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Hamburg

Liebe Physios,

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Davaso - Zuzahlungsnachforderung

Neues Thema
Davaso - Zuzahlungsnachforderung
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mathias3834
Vor einer Woche
Hallo,

ich habe wegen einer nicht gezahlten Zuzahlung eines Patienten Begriffe zu klären gegenüber der Davaso.
Ordnungsgemäß haben wir über die Abrechnung des Orginal Rezeptes mit Mahnungsnachweis und entsprechendem Verabeitungskennzeichen alles hingeschickt. Es wurden dann erneut Urbelege gefordert, die man für die Bearbeitung brauchen würde, auch telefonisch nach Erklärung, dass der Urbeleg ja schon eingereicht wurde führte zu kein Vorankommen, schriftlicher Einspruch meinerseits nichts.
Jetzt beim erneuten Telefonat der Hinweis, die Frist von 9 Monaten sei abgelaufen und mit dem fehlenden Urbeleg, sei der Mahnnachweis gemeint.
Urbeleg bezeichnet doch das Orginal Rezept oder? Und 9 Monate bezieht sich auch die Ursprungsforderung, die fristgerecht gestellt wurde und nicht auf deren Hinhaltezeiten?
Was meint ihr?
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Hallo, ich habe wegen einer nicht gezahlten Zuzahlung eines Patienten Begriffe zu klären gegenüber der Davaso. Ordnungsgemäß haben wir über die Abrechnung des Orginal Rezeptes mit Mahnungsnachweis und entsprechendem Verabeitungskennzeichen alles hingeschickt. Es wurden dann erneut Urbelege gefordert, die man für die Bearbeitung brauchen würde, auch telefonisch nach Erklärung, dass der Urbeleg ja schon eingereicht wurde führte zu kein Vorankommen, schriftlicher Einspruch meinerseits nichts. Jetzt beim erneuten Telefonat der Hinweis, die Frist von 9 Monaten sei abgelaufen und mit dem fehlenden Urbeleg, sei der Mahnnachweis gemeint. Urbeleg bezeichnet doch das Orginal Rezept oder? Und 9 Monate bezieht sich auch die Ursprungsforderung, die fristgerecht gestellt wurde und nicht auf deren Hinhaltezeiten? Was meint ihr?
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mathias3834 schrieb:

Hallo,

ich habe wegen einer nicht gezahlten Zuzahlung eines Patienten Begriffe zu klären gegenüber der Davaso.
Ordnungsgemäß haben wir über die Abrechnung des Orginal Rezeptes mit Mahnungsnachweis und entsprechendem Verabeitungskennzeichen alles hingeschickt. Es wurden dann erneut Urbelege gefordert, die man für die Bearbeitung brauchen würde, auch telefonisch nach Erklärung, dass der Urbeleg ja schon eingereicht wurde führte zu kein Vorankommen, schriftlicher Einspruch meinerseits nichts.
Jetzt beim erneuten Telefonat der Hinweis, die Frist von 9 Monaten sei abgelaufen und mit dem fehlenden Urbeleg, sei der Mahnnachweis gemeint.
Urbeleg bezeichnet doch das Orginal Rezept oder? Und 9 Monate bezieht sich auch die Ursprungsforderung, die fristgerecht gestellt wurde und nicht auf deren Hinhaltezeiten?
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Lars van Ravenzwaaij
Vor einer Woche
Da du schon schriftlicher Einspruch eingelegt hast, führen weitere Klärungsversuche zu nichts. Wende dich direkt an der Kasse. Schließlich ist die Kasse dein Vertragspartner und nicht Davaso.

Wir machen gar nichts mehr mit Davaso und Co. Alle Widersprüche usw. gehe direkt an der Kasse.
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Da du schon schriftlicher Einspruch eingelegt hast, führen weitere Klärungsversuche zu nichts. Wende dich direkt an der Kasse. Schließlich ist die Kasse dein Vertragspartner und nicht Davaso. Wir machen gar nichts mehr mit Davaso und Co. Alle Widersprüche usw. gehe direkt an der Kasse.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Da du schon schriftlicher Einspruch eingelegt hast, führen weitere Klärungsversuche zu nichts. Wende dich direkt an der Kasse. Schließlich ist die Kasse dein Vertragspartner und nicht Davaso.

Wir machen gar nichts mehr mit Davaso und Co. Alle Widersprüche usw. gehe direkt an der Kasse.

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silvia43
Vor einer Woche
Haben jetzt seit Ende April auf unser Geld von Davaso ( Techniker ) gewartet. X-mal Telefonate. .
Abr. im April , dann nicht gemerkt das ein Fehler vorlag der erst im August behoben worden ist. Danach etl. Telefonate , dann hieß es Urbeleg nicht da , Urbelege seien zurück geschickt worden , dann wieder Urbelege sind da , jetzt endlich im Januar bezahlt aber jetzt wollen die uns die Hyg Pauschale von abgearbeiteten Rezepten bei der nächsten Rechnung abziehen, da diese ja erst ab August 22 bearbeitet werden konnten. Ich krieg noch die Kriese mit denen. Überlege mir ob ich die nicht verklage wegen Veruntreuung von Therapeuten Geldern.
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• asima
• Noelle776
Haben jetzt seit Ende April auf unser Geld von Davaso ( Techniker ) gewartet. X-mal Telefonate. . Abr. im April , dann nicht gemerkt das ein Fehler vorlag der erst im August behoben worden ist. Danach etl. Telefonate , dann hieß es Urbeleg nicht da , Urbelege seien zurück geschickt worden , dann wieder Urbelege sind da , jetzt endlich im Januar bezahlt aber jetzt wollen die uns die Hyg Pauschale von abgearbeiteten Rezepten bei der nächsten Rechnung abziehen, da diese ja erst ab August 22 bearbeitet werden konnten. Ich krieg noch die Kriese mit denen. Überlege mir ob ich die nicht verklage wegen Veruntreuung von Therapeuten Geldern.
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silvia43 schrieb:

Haben jetzt seit Ende April auf unser Geld von Davaso ( Techniker ) gewartet. X-mal Telefonate. .
Abr. im April , dann nicht gemerkt das ein Fehler vorlag der erst im August behoben worden ist. Danach etl. Telefonate , dann hieß es Urbeleg nicht da , Urbelege seien zurück geschickt worden , dann wieder Urbelege sind da , jetzt endlich im Januar bezahlt aber jetzt wollen die uns die Hyg Pauschale von abgearbeiteten Rezepten bei der nächsten Rechnung abziehen, da diese ja erst ab August 22 bearbeitet werden konnten. Ich krieg noch die Kriese mit denen. Überlege mir ob ich die nicht verklage wegen Veruntreuung von Therapeuten Geldern.

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Wonderwoman
Vor einer Woche
Ich mache auch nichts mehr mit der Davaso. Ich erhebe dort Widerspruch und danach nur noch direkt mit der Kasse. Die sind mir bei der Davaso zu unfähig... naja... Kasse ist meist auch nicht besser. :-))))
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Wonderwoman schrieb:

Ich mache auch nichts mehr mit der Davaso. Ich erhebe dort Widerspruch und danach nur noch direkt mit der Kasse. Die sind mir bei der Davaso zu unfähig... naja... Kasse ist meist auch nicht besser. :-))))

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mathias3834
Vor einer Woche
Meine Erfahrung, dass die Kassen tätig werden ist auch nicht die Beste aber was soll man machen. Kann man bei nicht Begleichung der Zuzahlung auch die Verzugspauschale in Rg stellen? Zieht sich jetzt über 10 Monate!
Und Urbelege sind doch nur Orginal Rezepte oder auch dazugehöriger Mahnbescheid?
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Meine Erfahrung, dass die Kassen tätig werden ist auch nicht die Beste aber was soll man machen. Kann man bei nicht Begleichung der Zuzahlung auch die Verzugspauschale in Rg stellen? Zieht sich jetzt über 10 Monate! Und Urbelege sind doch nur Orginal Rezepte oder auch dazugehöriger Mahnbescheid?
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asima
Vor einer Woche
40 EUR - ja, aber je nach Vertrag (denke bei euch ähnlich, bin Logo) musst du bei nicht vom Patienten geleisteter Zuzahlung die Erinnerung der Rechnung beilegen. Hast du das versäumt, zahlt die Kasse nicht.
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40 EUR - ja, aber je nach Vertrag (denke bei euch ähnlich, bin Logo) musst du bei nicht vom Patienten geleisteter Zuzahlung die Erinnerung der Rechnung beilegen. Hast du das versäumt, zahlt die Kasse nicht.
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asima schrieb:

40 EUR - ja, aber je nach Vertrag (denke bei euch ähnlich, bin Logo) musst du bei nicht vom Patienten geleisteter Zuzahlung die Erinnerung der Rechnung beilegen. Hast du das versäumt, zahlt die Kasse nicht.

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mathias3834 schrieb:

Meine Erfahrung, dass die Kassen tätig werden ist auch nicht die Beste aber was soll man machen. Kann man bei nicht Begleichung der Zuzahlung auch die Verzugspauschale in Rg stellen? Zieht sich jetzt über 10 Monate!
Und Urbelege sind doch nur Orginal Rezepte oder auch dazugehöriger Mahnbescheid?

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Shia
Vor einer Woche
Der Urbeleg ist hier neben dem Rezept, die Rechnung die der Patient erhalten haben muss.
Diese muss der Kasse mit dem Rezept geliefert werden.

Und wie schon geschrieben, wende dich das nächste mal direkt an die Kasse.
dawaso geht echt gar nicht
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Der Urbeleg ist hier neben dem Rezept, die Rechnung die der Patient erhalten haben muss. Diese muss der Kasse mit dem Rezept geliefert werden. Und wie schon geschrieben, wende dich das nächste mal direkt an die Kasse. dawaso geht echt gar nicht
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Shia schrieb:

Der Urbeleg ist hier neben dem Rezept, die Rechnung die der Patient erhalten haben muss.
Diese muss der Kasse mit dem Rezept geliefert werden.

Und wie schon geschrieben, wende dich das nächste mal direkt an die Kasse.
dawaso geht echt gar nicht



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