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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Debeka-> Prüfung Behandlungsumfang Heilmittel

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Neues Thema
Debeka-> Prüfung Behandlungsumfang Heilmittel
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askesis
15.08.2018 16:00
Hallo Zusammen,
eine privatversicherte Patientin hat ein seltsames Schreiben von der
Privatversicherung (Debeka) erhalten. Sie wurde von der Versicherung,
meines Erahntes, unter Druck gestellt und zwar sie muss eine Schweigenpflichtsentbindungserklärung
unterschreiben damit die VS die Notwendigkeit der Behandlung (und der Erstattung)
prüfen kann.

Die Pat. leidet u.a. unter Coxarthrose bds. und uns ist sehr gut gelungen
in den letzten Jahren durch die Behandlung die Beweglichkeit und die Schmerzsymptomatik
sehr gut zu reduzieren und zu normalisieren.
Nun, das Schreiben der PV hat die Pat. sehr beängstigt...

Kommt das Verhalten der PV jemanden von Euch bekannt?

LG
askesis
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Hallo Zusammen, eine privatversicherte Patientin hat ein seltsames Schreiben von der Privatversicherung (Debeka) erhalten. Sie wurde von der Versicherung, meines Erahntes, unter Druck gestellt und zwar sie muss eine Schweigenpflichtsentbindungserklärung unterschreiben damit die VS die Notwendigkeit der Behandlung (und der Erstattung) prüfen kann. Die Pat. leidet u.a. unter Coxarthrose bds. und uns ist sehr gut gelungen in den letzten Jahren durch die Behandlung die Beweglichkeit und die Schmerzsymptomatik sehr gut zu reduzieren und zu normalisieren. Nun, das Schreiben der PV hat die Pat. sehr beängstigt... Kommt das Verhalten der PV jemanden von Euch bekannt? LG askesis
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askesis schrieb:

Hallo Zusammen,
eine privatversicherte Patientin hat ein seltsames Schreiben von der
Privatversicherung (Debeka) erhalten. Sie wurde von der Versicherung,
meines Erahntes, unter Druck gestellt und zwar sie muss eine Schweigenpflichtsentbindungserklärung
unterschreiben damit die VS die Notwendigkeit der Behandlung (und der Erstattung)
prüfen kann.

Die Pat. leidet u.a. unter Coxarthrose bds. und uns ist sehr gut gelungen
in den letzten Jahren durch die Behandlung die Beweglichkeit und die Schmerzsymptomatik
sehr gut zu reduzieren und zu normalisieren.
Nun, das Schreiben der PV hat die Pat. sehr beängstigt...

Kommt das Verhalten der PV jemanden von Euch bekannt?

LG
askesis

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Tempelritter
15.08.2018 16:53
Das gibt es bei jeder PKV. Die prüfen die Unterlagen und leiten das an einen Sachverständigen weiter. Dann wird entschieden ob und wie viel bei dem Krankheitsbild noch erstattet wird.
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• askesis
• Susulo
Das gibt es bei jeder PKV. Die prüfen die Unterlagen und leiten das an einen Sachverständigen weiter. Dann wird entschieden ob und wie viel bei dem Krankheitsbild noch erstattet wird.
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askesis
15.08.2018 17:08
...besten Dank für Deine schnelle Rückmeldung Tempelritter!!!
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...besten Dank für Deine schnelle Rückmeldung Tempelritter!!!
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askesis schrieb:

...besten Dank für Deine schnelle Rückmeldung Tempelritter!!!

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Herbert
15.08.2018 17:44
Die schrecken auch vor Schwersterkrankten nicht zurück. Patient muss kooperieren, aber nicht zwingend über die Entbindung von der Schweigepflicht.
Ein solch asoziales Verhalten der PKV kann und darf nicht toleriert werden und ich würde als Patient sofort einen Widerspruch formulieren. Vertragslage ist klar, wenn ein Arzt durch die Ausstellung der Heilmittelverordnung die Notwendigkeit ausdrückt, hat die PKV zu erstatten.
Der Rest ist Nötigung und notfalls ist ein RA einzuschalten.

Gruß
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Die schrecken auch vor Schwersterkrankten nicht zurück. Patient muss kooperieren, aber nicht zwingend über die Entbindung von der Schweigepflicht. Ein solch asoziales Verhalten der PKV kann und darf nicht toleriert werden und ich würde als Patient sofort einen Widerspruch formulieren. Vertragslage ist klar, wenn ein Arzt durch die Ausstellung der Heilmittelverordnung die Notwendigkeit ausdrückt, hat die PKV zu erstatten. Der Rest ist Nötigung und notfalls ist ein RA einzuschalten. Gruß
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Herbert schrieb:

Die schrecken auch vor Schwersterkrankten nicht zurück. Patient muss kooperieren, aber nicht zwingend über die Entbindung von der Schweigepflicht.
Ein solch asoziales Verhalten der PKV kann und darf nicht toleriert werden und ich würde als Patient sofort einen Widerspruch formulieren. Vertragslage ist klar, wenn ein Arzt durch die Ausstellung der Heilmittelverordnung die Notwendigkeit ausdrückt, hat die PKV zu erstatten.
Der Rest ist Nötigung und notfalls ist ein RA einzuschalten.

Gruß

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Tempelritter
15.08.2018 18:13
Herbert schrieb am 15.8.18 17:44:
Die schrecken auch vor Schwersterkrankten nicht zurück. Patient muss kooperieren, aber nicht zwingend über die Entbindung von der Schweigepflicht.
Ein solch asoziales Verhalten der PKV kann und darf nicht toleriert werden und ich würde als Patient sofort einen Widerspruch formulieren. Vertragslage ist klar, wenn ein Arzt durch die Ausstellung der Heilmittelverordnung die Notwendigkeit ausdrückt, hat die PKV zu erstatten.
Der Rest ist Nötigung und notfalls ist ein RA einzuschalten.

Gruß


Ein Anwalt nutzt nichts, wenn das Procedere im Kleingedruckten steht.
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[zitat]Herbert schrieb am 15.8.18 17:44: Die schrecken auch vor Schwersterkrankten nicht zurück. Patient muss kooperieren, aber nicht zwingend über die Entbindung von der Schweigepflicht. Ein solch asoziales Verhalten der PKV kann und darf nicht toleriert werden und ich würde als Patient sofort einen Widerspruch formulieren. Vertragslage ist klar, wenn ein Arzt durch die Ausstellung der Heilmittelverordnung die Notwendigkeit ausdrückt, hat die PKV zu erstatten. Der Rest ist Nötigung und notfalls ist ein RA einzuschalten. Gruß [/zitat] Ein Anwalt nutzt nichts, wenn das Procedere im Kleingedruckten steht.
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Tempelritter schrieb:

Herbert schrieb am 15.8.18 17:44:
Die schrecken auch vor Schwersterkrankten nicht zurück. Patient muss kooperieren, aber nicht zwingend über die Entbindung von der Schweigepflicht.
Ein solch asoziales Verhalten der PKV kann und darf nicht toleriert werden und ich würde als Patient sofort einen Widerspruch formulieren. Vertragslage ist klar, wenn ein Arzt durch die Ausstellung der Heilmittelverordnung die Notwendigkeit ausdrückt, hat die PKV zu erstatten.
Der Rest ist Nötigung und notfalls ist ein RA einzuschalten.

Gruß


Ein Anwalt nutzt nichts, wenn das Procedere im Kleingedruckten steht.

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Susanne Schober
16.08.2018 08:58
Korrekt, wie Herbert beschrieben hat. Der Arzt bestätigt durch das Ausstellen der Verordnung, des Rezeptes, die medizinische Notwendigkeit der Behandlung. Damit ist die PKV in der Zahlungsverpflichtung.
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Korrekt, wie Herbert beschrieben hat. Der Arzt bestätigt durch das Ausstellen der Verordnung, des Rezeptes, die medizinische Notwendigkeit der Behandlung. Damit ist die PKV in der Zahlungsverpflichtung.
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Susanne Schober schrieb:

Korrekt, wie Herbert beschrieben hat. Der Arzt bestätigt durch das Ausstellen der Verordnung, des Rezeptes, die medizinische Notwendigkeit der Behandlung. Damit ist die PKV in der Zahlungsverpflichtung.

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askesis
16.08.2018 09:27
Hallo Frau Schober, herzlichen Dank für Ihr Beitrag. Das Verhalten der PV ist sehr seltsam.
Haben Sie mit Ihren Patienten auch so Erfahrungen mit der PV gemacht?
LG
askesis
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Hallo Frau Schober, herzlichen Dank für Ihr Beitrag. Das Verhalten der PV ist sehr seltsam. Haben Sie mit Ihren Patienten auch so Erfahrungen mit der PV gemacht? LG askesis
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askesis schrieb:

Hallo Frau Schober, herzlichen Dank für Ihr Beitrag. Das Verhalten der PV ist sehr seltsam.
Haben Sie mit Ihren Patienten auch so Erfahrungen mit der PV gemacht?
LG
askesis

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Susulo
16.08.2018 09:40
Nun ja. Die PKV schreibt "dieses Verhalten" meist in ihre Verträge, die der Versicherte - mehr oder weniger bewusst - unterschreibt.
Die PKV will sich absichern, dass nicht vorher Krankheiten verschwiegen wurden, die sie dann unter günstigem Versicherungstarif bezahlen soll. Beispiel: Ein junger Mann hat eine deutliche Skoliose, verschweigt dies aber bei Vertragsabschluss mit der PKV, weil er sonst einen weit höheren Tarif zahlen müsste. Nun will er ein halbes Jahr später seine PT bezahlt bekommen. Die PKV wird da nicht mitmachen. Entweder er zahlt selbst oder sie schmeißen ihn raus.

Ich will damit nicht das Handeln der PKV rechtfertigen - im Gegenteil legen sie die meisten Dinge zu ihren Gunsten aus und der Patient wird immer mehr Richtung Klageschiene geschoben. Ich will nur das Prozedere erklären und warum es so ist. Die PKV ist keine Solidargemeinschaft, sondern rechnet Kosten-Nutzen. Jung und gesund = günstiger Tarif. Alt und krank = teuer. Du zahlst im Grunde immer deine Risiken selbst. Wenn der Patient also nicht von der Schweigepflicht entbindet, dann wird die PKV erst mal sagen, dass sie nix zahlt. Dann kann der Patient dagegen klagen und es wird ne ganze Weile dauern, bis es ein Urteil gibt, das dann aber durchaus interessant wäre.

und, ja @ Herbert, der PKV ist es egal, wenn du schwerstkrank bist. Im Gegenteil, wenn du stirbst, verursachst du keine Kosten mehr. Wenn sie einen Grund finden, dich rauszuschmeißen auch nicht. Besonders zynisch: je schwerer du erkrankt bist, umso sicherer kann sich die PKV wiegen, dass nicht geklagt wird, weil schlicht und ergreifend die Kraft fehlt. Nicht umsonst habe ich in einem andern thread geschrieben, dass ich es als einen Lebensfehler meinerseits ansehe, mich mit Beginn der Selbständigkeit privat versichert zu haben.
Und für alle Kritiker: Ja, ich kenne auch Schwerkranke, die von ihrer PKV topp versorgt wurden. Es ist nicht so, dass das System gar nicht funktioniert. Es hat eben Schwachstellen, die manchmal erheblich und menschenverachtend sein können. Nicht jeder kommt in den "Genuss"
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• MikeL
Nun ja. Die PKV schreibt "dieses Verhalten" meist in ihre Verträge, die der Versicherte - mehr oder weniger bewusst - unterschreibt. Die PKV will sich absichern, dass nicht vorher Krankheiten verschwiegen wurden, die sie dann unter günstigem Versicherungstarif bezahlen soll. Beispiel: Ein junger Mann hat eine deutliche Skoliose, verschweigt dies aber bei Vertragsabschluss mit der PKV, weil er sonst einen weit höheren Tarif zahlen müsste. Nun will er ein halbes Jahr später seine PT bezahlt bekommen. Die PKV wird da nicht mitmachen. Entweder er zahlt selbst oder sie schmeißen ihn raus. Ich will damit nicht das Handeln der PKV rechtfertigen - im Gegenteil legen sie die meisten Dinge zu ihren Gunsten aus und der Patient wird immer mehr Richtung Klageschiene geschoben. Ich will nur das Prozedere erklären und warum es so ist. Die PKV ist keine Solidargemeinschaft, sondern rechnet Kosten-Nutzen. Jung und gesund = günstiger Tarif. Alt und krank = teuer. Du zahlst im Grunde immer deine Risiken selbst. Wenn der Patient also nicht von der Schweigepflicht entbindet, dann wird die PKV erst mal sagen, dass sie nix zahlt. Dann kann der Patient dagegen klagen und es wird ne ganze Weile dauern, bis es ein Urteil gibt, das dann aber durchaus interessant wäre. und, ja @ Herbert, der PKV ist es egal, wenn du schwerstkrank bist. Im Gegenteil, wenn du stirbst, verursachst du keine Kosten mehr. Wenn sie einen Grund finden, dich rauszuschmeißen auch nicht. Besonders zynisch: je schwerer du erkrankt bist, umso sicherer kann sich die PKV wiegen, dass nicht geklagt wird, weil schlicht und ergreifend die Kraft fehlt. Nicht umsonst habe ich in einem andern thread geschrieben, dass ich es als einen Lebensfehler meinerseits ansehe, mich mit Beginn der Selbständigkeit privat versichert zu haben. Und für alle Kritiker: Ja, ich kenne auch Schwerkranke, die von ihrer PKV [b]topp[/b] versorgt wurden. Es ist nicht so, dass das System gar nicht funktioniert. Es hat eben Schwachstellen, die manchmal erheblich und menschenverachtend sein können. Nicht jeder kommt in den "Genuss"
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Susulo schrieb:

Nun ja. Die PKV schreibt "dieses Verhalten" meist in ihre Verträge, die der Versicherte - mehr oder weniger bewusst - unterschreibt.
Die PKV will sich absichern, dass nicht vorher Krankheiten verschwiegen wurden, die sie dann unter günstigem Versicherungstarif bezahlen soll. Beispiel: Ein junger Mann hat eine deutliche Skoliose, verschweigt dies aber bei Vertragsabschluss mit der PKV, weil er sonst einen weit höheren Tarif zahlen müsste. Nun will er ein halbes Jahr später seine PT bezahlt bekommen. Die PKV wird da nicht mitmachen. Entweder er zahlt selbst oder sie schmeißen ihn raus.

Ich will damit nicht das Handeln der PKV rechtfertigen - im Gegenteil legen sie die meisten Dinge zu ihren Gunsten aus und der Patient wird immer mehr Richtung Klageschiene geschoben. Ich will nur das Prozedere erklären und warum es so ist. Die PKV ist keine Solidargemeinschaft, sondern rechnet Kosten-Nutzen. Jung und gesund = günstiger Tarif. Alt und krank = teuer. Du zahlst im Grunde immer deine Risiken selbst. Wenn der Patient also nicht von der Schweigepflicht entbindet, dann wird die PKV erst mal sagen, dass sie nix zahlt. Dann kann der Patient dagegen klagen und es wird ne ganze Weile dauern, bis es ein Urteil gibt, das dann aber durchaus interessant wäre.

und, ja @ Herbert, der PKV ist es egal, wenn du schwerstkrank bist. Im Gegenteil, wenn du stirbst, verursachst du keine Kosten mehr. Wenn sie einen Grund finden, dich rauszuschmeißen auch nicht. Besonders zynisch: je schwerer du erkrankt bist, umso sicherer kann sich die PKV wiegen, dass nicht geklagt wird, weil schlicht und ergreifend die Kraft fehlt. Nicht umsonst habe ich in einem andern thread geschrieben, dass ich es als einen Lebensfehler meinerseits ansehe, mich mit Beginn der Selbständigkeit privat versichert zu haben.
Und für alle Kritiker: Ja, ich kenne auch Schwerkranke, die von ihrer PKV topp versorgt wurden. Es ist nicht so, dass das System gar nicht funktioniert. Es hat eben Schwachstellen, die manchmal erheblich und menschenverachtend sein können. Nicht jeder kommt in den "Genuss"

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Susanne Schober
16.08.2018 12:57
Hallo askesis,
ja, ich habe mit der Debeka bei Langfristverordnungen in der Logopädie (M. Parkinson, MS, ALS) diese Erfahrungen gemacht. Mein persönlicher Eindruck war, dass Kosten eingespart werden sollen, obwohl der Vertrag zwischen Patient und PKV die Kasse in Zahlungspflicht zwingt.
Mein Procedere war jeweils folgende: ich habe mir, IN DER THERAPIEZEIT, das Schreiben der PKV zeigen lassen. Stand dort, dass die medizinische Notwendigkeit bestätigt werden soll, habe ich den Pat. an den verordnenden Arzt verwiesen.
Wollte die PKV eine Stellungnahme des Therapeuten (ist noch NIE vorgekommen in 17 Jahren Selbständigkeit), habe ich dem Pat. meine Gebührenordnung meiner Praxis erneut mitgegeben, welche er im Honorarvertrag bei Therapiebeginn bereits unterschrieben hatte.
Ich unterscheide zwischen zwei Beziehungen: Patient mit seiner PKV und Patient mit meiner Praxis. Hat der Patient bei Vertragsabschluss wirklich eine chronische Erkrankung (bei mir, wie gesagt Parkinson, ALS, Ms, o.ä.) verschwiegen, muss er, oder die Angehörigen, dies mit seiner PKV klären. Mir und meiner Praxis gegenüber besteht, durch den unterschriebenen Honorarvertrag, eine Zahlungspflicht für in Anspruch genommene Leistungen. Ich unterstütze gerne den Patienten, Schwierigkeiten mit seiner PKV zu klären, aber dies immer gegen Betrag x.
Susanne
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Hallo askesis, ja, ich habe mit der Debeka bei Langfristverordnungen in der Logopädie (M. Parkinson, MS, ALS) diese Erfahrungen gemacht. Mein persönlicher Eindruck war, dass Kosten eingespart werden sollen, obwohl der Vertrag zwischen Patient und PKV die Kasse in Zahlungspflicht zwingt. Mein Procedere war jeweils folgende: ich habe mir, IN DER THERAPIEZEIT, das Schreiben der PKV zeigen lassen. Stand dort, dass die medizinische Notwendigkeit bestätigt werden soll, habe ich den Pat. an den verordnenden Arzt verwiesen. Wollte die PKV eine Stellungnahme des Therapeuten (ist noch NIE vorgekommen in 17 Jahren Selbständigkeit), habe ich dem Pat. meine Gebührenordnung meiner Praxis erneut mitgegeben, welche er im Honorarvertrag bei Therapiebeginn bereits unterschrieben hatte. Ich unterscheide zwischen zwei Beziehungen: Patient mit seiner PKV und Patient mit meiner Praxis. Hat der Patient bei Vertragsabschluss wirklich eine chronische Erkrankung (bei mir, wie gesagt Parkinson, ALS, Ms, o.ä.) verschwiegen, muss er, oder die Angehörigen, dies mit seiner PKV klären. Mir und meiner Praxis gegenüber besteht, durch den unterschriebenen Honorarvertrag, eine Zahlungspflicht für in Anspruch genommene Leistungen. Ich unterstütze gerne den Patienten, Schwierigkeiten mit seiner PKV zu klären, aber dies immer gegen Betrag x. Susanne
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Susanne Schober schrieb:

Hallo askesis,
ja, ich habe mit der Debeka bei Langfristverordnungen in der Logopädie (M. Parkinson, MS, ALS) diese Erfahrungen gemacht. Mein persönlicher Eindruck war, dass Kosten eingespart werden sollen, obwohl der Vertrag zwischen Patient und PKV die Kasse in Zahlungspflicht zwingt.
Mein Procedere war jeweils folgende: ich habe mir, IN DER THERAPIEZEIT, das Schreiben der PKV zeigen lassen. Stand dort, dass die medizinische Notwendigkeit bestätigt werden soll, habe ich den Pat. an den verordnenden Arzt verwiesen.
Wollte die PKV eine Stellungnahme des Therapeuten (ist noch NIE vorgekommen in 17 Jahren Selbständigkeit), habe ich dem Pat. meine Gebührenordnung meiner Praxis erneut mitgegeben, welche er im Honorarvertrag bei Therapiebeginn bereits unterschrieben hatte.
Ich unterscheide zwischen zwei Beziehungen: Patient mit seiner PKV und Patient mit meiner Praxis. Hat der Patient bei Vertragsabschluss wirklich eine chronische Erkrankung (bei mir, wie gesagt Parkinson, ALS, Ms, o.ä.) verschwiegen, muss er, oder die Angehörigen, dies mit seiner PKV klären. Mir und meiner Praxis gegenüber besteht, durch den unterschriebenen Honorarvertrag, eine Zahlungspflicht für in Anspruch genommene Leistungen. Ich unterstütze gerne den Patienten, Schwierigkeiten mit seiner PKV zu klären, aber dies immer gegen Betrag x.
Susanne

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askesis
16.08.2018 20:10
Hallo Susanne,
herzlichen Dank für die gute Beschreibung.
Weiss immer noch nicht was ich von der Angelegenheit halten soll...
Gut, die Pat. wird wohl die Schweigenpflichtsentbindungserklärung unterschreiben müssen
und dann lassen wir uns eben überraschen, was anderes ist uns wohl nicht übrig geblieben...
LG
askesis
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Hallo Susanne, herzlichen Dank für die gute Beschreibung. Weiss immer noch nicht was ich von der Angelegenheit halten soll... Gut, die Pat. wird wohl die Schweigenpflichtsentbindungserklärung unterschreiben müssen und dann lassen wir uns eben überraschen, was anderes ist uns wohl nicht übrig geblieben... LG askesis
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askesis schrieb:

Hallo Susanne,
herzlichen Dank für die gute Beschreibung.
Weiss immer noch nicht was ich von der Angelegenheit halten soll...
Gut, die Pat. wird wohl die Schweigenpflichtsentbindungserklärung unterschreiben müssen
und dann lassen wir uns eben überraschen, was anderes ist uns wohl nicht übrig geblieben...
LG
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Tempelritter schrieb:

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