahlen wird.
Text der DKV:Danke für die medizinische Auskunft. Anhand dieser ist die medizinische Notwenigkeit für folgende Maßnahmen erkennbar. Wir zahlen für 10x einzelne Heilmittel pro Quartal und 6x einzelne Heilmittel pro Quartal. Ihr behandelnder Arzt/Heilpraktiker kann so symptomorientiert die jeweilige Maßnahmen verordnen. Fr weitere Heilmittel ist die medizinische Notwendigkeit nicht erkennbar. Eine Beteiligung der Kosten ist nicht möglich. Noch folgender Hinweiß:Die Krankengymnastik dient prima dem Erlernen von Übungen für ein eigenständiges Training. Sie dient der Anleitung zu einem ausreichenden Verständnis für ein automatisiertes Entlasstungsverhalten und einem gezielten Muskeltraining. Die folgenden Maßnahmen Fango, KMT und Manuelle Therapie sind der Behandlung akuter Beschwerden vorbehalten. Sie sind bei langfristiger Anwendung nicht mehr nachhaltig wirksam.
so, was meint ihr? Ist das rechtens?
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Moin liebe Kollegen,ich habe eine Patientin der ich (als großer HP) KG usw verordne und ich als PT arbeite die Rezepte ab und stelle die Rechnung dementsprechend.Jetzt hat die DKV meiner Patientin einen Brief geschrieben, dass sie einige Heilmittel nicht mehr bezahlen wird. Text der DKV:Danke für die medizinische Auskunft. Anhand dieser ist die medizinische Notwenigkeit für folgende Maßnahmen erkennbar. Wir zahlen für 10x einzelne Heilmittel pro Quartal und 6x einzelne Heilmittel pro Quartal. Ihr behandelnder Arzt/Heilpraktiker kann so symptomorientiert die jeweilige Maßnahmen verordnen. Fr weitere Heilmittel ist die medizinische Notwendigkeit nicht erkennbar. Eine Beteiligung der Kosten ist nicht möglich. Noch folgender Hinweiß:Die Krankengymnastik dient prima dem Erlernen von Übungen für ein eigenständiges Training. Sie dient der Anleitung zu einem ausreichenden Verständnis für ein automatisiertes Entlasstungsverhalten und einem gezielten Muskeltraining. Die folgenden Maßnahmen Fango, KMT und Manuelle Therapie sind der Behandlung akuter Beschwerden vorbehalten. Sie sind bei langfristiger Anwendung nicht mehr nachhaltig wirksam. so, was meint ihr? Ist das rechtens?
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wunderblume schrieb:

Moin liebe Kollegen,ich habe eine Patientin der ich (als großer HP) KG usw verordne und ich als PT arbeite die Rezepte ab und stelle die Rechnung dementsprechend.Jetzt hat die DKV meiner Patientin einen Brief geschrieben, dass sie einige Heilmittel nicht mehr bezahlen wird.
Text der DKV:Danke für die medizinische Auskunft. Anhand dieser ist die medizinische Notwenigkeit für folgende Maßnahmen erkennbar. Wir zahlen für 10x einzelne Heilmittel pro Quartal und 6x einzelne Heilmittel pro Quartal. Ihr behandelnder Arzt/Heilpraktiker kann so symptomorientiert die jeweilige Maßnahmen verordnen. Fr weitere Heilmittel ist die medizinische Notwendigkeit nicht erkennbar. Eine Beteiligung der Kosten ist nicht möglich. Noch folgender Hinweiß:Die Krankengymnastik dient prima dem Erlernen von Übungen für ein eigenständiges Training. Sie dient der Anleitung zu einem ausreichenden Verständnis für ein automatisiertes Entlasstungsverhalten und einem gezielten Muskeltraining. Die folgenden Maßnahmen Fango, KMT und Manuelle Therapie sind der Behandlung akuter Beschwerden vorbehalten. Sie sind bei langfristiger Anwendung nicht mehr nachhaltig wirksam.
so, was meint ihr? Ist das rechtens?

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KGSchuller
16.09.2020 14:42
Hallo Wunderblume,

auf den ersten Blick liest es sich nicht so, aber ohne weitere Details ist das etwas schwierig.
Welche Indikation hast du als Leitsmpthomatik?
Was hast du verordnet und wie oft?
Welche Diagnose liegt hier vor?

Wenn du dich bei selbstverordungen an den HMK hälst, kannst du prima begründen, warum eine PKV weniger als die GKV bezahlen soll (Regelfall). Ist dem nicht so, musst du schon gut argumentieren können.
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Hallo Wunderblume, auf den ersten Blick liest es sich nicht so, aber ohne weitere Details ist das etwas schwierig. Welche Indikation hast du als Leitsmpthomatik? Was hast du verordnet und wie oft? Welche Diagnose liegt hier vor? Wenn du dich bei selbstverordungen an den HMK hälst, kannst du prima begründen, warum eine PKV weniger als die GKV bezahlen soll (Regelfall). Ist dem nicht so, musst du schon gut argumentieren können.
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KGSchuller schrieb:

Hallo Wunderblume,

auf den ersten Blick liest es sich nicht so, aber ohne weitere Details ist das etwas schwierig.
Welche Indikation hast du als Leitsmpthomatik?
Was hast du verordnet und wie oft?
Welche Diagnose liegt hier vor?

Wenn du dich bei selbstverordungen an den HMK hälst, kannst du prima begründen, warum eine PKV weniger als die GKV bezahlen soll (Regelfall). Ist dem nicht so, musst du schon gut argumentieren können.

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RoFo
16.09.2020 15:33
In erster Linie muss der Versicherte seine Versicherungsleistungen überprüfen.
Davon abgesehen ist die Erklärung, was PT sein soll, völlig unzureichend :wink:

Wie KGSchuller schon empfiehlt, hOrientierung am HMK ist medizinisch notwendig und erklärbar!
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In erster Linie muss der Versicherte seine Versicherungsleistungen überprüfen. Davon abgesehen ist die Erklärung, was PT sein soll, völlig unzureichend :wink: Wie KGSchuller schon empfiehlt, hOrientierung am HMK ist medizinisch notwendig und erklärbar!
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RoFo schrieb:

In erster Linie muss der Versicherte seine Versicherungsleistungen überprüfen.
Davon abgesehen ist die Erklärung, was PT sein soll, völlig unzureichend :wink:

Wie KGSchuller schon empfiehlt, hOrientierung am HMK ist medizinisch notwendig und erklärbar!

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mosaik
16.09.2020 16:58
Deine Versicherte soll sich naiv stellen und sich die entsprechende Passage aus ihrem Versicherungsvertrag zuschicken lassen. Wenn sie einen Vertrag mit Begrenzung hat, ist es rechtens, wenn nicht, gerät sie DKV ins Schwimmen. Dann hat Deine Patientin die Möglichkeit gegen diese Kürzung vorzugehen

Vor vielen vielen Jahren hat die AXA versucht, die Logopädie meiner Tochter auf ein Jahr begrenzen zu wollen. Stand aber nirgendwo im Vertrag. Ein Anruf beim Teamchef reichte damals.

Von einer Bekannten die bei einer PKV arbeitet weiss ich, dass sie Prozente der abgelehnten und im Endeffekt eingesparten Leistungen erhält, also wird versucht, alles abzusetzen, was auch nur irgendwie nach Erfolg aussehen könnte.

Viele Grüße
Monika
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Deine Versicherte soll sich naiv stellen und sich die entsprechende Passage aus ihrem Versicherungsvertrag zuschicken lassen. Wenn sie einen Vertrag mit Begrenzung hat, ist es rechtens, wenn nicht, gerät sie DKV ins Schwimmen. Dann hat Deine Patientin die Möglichkeit gegen diese Kürzung vorzugehen Vor vielen vielen Jahren hat die AXA versucht, die Logopädie meiner Tochter auf ein Jahr begrenzen zu wollen. Stand aber nirgendwo im Vertrag. Ein Anruf beim Teamchef reichte damals. Von einer Bekannten die bei einer PKV arbeitet weiss ich, dass sie Prozente der abgelehnten und im Endeffekt eingesparten Leistungen erhält, also wird versucht, alles abzusetzen, was auch nur irgendwie nach Erfolg aussehen könnte. Viele Grüße Monika
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Papa Alpaka
17.09.2020 01:26
diese Praxis kann ich aus zweiter Hand bestätigen - im PT-Ausbildungsjahrgang nach mir war eine junge Dame (plusminus 35 war sie zu der Zeit), die ihre Ausbildung aus ausstehenden Provisionen ihrer PKV-Sachbearbeiterinnenzeit bestritt: über die Jahre wurden, nach Ablauf von Widerspruchsfristen etc, Zahlungen für von ihr erfolgreich abgewendete Leistungsansprüche zur Auszahlung freigegeben.

Frei nach dem Motto: Versuchen kann man's, wenn nur 1/3 der Betroffenen auf den Widerspruch verzichtet haben wir effektiv Kosten eingespart.
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diese Praxis kann ich aus zweiter Hand bestätigen - im PT-Ausbildungsjahrgang nach mir war eine junge Dame (plusminus 35 war sie zu der Zeit), die ihre Ausbildung aus ausstehenden Provisionen ihrer PKV-Sachbearbeiterinnenzeit bestritt: über die Jahre wurden, nach Ablauf von Widerspruchsfristen etc, Zahlungen für von ihr erfolgreich abgewendete Leistungsansprüche zur Auszahlung freigegeben. Frei nach dem Motto: Versuchen kann man's, wenn nur 1/3 der Betroffenen auf den Widerspruch verzichtet haben wir effektiv Kosten eingespart.
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Papa Alpaka schrieb:

diese Praxis kann ich aus zweiter Hand bestätigen - im PT-Ausbildungsjahrgang nach mir war eine junge Dame (plusminus 35 war sie zu der Zeit), die ihre Ausbildung aus ausstehenden Provisionen ihrer PKV-Sachbearbeiterinnenzeit bestritt: über die Jahre wurden, nach Ablauf von Widerspruchsfristen etc, Zahlungen für von ihr erfolgreich abgewendete Leistungsansprüche zur Auszahlung freigegeben.

Frei nach dem Motto: Versuchen kann man's, wenn nur 1/3 der Betroffenen auf den Widerspruch verzichtet haben wir effektiv Kosten eingespart.

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mosaik schrieb:

Deine Versicherte soll sich naiv stellen und sich die entsprechende Passage aus ihrem Versicherungsvertrag zuschicken lassen. Wenn sie einen Vertrag mit Begrenzung hat, ist es rechtens, wenn nicht, gerät sie DKV ins Schwimmen. Dann hat Deine Patientin die Möglichkeit gegen diese Kürzung vorzugehen

Vor vielen vielen Jahren hat die AXA versucht, die Logopädie meiner Tochter auf ein Jahr begrenzen zu wollen. Stand aber nirgendwo im Vertrag. Ein Anruf beim Teamchef reichte damals.

Von einer Bekannten die bei einer PKV arbeitet weiss ich, dass sie Prozente der abgelehnten und im Endeffekt eingesparten Leistungen erhält, also wird versucht, alles abzusetzen, was auch nur irgendwie nach Erfolg aussehen könnte.

Viele Grüße
Monika



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