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Definition Urbeleg
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mathias3834
Vor einer Woche
Habe von Davaso eine nicht gezahlte Zuzahlung des Patienten abgewiesen bekommen, mit der Begründung Urbeleg fehlt.
Jetzt nach 9 Monaten, die Info mit Urbeleg sei der Mahnbescheid gemeint. Hab ich die falsche Definition im Kopf (Urbeleg=OrginalRezept) oder Urbeleg= Mahnbescheid???
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Habe von Davaso eine nicht gezahlte Zuzahlung des Patienten abgewiesen bekommen, mit der Begründung Urbeleg fehlt. Jetzt nach 9 Monaten, die Info mit Urbeleg sei der Mahnbescheid gemeint. Hab ich die falsche Definition im Kopf (Urbeleg=OrginalRezept) oder Urbeleg= Mahnbescheid???
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Lars van Ravenzwaaij
Vor einer Woche
mathias3834 schrieb am 22.01.2023 15:35 Uhr:Habe von Davaso eine nicht gezahlte Zuzahlung des Patienten abgewiesen bekommen, mit der Begründung Urbeleg fehlt.
Jetzt nach 9 Monaten, die Info mit Urbeleg sei der Mahnbescheid gemeint. Hab ich die falsche Definition im Kopf (Urbeleg=OrginalRezept) oder Urbeleg= Mahnbescheid???
Die gleiche Frage hast du schon gestellt: https://www.physio.de/community/abrechnung/davaso-zuzahlungsnachforderung/8/552267/1#anchor552295

Abgesehen davon braucht es gar keine Mahnbescheid. Lediglich eine Zuzahlungsaufforderung = Rechnung. Und ja, die ist beizulegen.
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• Evemarie Kaiser
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[zitat][b]mathias3834 schrieb am 22.01.2023 15:35 Uhr:[/b]Habe von Davaso eine nicht gezahlte Zuzahlung des Patienten abgewiesen bekommen, mit der Begründung Urbeleg fehlt. Jetzt nach 9 Monaten, die Info mit Urbeleg sei der Mahnbescheid gemeint. Hab ich die falsche Definition im Kopf (Urbeleg=OrginalRezept) oder Urbeleg= Mahnbescheid???[/zitat]Die gleiche Frage hast du schon gestellt: https://physio.de/community/abrechnung/davaso-zuzahlungsnachforderung/8/552267/1#anchor552295 Abgesehen davon braucht es gar keine Mahnbescheid. Lediglich eine Zuzahlungsaufforderung = Rechnung. Und ja, die ist beizulegen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

mathias3834 schrieb am 22.01.2023 15:35 Uhr:Habe von Davaso eine nicht gezahlte Zuzahlung des Patienten abgewiesen bekommen, mit der Begründung Urbeleg fehlt.
Jetzt nach 9 Monaten, die Info mit Urbeleg sei der Mahnbescheid gemeint. Hab ich die falsche Definition im Kopf (Urbeleg=OrginalRezept) oder Urbeleg= Mahnbescheid???
Die gleiche Frage hast du schon gestellt: https://www.physio.de/community/abrechnung/davaso-zuzahlungsnachforderung/8/552267/1#anchor552295

Abgesehen davon braucht es gar keine Mahnbescheid. Lediglich eine Zuzahlungsaufforderung = Rechnung. Und ja, die ist beizulegen.

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mathias3834
Vor einer Woche
Meine Frage ist die Definition des Urbeleges als Orginal Rezept oder als Mahnnachweis/Zuzahlungsaufforderung wie Davaso meint?
In meiner Welt ist ein Urbeleg das Orginal Rezept.
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Meine Frage ist die Definition des Urbeleges als Orginal Rezept oder als Mahnnachweis/Zuzahlungsaufforderung wie Davaso meint? In meiner Welt ist ein Urbeleg das Orginal Rezept.
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mathias3834 schrieb:

Meine Frage ist die Definition des Urbeleges als Orginal Rezept oder als Mahnnachweis/Zuzahlungsaufforderung wie Davaso meint?
In meiner Welt ist ein Urbeleg das Orginal Rezept.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor einer Woche
@mathias3834 Urbelege sind alle forderungsbegründende Unterlagen, m. a. w. ggf. auch die Zuzahlungsaufforderung. Es werden sämtliche Papierunterlagen gemeint, welche die Grundlage der MLA bilden.
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• Shia
[mention]mathias3834[/mention] Urbelege sind [b]alle[/b] forderungs[b]begründende[/b] Unterlagen, m. a. w. ggf. auch die Zuzahlungsaufforderung. Es werden sämtliche [b]Papier[/b]unterlagen gemeint, welche die Grundlage der MLA bilden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@mathias3834 Urbelege sind alle forderungsbegründende Unterlagen, m. a. w. ggf. auch die Zuzahlungsaufforderung. Es werden sämtliche Papierunterlagen gemeint, welche die Grundlage der MLA bilden.

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mathias3834
Vor einer Woche
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mathias3834 schrieb:

Danke

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mathias3834 schrieb:

Habe von Davaso eine nicht gezahlte Zuzahlung des Patienten abgewiesen bekommen, mit der Begründung Urbeleg fehlt.
Jetzt nach 9 Monaten, die Info mit Urbeleg sei der Mahnbescheid gemeint. Hab ich die falsche Definition im Kopf (Urbeleg=OrginalRezept) oder Urbeleg= Mahnbescheid???



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