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Wir sind eine moderne, auf
Neurologie spezialisierte
Physiotherapie-Praxis, in der das
Wohl und die individuelle
Entwicklung unserer Patient*innen
im Mittelpunkt stehen. Doch genauso
wichtig sind uns die Menschen im
Team. Gemeinsam setzen wir auf
wertschätzendes Miteinander,
kontinuierliches Lernen und
fachliche wissenschaftliche
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Bei uns findest du mehr als nur
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wir haben in der letzten Zeit öfters mit verschiedenen (Haus-)Ärzten zu tun, die wegen Praxisbesonderheiten bzw Langfristverordnungen neuerdings Probleme machen. Inzwischen hat mich der eine Arzt so wirr gemacht, dass ich mir selbst nicht mehr 100%ig sicher bin.
Folgender konkreter Fall:
Pat, mit V.a.d.R., ZN2a,ICD-10-Code: G81.0 formal alles richtig ausgefüllt.
Er bekommt bei uns seit 2 Jahren regelmäßig seine Therapie (KG-ZNS Bobath), immer vom gleichen Arzt verordnet. Nun macht der Arzt etwas Wellen und will keine weitere Therapie mehr verordnen, wohl aus Angst, dass er deswegen mit Regresszahlungen rechnen muss.
Ich habe ihm (wie schon bei der Herausgabe der beiden Listen für Praxisbesonderheiten, etc.) nochmals erklärt, dass er deswegen gar keine Angst braucht. Der ICD-10-Code weist die Verordnung eindeutig als gelistete Praxisbesonderheit aus, die demnach sein Budget nicht belasten wird. Er könne also, wie bisher, die Therapie weiter so verordnen (die medizin. Notwendigkeit ist absolut gegeben) wie bisher.
In all dem Trubel kam dann die Frage von ihm auf, wie lange denn die Praxisbesonderheit gültig sei? Ich habe ihm dann erklärt, dass es Praxisbesonderheiten gibt, die aufgrund ihres ICD-10-Codes zeitlich limitiert sind, wie z.B. I60.9. Da bei dem besagten Patienten, laut der gültigen Listen, keine zeitliche Limitierung vorliege, kann die Verordnung als Praxisbesonderheit auch ohne zeitliches Limit verordnet werden.
Mach ich da jetzt einen Denkfehler oder ist das so alles korrekt????
Vielleicht liegt es am Wochentag....würde mich jedenfalls freuen, wenn mir jmd von euch bissl Klarheit reinbringen könnte.
Danke schonmal und vorab ein schönes WE!
Manuel
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Manuel1510 schrieb:
Guten Morgen,
wir haben in der letzten Zeit öfters mit verschiedenen (Haus-)Ärzten zu tun, die wegen Praxisbesonderheiten bzw Langfristverordnungen neuerdings Probleme machen. Inzwischen hat mich der eine Arzt so wirr gemacht, dass ich mir selbst nicht mehr 100%ig sicher bin.
Folgender konkreter Fall:
Pat, mit V.a.d.R., ZN2a,ICD-10-Code: G81.0 formal alles richtig ausgefüllt.
Er bekommt bei uns seit 2 Jahren regelmäßig seine Therapie (KG-ZNS Bobath), immer vom gleichen Arzt verordnet. Nun macht der Arzt etwas Wellen und will keine weitere Therapie mehr verordnen, wohl aus Angst, dass er deswegen mit Regresszahlungen rechnen muss.
Ich habe ihm (wie schon bei der Herausgabe der beiden Listen für Praxisbesonderheiten, etc.) nochmals erklärt, dass er deswegen gar keine Angst braucht. Der ICD-10-Code weist die Verordnung eindeutig als gelistete Praxisbesonderheit aus, die demnach sein Budget nicht belasten wird. Er könne also, wie bisher, die Therapie weiter so verordnen (die medizin. Notwendigkeit ist absolut gegeben) wie bisher.
In all dem Trubel kam dann die Frage von ihm auf, wie lange denn die Praxisbesonderheit gültig sei? Ich habe ihm dann erklärt, dass es Praxisbesonderheiten gibt, die aufgrund ihres ICD-10-Codes zeitlich limitiert sind, wie z.B. I60.9. Da bei dem besagten Patienten, laut der gültigen Listen, keine zeitliche Limitierung vorliege, kann die Verordnung als Praxisbesonderheit auch ohne zeitliches Limit verordnet werden.
Mach ich da jetzt einen Denkfehler oder ist das so alles korrekt????
Vielleicht liegt es am Wochentag....würde mich jedenfalls freuen, wenn mir jmd von euch bissl Klarheit reinbringen könnte.
Danke schonmal und vorab ein schönes WE!
Manuel
alles korrekt von dir. Wir haben im Moment die gleichen Probleme mit den Neurologen. Praxisbesonderheiten werden von 3 auf 1 x reduziert, Teilweise sogar Behandlungen mit langfristigem Heilmittelbedarf. Sie lassen sich auf keine Diskussion ein.Habe mich angeboten wie Sauerbier, um alles nochmal detailliert zu erklären. Keine Reaktion. bleibt bei 1x die Woche
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Kitane schrieb:
Hallo Manuel
alles korrekt von dir. Wir haben im Moment die gleichen Probleme mit den Neurologen. Praxisbesonderheiten werden von 3 auf 1 x reduziert, Teilweise sogar Behandlungen mit langfristigem Heilmittelbedarf. Sie lassen sich auf keine Diskussion ein.Habe mich angeboten wie Sauerbier, um alles nochmal detailliert zu erklären. Keine Reaktion. bleibt bei 1x die Woche
Nur Diagnosen die zum langfristigen Heilmittelbedarf zählen werden sofort abgezogen und belasten das Budget nicht.
Wenn Praxisbesonderheiten zeitlich begrenzt sind, steht das in der Liste mit den Diagnosen mit drin.
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Tempelritter schrieb:
Manche Ärzte wollen es halt nicht kapieren, darüber rege ich mich nicht mehr auf.
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morpheus-06 schrieb:
das ist nicht ganz richtig, die Praxisbesonderheit belastet das Budget werden aber bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung wieder abgezogen. Kommt es zu keiner Prüfung bleiben die Praxisbesonderheiten im Budget.
Nur Diagnosen die zum langfristigen Heilmittelbedarf zählen werden sofort abgezogen und belasten das Budget nicht.
Wenn Praxisbesonderheiten zeitlich begrenzt sind, steht das in der Liste mit den Diagnosen mit drin.
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