Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
Meiner Meinung nach gibt es den dringlichen Behandlungsbedarf erst ab nächstem Jahr.
Nun meine Frage: habe ich einen Fehler gemacht oder haben die KK schon zu früh auf die neuen Formulare umgestellt?
Und wenn sie zu früh umgestellt haben: wie kann man sich vor dem Chaos schützen, wenn alte und neue Formulare zusammen abgerechnet werden?
Vielen Dank
Viele GrüßeMonika
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nach meinen Infos "VPT", müssen für die alten Rezepte und die neuen Rezepte getrennte Rechnungen geschrieben werden.
So werden wir es jedenfalls ab Januar machen, wenn wir dann neue haben die zur Abrechnung anstehen.
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idefix- schrieb:
@mosaik
nach meinen Infos "VPT", müssen für die alten Rezepte und die neuen Rezepte getrennte Rechnungen geschrieben werden.
So werden wir es jedenfalls ab Januar machen, wenn wir dann neue haben die zur Abrechnung anstehen.
Komm gesund ins neue Jahr
JürgenK
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JürgenK schrieb:
hallo idefix, deine Idee ist gut, aber Monika hat für 2020 abgerechnet und in 2020 diese "Falschmeldungen" bekommen ...also muss der fehler woanders liegen...
Komm gesund ins neue Jahr
JürgenK
MfG
und bleib gesund
JürgenK
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JürgenK schrieb:
Hallo Mosaik, das kann ich dir, nach nochmaliger Überprüfung, nur zum Widerspruch mit 40€ raten....hm oder hatg dein Abrechnungsprogramm schon auf den 2021 Modus umgeschaltet gehabt??
MfG
und bleib gesund
JürgenK
:relaxed: sorry überlesen
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idefix- schrieb:
@ Jürgen K
:relaxed: sorry überlesen
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Danke, das ist für das neue Jahr eine gute Idee.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Nun ist meine letzte Abrechnung raus und ich erhalte jede Menge Fehlermeldungen durch die KK:dringlicher Behandlungsbedarf (Feld 16) und falsche Leitsymptomatik (Feld 14) als Pflichtfelder nicht gefüllt.
Meiner Meinung nach gibt es den dringlichen Behandlungsbedarf erst ab nächstem Jahr.
Nun meine Frage: habe ich einen Fehler gemacht oder haben die KK schon zu früh auf die neuen Formulare umgestellt?
Und wenn sie zu früh umgestellt haben: wie kann man sich vor dem Chaos schützen, wenn alte und neue Formulare zusammen abgerechnet werden?
Vielen Dank
Viele GrüßeMonika
MfG
und bleib gesund
JürgenK
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nein, die Jahresumstellung habe ich noch nicht gemacht und das neue update habe ich noch nicht eingespielt. Bei über 50 abgerechneten Krankenkassen kam diese Fehlermeldung bei 5 aus zwei unterschiedlichen Abrechenzentren.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Hallo Jürgen,
nein, die Jahresumstellung habe ich noch nicht gemacht und das neue update habe ich noch nicht eingespielt. Bei über 50 abgerechneten Krankenkassen kam diese Fehlermeldung bei 5 aus zwei unterschiedlichen Abrechenzentren.
Viele Grüße
Monika
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JürgenK schrieb:
Hallo Mosaik, da kann ich nur zu Widersprüchen , nach zusätzlicher Kontrolle , raten und 40€ berechnen.... oder hat dein abrechnungsprogramm schon auf 2021 umgeschaltet???
MfG
und bleib gesund
JürgenK
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M.Graßmann schrieb:
Vielleicht kannst du bei deiner Softwarefirma anfragen, wie das zu interpretieren ist. Möglicherweise hatten bereits andere Praxen das Gleiche Problem und haben es gemeldet.
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