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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Din Format Verordnung

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Neues Thema
Din Format Verordnung
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Vera Schiever
13.02.2018 08:09
Guten Morgen!
Eine Praxis im Städtchen bei uns druckt die HMV immer auf Din A 4 Blätter aus, da es ihr Drucker angeblich nicht anders kann!?! Der Druck ist wohl in Din A 5 Größe aber man muss dann immer erst rundherum zuschneiden.
Ist ja nun nicht das ganz große Drama aber mich würde einfach mal interessieren ob es da eine Vorgabe gibt, wie die HMV ausgestellt werden muss.
Frohes Schaffen und LG.
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Guten Morgen! Eine Praxis im Städtchen bei uns druckt die HMV immer auf Din A 4 Blätter aus, da es ihr Drucker angeblich nicht anders kann!?! Der Druck ist wohl in Din A 5 Größe aber man muss dann immer erst rundherum zuschneiden. Ist ja nun nicht das ganz große Drama aber mich würde einfach mal interessieren ob es da eine Vorgabe gibt, wie die HMV ausgestellt werden muss. Frohes Schaffen und LG.
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Vera Schiever schrieb:

Guten Morgen!
Eine Praxis im Städtchen bei uns druckt die HMV immer auf Din A 4 Blätter aus, da es ihr Drucker angeblich nicht anders kann!?! Der Druck ist wohl in Din A 5 Größe aber man muss dann immer erst rundherum zuschneiden.
Ist ja nun nicht das ganz große Drama aber mich würde einfach mal interessieren ob es da eine Vorgabe gibt, wie die HMV ausgestellt werden muss.
Frohes Schaffen und LG.

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Tempelritter
13.02.2018 08:14
Diese Vorgabe gibt es in der Vereinbarung zur Blankoformularbedruckung.
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• Papa Alpaka
Diese Vorgabe gibt es in der Vereinbarung zur Blankoformularbedruckung.
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RoFo
13.02.2018 09:06
Manchen Ärzten ist auch nichts zu peinlich.
Warum können die das nicht selber schneiden?!
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• Tempelritter
Manchen Ärzten ist auch nichts zu peinlich. Warum können die das nicht selber schneiden?!
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RoFo schrieb:

Manchen Ärzten ist auch nichts zu peinlich.
Warum können die das nicht selber schneiden?!

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Tempelritter
13.02.2018 09:34
RoFo schrieb am 13.2.18 09:06:
Manchen Ärzten ist auch nichts zu peinlich.
Warum können die das nicht selber schneiden?!


Der Arzt soll einfach einen passenden Drucker mit zusätzlich A5 für die Blankoformularbedruckung anschaffen.
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[zitat]RoFo schrieb am 13.2.18 09:06: Manchen Ärzten ist auch nichts zu peinlich. Warum können die das nicht selber schneiden?! [/zitat] Der Arzt soll einfach einen passenden Drucker mit zusätzlich A5 für die Blankoformularbedruckung anschaffen.
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Tempelritter schrieb:

RoFo schrieb am 13.2.18 09:06:
Manchen Ärzten ist auch nichts zu peinlich.
Warum können die das nicht selber schneiden?!


Der Arzt soll einfach einen passenden Drucker mit zusätzlich A5 für die Blankoformularbedruckung anschaffen.

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Papa Alpaka
13.02.2018 09:43
Tempelritter schrieb am 13.2.18 08:14:
Diese Vorgabe gibt es in der Vereinbarung zur Blankoformularbedruckung.


...und zwar Zehntelmillimetergenau. Ist die VO nicht entsprechend dieser Vorgaben produziert worden ist sie, der Form halber, erstmal ungültig.
Wird wenigstens das Sicherheitspapier ("GKV"-Wasserzeichen) verwendet?

Jede einzelne dieser VOs solltest du tunlichst zwecks Genehmigung vor(!) Behandlungsbeginn der GKV vorlegen lassen.
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• Alfred Kramer
• Tempelritter
[zitat]Tempelritter schrieb am 13.2.18 08:14: Diese Vorgabe gibt es in der Vereinbarung zur Blankoformularbedruckung. [/zitat] ...und zwar Zehntelmillimetergenau. Ist die VO nicht entsprechend dieser Vorgaben produziert worden ist sie, der Form halber, erstmal ungültig. Wird wenigstens das Sicherheitspapier ("GKV"-Wasserzeichen) verwendet? Jede einzelne dieser VOs solltest du tunlichst zwecks Genehmigung vor(!) Behandlungsbeginn der GKV vorlegen lassen.
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Papa Alpaka schrieb:

Tempelritter schrieb am 13.2.18 08:14:
Diese Vorgabe gibt es in der Vereinbarung zur Blankoformularbedruckung.


...und zwar Zehntelmillimetergenau. Ist die VO nicht entsprechend dieser Vorgaben produziert worden ist sie, der Form halber, erstmal ungültig.
Wird wenigstens das Sicherheitspapier ("GKV"-Wasserzeichen) verwendet?

Jede einzelne dieser VOs solltest du tunlichst zwecks Genehmigung vor(!) Behandlungsbeginn der GKV vorlegen lassen.

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Tempelritter schrieb:

Diese Vorgabe gibt es in der Vereinbarung zur Blankoformularbedruckung.



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