Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
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ich habe einen Privatpatienten, dessen PKV nicht die vollen Behandlungskosten übernehmen möchte. Ich weiß, dass es nicht meine Aufgabe ist, dass ich ihn bei seiner Kostenerstattung unterstütze, jedoch finde ich es wichtig, dass unsere Patienten auch bei der PKV insistieren und sich wehren. Ich habe eine Frage zu folgendem Schreiben:
"Die Preise liegen nach unserer Erfahrung über dem Üblichen und können deshalb von uns nicht anerkannt werden." Dann folgt eine Preisaufstellung. Es folgt: " Damit liegen wir deutlich über dem, was allgemein üblich bzw. Angemessen im Sinne des Dienstvertragsrechtes des BGB ist."
Welchen Sachverhalt meinen die denn mit diesem Dienstvertragsrecht? Das hat doch meines Wissens nichts mit der vertraglichen Erstattung zwischen PKV und Versicherten zu tun oder?
Vielen Dank schon mal für Euere Infos und/oder Tipps!
liebe Grüße
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Problem beschreiben
der Michi schrieb:
Liebe Kollegen,
ich habe einen Privatpatienten, dessen PKV nicht die vollen Behandlungskosten übernehmen möchte. Ich weiß, dass es nicht meine Aufgabe ist, dass ich ihn bei seiner Kostenerstattung unterstütze, jedoch finde ich es wichtig, dass unsere Patienten auch bei der PKV insistieren und sich wehren. Ich habe eine Frage zu folgendem Schreiben:
"Die Preise liegen nach unserer Erfahrung über dem Üblichen und können deshalb von uns nicht anerkannt werden." Dann folgt eine Preisaufstellung. Es folgt: " Damit liegen wir deutlich über dem, was allgemein üblich bzw. Angemessen im Sinne des Dienstvertragsrechtes des BGB ist."
Welchen Sachverhalt meinen die denn mit diesem Dienstvertragsrecht? Das hat doch meines Wissens nichts mit der vertraglichen Erstattung zwischen PKV und Versicherten zu tun oder?
Vielen Dank schon mal für Euere Infos und/oder Tipps!
liebe Grüße
[kaputter Link]
da bekommst Du mehr Infos als in jedem Berufsverband!
:sunglasses: :sunglasses:
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Alfred Kramer schrieb:
schau mal auf der Homepage von MikeL
[kaputter Link]
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:sunglasses: :sunglasses:
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