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u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
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Diagnose ist gleich mit einem vorherigem Rezept aber der Schlüssel wurde von Ws1a auf Ex1a geändert.
Ist das eine Erstverordnung oder Folgeverordnung.
Danke für die schnelle Hilfe
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Diagnose ist gleich mit einem vorherigem Rezept aber der Schlüssel wurde von Ws1a auf Ex1a geändert.
Ist das eine Erstverordnung oder Folgeverordnung.
Danke für die schnelle Hilfe
anders formuliert und damit anders auslegbar wäre, könnte man auch einen neuen Regelfall annehmen. Man müsste also den exakten Wortlaut der VO kennen, um entscheiden zu können ob ein neuer Regelfall interpretierbar wäre. Gruß S.
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Sei vorsichtig, sonst zahlt dir die Kasse die VO nicht.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Was S. schreibt, ist völlig richtig. Du mußt nur aufpassen, dass der Indikationsschlüssel auch zur Diagnose passt. Wie kann es bei genau gleichlautender Diagnose 2 verschiedene Indikationsschlüssel geben?
Sei vorsichtig, sonst zahlt dir die Kasse die VO nicht.
Gruß Britt
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Shakespeare schrieb:
Wenn es sich eindeutig um die selbe Diagnose handelt, wäre es eine Folgeverordnung. Wenn es ggf. aufgrund der Änderung von "ws" auf "ex",
anders formuliert und damit anders auslegbar wäre, könnte man auch einen neuen Regelfall annehmen. Man müsste also den exakten Wortlaut der VO kennen, um entscheiden zu können ob ein neuer Regelfall interpretierbar wäre. Gruß S.
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