Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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gibt wieder mal Probleme mit Davaso. Entweder Urbelege nicht eingegangen oder Zahlungsziel überschritten.
Wieviele Tage ist das Zahlungsziel, habe noch etwas von 21 Tagen in Erinnerung.
Danke und viele Grüsse
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Die Bezahlung der Rechnungen ist 21 Kalendertage nach Eingang der vollstän-
digen Abrechnungsunterlagen (maschinelle Abrechnungsdaten und rechnungs-
begründende Unterlagen) bei den von den Krankenkassen benannten Stellen fäl-
lig. Als Zahltag gilt der Tag der Überweisung oder Übersendung von Zahlungs-
mitteln oder der Tag der Übergabe des Überweisungsauftrages an ein Geldinsti-
tut. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag,
so tritt Fälligkeit erst am nächstfolgenden Arbeitstag ein. Die Krankenkasse ge-
rät bei Nichteinhalten der Frist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch
den zugelassenen Leistungserbringer bedarf (§ 286 BGB). Im Weiteren gilt § 288
BGB
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W. Stangner schrieb:
in § 18 Abs. 12 unseres Heilmittelvertrags steht:
Die Bezahlung der Rechnungen ist 21 Kalendertage nach Eingang der vollstän-
digen Abrechnungsunterlagen (maschinelle Abrechnungsdaten und rechnungs-
begründende Unterlagen) bei den von den Krankenkassen benannten Stellen fäl-
lig. Als Zahltag gilt der Tag der Überweisung oder Übersendung von Zahlungs-
mitteln oder der Tag der Übergabe des Überweisungsauftrages an ein Geldinsti-
tut. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag,
so tritt Fälligkeit erst am nächstfolgenden Arbeitstag ein. Die Krankenkasse ge-
rät bei Nichteinhalten der Frist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch
den zugelassenen Leistungserbringer bedarf (§ 286 BGB). Im Weiteren gilt § 288
BGB
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Problem beschreiben
steupel schrieb:
Hallo,
gibt wieder mal Probleme mit Davaso. Entweder Urbelege nicht eingegangen oder Zahlungsziel überschritten.
Wieviele Tage ist das Zahlungsziel, habe noch etwas von 21 Tagen in Erinnerung.
Danke und viele Grüsse
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silvia43 schrieb:
So langsam glaube ich das bei der DAVASO System dahinter steckt. Entweder alles nicht angekommen oder Urbeleg fehlt, obwohl alle Rz. und Belege auch von anderen Kassen im gleichen Umschlag war. Dann schickt man den Urbeleg an die Kasse und die zieht einem dann 5% ab wegen Papierabrechnung über die jeweilige Kasse. Dies ist ein Fall für B. Alt!!!!
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