Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Jetzt nach 9 Monaten, die Info mit Urbeleg sei der Mahnbescheid gemeint. Hab ich die falsche Definition im Kopf (Urbeleg=OrginalRezept) oder Urbeleg= Mahnbescheid???
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Jetzt nach 9 Monaten, die Info mit Urbeleg sei der Mahnbescheid gemeint. Hab ich die falsche Definition im Kopf (Urbeleg=OrginalRezept) oder Urbeleg= Mahnbescheid???
Abgesehen davon braucht es gar keine Mahnbescheid. Lediglich eine Zuzahlungsaufforderung = Rechnung. Und ja, die ist beizulegen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
mathias3834 schrieb am 22.01.2023 15:35 Uhr:Habe von Davaso eine nicht gezahlte Zuzahlung des Patienten abgewiesen bekommen, mit der Begründung Urbeleg fehlt. Die gleiche Frage hast du schon gestellt: https://www.physio.de/community/abrechnung/davaso-zuzahlungsnachforderung/8/552267/1#anchor552295
Jetzt nach 9 Monaten, die Info mit Urbeleg sei der Mahnbescheid gemeint. Hab ich die falsche Definition im Kopf (Urbeleg=OrginalRezept) oder Urbeleg= Mahnbescheid???
Abgesehen davon braucht es gar keine Mahnbescheid. Lediglich eine Zuzahlungsaufforderung = Rechnung. Und ja, die ist beizulegen.
In meiner Welt ist ein Urbeleg das Orginal Rezept.
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mathias3834 schrieb:
Meine Frage ist die Definition des Urbeleges als Orginal Rezept oder als Mahnnachweis/Zuzahlungsaufforderung wie Davaso meint?
In meiner Welt ist ein Urbeleg das Orginal Rezept.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mathias3834 Urbelege sind alle forderungsbegründende Unterlagen, m. a. w. ggf. auch die Zuzahlungsaufforderung. Es werden sämtliche Papierunterlagen gemeint, welche die Grundlage der MLA bilden.
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mathias3834 schrieb:
Danke
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mathias3834 schrieb:
Habe von Davaso eine nicht gezahlte Zuzahlung des Patienten abgewiesen bekommen, mit der Begründung Urbeleg fehlt.
Jetzt nach 9 Monaten, die Info mit Urbeleg sei der Mahnbescheid gemeint. Hab ich die falsche Definition im Kopf (Urbeleg=OrginalRezept) oder Urbeleg= Mahnbescheid???
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