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Wer wir sind?
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Krankengymna...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Davaso Zahlungsziel

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Neues Thema
Davaso Zahlungsziel
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steupel
15.12.2021 14:23
Hallo,
gibt wieder mal Probleme mit Davaso. Entweder Urbelege nicht eingegangen oder Zahlungsziel überschritten.
Wieviele Tage ist das Zahlungsziel, habe noch etwas von 21 Tagen in Erinnerung.
Danke und viele Grüsse
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Hallo, gibt wieder mal Probleme mit Davaso. Entweder Urbelege nicht eingegangen oder Zahlungsziel überschritten. Wieviele Tage ist das Zahlungsziel, habe noch etwas von 21 Tagen in Erinnerung. Danke und viele Grüsse
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W. Stangner
15.12.2021 17:26
in § 18 Abs. 12 unseres Heilmittelvertrags steht:
Die Bezahlung der Rechnungen ist 21 Kalendertage nach Eingang der vollstän-
digen Abrechnungsunterlagen (maschinelle Abrechnungsdaten und rechnungs-
begründende Unterlagen) bei den von den Krankenkassen benannten Stellen fäl-
lig. Als Zahltag gilt der Tag der Überweisung oder Übersendung von Zahlungs-
mitteln oder der Tag der Übergabe des Überweisungsauftrages an ein Geldinsti-
tut. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag,
so tritt Fälligkeit erst am nächstfolgenden Arbeitstag ein. Die Krankenkasse ge-
rät bei Nichteinhalten der Frist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch
den zugelassenen Leistungserbringer bedarf (§ 286 BGB). Im Weiteren gilt § 288
BGB
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• steupel
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in § 18 Abs. 12 unseres Heilmittelvertrags steht: Die Bezahlung der Rechnungen ist 21 Kalendertage nach Eingang der vollstän- digen Abrechnungsunterlagen (maschinelle Abrechnungsdaten und rechnungs- begründende Unterlagen) bei den von den Krankenkassen benannten Stellen fäl- lig. Als Zahltag gilt der Tag der Überweisung oder Übersendung von Zahlungs- mitteln oder der Tag der Übergabe des Überweisungsauftrages an ein Geldinsti- tut. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so tritt Fälligkeit erst am nächstfolgenden Arbeitstag ein. Die Krankenkasse ge- rät bei Nichteinhalten der Frist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch den zugelassenen Leistungserbringer bedarf (§ 286 BGB). Im Weiteren gilt § 288 BGB
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W. Stangner schrieb:

in § 18 Abs. 12 unseres Heilmittelvertrags steht:
Die Bezahlung der Rechnungen ist 21 Kalendertage nach Eingang der vollstän-
digen Abrechnungsunterlagen (maschinelle Abrechnungsdaten und rechnungs-
begründende Unterlagen) bei den von den Krankenkassen benannten Stellen fäl-
lig. Als Zahltag gilt der Tag der Überweisung oder Übersendung von Zahlungs-
mitteln oder der Tag der Übergabe des Überweisungsauftrages an ein Geldinsti-
tut. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag,
so tritt Fälligkeit erst am nächstfolgenden Arbeitstag ein. Die Krankenkasse ge-
rät bei Nichteinhalten der Frist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch
den zugelassenen Leistungserbringer bedarf (§ 286 BGB). Im Weiteren gilt § 288
BGB

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steupel schrieb:

Hallo,
gibt wieder mal Probleme mit Davaso. Entweder Urbelege nicht eingegangen oder Zahlungsziel überschritten.
Wieviele Tage ist das Zahlungsziel, habe noch etwas von 21 Tagen in Erinnerung.
Danke und viele Grüsse

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silvia43
18.12.2021 17:56
So langsam glaube ich das bei der DAVASO System dahinter steckt. Entweder alles nicht angekommen oder Urbeleg fehlt, obwohl alle Rz. und Belege auch von anderen Kassen im gleichen Umschlag war. Dann schickt man den Urbeleg an die Kasse und die zieht einem dann 5% ab wegen Papierabrechnung über die jeweilige Kasse. Dies ist ein Fall für B. Alt!!!!
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So langsam glaube ich das bei der DAVASO System dahinter steckt. Entweder alles nicht angekommen oder Urbeleg fehlt, obwohl alle Rz. und Belege auch von anderen Kassen im gleichen Umschlag war. Dann schickt man den Urbeleg an die Kasse und die zieht einem dann 5% ab wegen Papierabrechnung über die jeweilige Kasse. Dies ist ein Fall für B. Alt!!!!
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silvia43 schrieb:

So langsam glaube ich das bei der DAVASO System dahinter steckt. Entweder alles nicht angekommen oder Urbeleg fehlt, obwohl alle Rz. und Belege auch von anderen Kassen im gleichen Umschlag war. Dann schickt man den Urbeleg an die Kasse und die zieht einem dann 5% ab wegen Papierabrechnung über die jeweilige Kasse. Dies ist ein Fall für B. Alt!!!!



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