Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
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auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
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Prävention
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Mir wurden bei einem 24er Rezept die letzten 4 Termine abgesetzt, weil die Folgeleistung im Bestätigungsfeld nicht im verständlichen Wortlaut, durch Abkürzung oder durch Wiederholungszeichen angegeben wurde.
Die Vordrucke haben ja nur 20 Zeilen bestehend aus Datum, Maßnahmen, Leistungserbringer und Unterschrift des Vers..
Nun hab ich die letzten 4 Termine oben dazugeschrieben, d.h. die Zeilen sehen jetzt aus:
Datum(1. Termin) - MLD 60 - Datum(21.Termin) - Unterschrift Ver. - Unterschrift Vers.
Mir ist unverständlich wieso die MLD-60 nicht für die ganze Zeile gelten. Was soll ich denn anderes mit dem Patienten machen, was ich sowieso nicht abrechnen kann? Ich habe beim ersten Widerspruch auch argumentiert, dass ich die 4 Termine ja irgendwo bestätigen lassen muss und ich hab das Formular nicht entwickelt.
Auch wurden mir 2 Rezepte abgesetzt, wo der Arzt bei der Menge erst 1 geschrieben hat, dann mit Hand nochmal geändert hat und nochmal unterschrieben. Aus der Begründung scheint es mir, dass die die neue Zahl nicht sehen. Die schicken mir ja sogar Scans zurück wo die Zahl klar und deutlich ist. Ein Widerspruch wurde mir abgesetzt mit dem Hinweis, dass eine nachträgliche Änderung nicht möglich wäre. Die verdammte Menge steht schon auf dem Original wie blind sind die denn.
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physiox100 schrieb:
Also entweder bin ich bekloppt oder die bei der DDG.
Mir wurden bei einem 24er Rezept die letzten 4 Termine abgesetzt, weil die Folgeleistung im Bestätigungsfeld nicht im verständlichen Wortlaut, durch Abkürzung oder durch Wiederholungszeichen angegeben wurde.
Die Vordrucke haben ja nur 20 Zeilen bestehend aus Datum, Maßnahmen, Leistungserbringer und Unterschrift des Vers..
Nun hab ich die letzten 4 Termine oben dazugeschrieben, d.h. die Zeilen sehen jetzt aus:
Datum(1. Termin) - MLD 60 - Datum(21.Termin) - Unterschrift Ver. - Unterschrift Vers.
Mir ist unverständlich wieso die MLD-60 nicht für die ganze Zeile gelten. Was soll ich denn anderes mit dem Patienten machen, was ich sowieso nicht abrechnen kann? Ich habe beim ersten Widerspruch auch argumentiert, dass ich die 4 Termine ja irgendwo bestätigen lassen muss und ich hab das Formular nicht entwickelt.
Auch wurden mir 2 Rezepte abgesetzt, wo der Arzt bei der Menge erst 1 geschrieben hat, dann mit Hand nochmal geändert hat und nochmal unterschrieben. Aus der Begründung scheint es mir, dass die die neue Zahl nicht sehen. Die schicken mir ja sogar Scans zurück wo die Zahl klar und deutlich ist. Ein Widerspruch wurde mir abgesetzt mit dem Hinweis, dass eine nachträgliche Änderung nicht möglich wäre. Die verdammte Menge steht schon auf dem Original wie blind sind die denn.
Zur 2. Sache: Steht das Änderungsdatum auf der Änderung? Ansonsten schau bitte noch einmal in den Ramenvertrag was zu welchen Zeitpunkt geändert werden muss.
Sollte das alles korrekt sein solltest du dort noch einmal direkt bei derKrankenkasse nachfragen und gegebenenfalls einen Anwalt hinzuziehen. Die DDG stänkert gerade rum.
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Anilu87 schrieb:
Ich denke einfach, das die davon ausgehen das keine Leistung dasteht. Natürlich kann man es sich denken, aber hypothetisch hat der Patient somit Blanko unterschrieben wenn keine Leistung hinter Termin 21-24 steht. Für die zukunft: Rückseite 1x kopieren und die 4 Termine auf dem 2. Blatt unterschreiben lassen. Somit gibts kein Chaos. Diese Formulare gibts auch von Buchner.
Zur 2. Sache: Steht das Änderungsdatum auf der Änderung? Ansonsten schau bitte noch einmal in den Ramenvertrag was zu welchen Zeitpunkt geändert werden muss.
Sollte das alles korrekt sein solltest du dort noch einmal direkt bei derKrankenkasse nachfragen und gegebenenfalls einen Anwalt hinzuziehen. Die DDG stänkert gerade rum.
weiß nicht mehr wer, aber einer hatte hier auch mal geschrieben, dass die kasse in jeder zeile eine exakte bezeichnung oder entsprechende abkürzung sehen möchte, sonst absetzung
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Ich werde jetzt die Patientin nochmal bitten die L60 für diese 4 Termine zu bestätigen. Einfach nur sinnlose Schikane.
Es ist auch ein Witz; die Ergotherapeuten kürzen auch die motorisch-funktionelle Behandlung mit MFB ab. Oder SPB oder PFB. Warte noch bis da ein Abrechnungszentrum ankommt und meint, das wäre nicht genau genug.
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physiox100 schrieb:
Mit den Wiederholungszeichen haben wir kein Problem.
Ich werde jetzt die Patientin nochmal bitten die L60 für diese 4 Termine zu bestätigen. Einfach nur sinnlose Schikane.
Es ist auch ein Witz; die Ergotherapeuten kürzen auch die motorisch-funktionelle Behandlung mit MFB ab. Oder SPB oder PFB. Warte noch bis da ein Abrechnungszentrum ankommt und meint, das wäre nicht genau genug.
hm wenn ich richtig gelesen hatte, gibt es in irgenwelchen Richtlinien oder FAK offizielle Kürzel für Behandlungsbezeichnungen(techniken)schaut mal in eure Unterlagen ..ich brauche das nicht mehr
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@physiox100
hm wenn ich richtig gelesen hatte, gibt es in irgenwelchen Richtlinien oder FAK offizielle Kürzel für Behandlungsbezeichnungen(techniken)schaut mal in eure Unterlagen ..ich brauche das nicht mehr
MfG
JürgenK ;)
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Alex Moro schrieb:
werden wiederholungszeichen - II - eigentlich anstandslos akzeptiert oder zicken die kassen dann rum?
weiß nicht mehr wer, aber einer hatte hier auch mal geschrieben, dass die kasse in jeder zeile eine exakte bezeichnung oder entsprechende abkürzung sehen möchte, sonst absetzung
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