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möchtest deine Karriere in Schwung
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Team! Wir suchen Talente, die mit
Elan und Begeisterung für
Gesundheit den Weg der
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3) reichlich Urlaubstage
4) Gesundheitsprämien
5) regelmäßige
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6) Zuzahlung zu einer
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trini schrieb:
hallo- sind vorgedruckte/eingescannte/digitale Unterschriften der Ärzte auf den VO absetzungssicher?Oder muss der Arzt die VO im Original unterschreiben? Wer weiß was und wo steht das?Vielen Dank.
Hier könnte theoretisch die MTA des Arztes eigenmächtig Verordnungen ausstellen, ohne Kenntnis des Arztes.
Die Original VO wird zwar in der Regel bei der Abrechnung von den KK auch eingescannt, ist aber dein eigenes Risiko.
... digitale Unterschriften mit elektronischer Signatur nach den Signaturgesetz sind etwas ganz anderes.
Sowas wird uns dann erst später beim eRezept erwarten.
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Jeverland schrieb:
Faksimilestempel sind keine rechtsgültige Unterschrift (BGH-Urteil vom 29. Mai 1962, I ZR 137/61).
Hier könnte theoretisch die MTA des Arztes eigenmächtig Verordnungen ausstellen, ohne Kenntnis des Arztes.
Die Original VO wird zwar in der Regel bei der Abrechnung von den KK auch eingescannt, ist aber dein eigenes Risiko.
... digitale Unterschriften mit elektronischer Signatur nach den Signaturgesetz sind etwas ganz anderes.
Sowas wird uns dann erst später beim eRezept erwarten.
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trini schrieb:
Vielen Dank. Gibt es irgendwo eine Textvorlage, die ich dem (kritikresitenten)Arzt vorlegen kann?
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