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hab das erste Mal ein Z98.8 (D1?) Rezept mit den Heilmitteln KG, KGG, MT und Elektro bekommen. Schreibe ich dann auf die Rückseite in die Maßnahmenspalte das genauso rein? Also hintereinander einfach KG, KGG, MT und Elektro? Oder muß ich da was spezielles beachten?
danke für eure Hilfe
Beste Grüße
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Dann müssen pro Behandlung mindestens drei Heilmittel abgegeben werden, davon mindestens ein vorrangiges Heilmittel (KG/KG-Gerät/MT). Die Maßnahmen können je Behandlung variieren.
Auf der Rückseite sind dann alle durchgeführten Maßnahmen aufzuführen. Nur D1 reicht hier als Angabe nicht aus.
Siehe Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) und Rahmenvertrag §5 Abs. 5.
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johannes687 schrieb:
Zunächst musst du über sämtliche Zulassungsvoraussetzungen für D1 verfügen! Aber das setze ich jetzt mal voraus.
Dann müssen pro Behandlung mindestens drei Heilmittel abgegeben werden, davon mindestens ein vorrangiges Heilmittel (KG/KG-Gerät/MT). Die Maßnahmen können je Behandlung variieren.
Auf der Rückseite sind dann alle durchgeführten Maßnahmen aufzuführen. Nur D1 reicht hier als Angabe nicht aus.
Siehe Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) und Rahmenvertrag §5 Abs. 5.
In die Spalte schreib ich dann einfach pro Besuch das Datum, KG, KGG , MT, ET und dann die Patientenunterschrift
Und das so durch
Richtig?
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Klonkrieger schrieb:
Freilich haben wir alle Voraussetzungen ;)
In die Spalte schreib ich dann einfach pro Besuch das Datum, KG, KGG , MT, ET und dann die Patientenunterschrift
Und das so durch
Richtig?
Bin in Eile. Schreib dir später noch etwas dazu.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Klonkrieger STOP! Diese VO ist so überhaupt nicht gültig.
Bin in Eile. Schreib dir später noch etwas dazu.
hab das erste Mal ein Z98.8 (D1?) Rezept mit den Heilmitteln KG, KGG, MT und Elektro bekommen. Schreibe ich dann auf die Rückseite in die Maßnahmenspalte das genauso rein? Also hintereinander einfach KG, KGG, MT und Elektro? Oder muß ich da was spezielles beachten?
danke für eure Hilfe
Beste Grüße
1. Zunächst einmal ist zu klären, wie die VO ausgestellt ist?
6x KG
6x MT
6x KGG
6x ET?
2. Ist die Z98.8 als alleinige ICD auf der VO? Dann ist es keine BVB (es fehlt die 2. Diagnose), sondern lediglich eine normale VO. Dann sind insgesamt auch nur 6 Behandlungen möglich.
3. Treffen 1. und 2. zu, ist es keine "Standardisierte Heilmittelkombination", sondern tatsächlich ein "Kombirezept". Dann kannst du auch nur 2x KG, 2x MT und 2x KGG inkl. 6x ET, verteilt über 6 Einzeltermine/Behandlungstage (jeweils mit ET) abgeben. Du kannst dann nicht mehrere vorrangige Leistungen an einem Tag durchführen. Du kannst hierbei auch nicht die Positionsziffer 22001 D1 abrechnen!
Siehe hierzu Anlage 3a Ziffer 5 Lit. f
Sollte der Arzt tatsächlich eine "Standardisierte Heilmittelkombination" gemeint haben, dann ist das auch so zu verordnen. Er kann, muss aber nicht, spezifizieren. Korrekt wäre dann:
6x Standardisierte Heilmittelkombination
dann kannst du selbst gemäß Leistungsbeschreibung bestimmen, was du machst
oder..
6x Standardisierte Heilmittelkombination (KG, MT, KGG, ET)
Dann must an jeden(!) Behandlungstag genau diese 4 Leistungen auch zwingend abgeben; du darfst nicht mehr selbst entscheiden.
In diesem Fall kannst du die Positionszifffer 22001 D1 abrechnen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Klonkrieger
Klonkrieger schrieb am 26.02.2024 08:48 Uhr:Hallo wieder So, jetzt habe ich Zeit dich zu antworten. smiley Das mit der Gültigkeit muss ich ein wenig besser spezifieren.
hab das erste Mal ein Z98.8 (D1?) Rezept mit den Heilmitteln KG, KGG, MT und Elektro bekommen. Schreibe ich dann auf die Rückseite in die Maßnahmenspalte das genauso rein? Also hintereinander einfach KG, KGG, MT und Elektro? Oder muß ich da was spezielles beachten?
danke für eure Hilfe
Beste Grüße
1. Zunächst einmal ist zu klären, wie die VO ausgestellt ist?
6x KG
6x MT
6x KGG
6x ET?
2. Ist die Z98.8 als alleinige ICD auf der VO? Dann ist es keine BVB (es fehlt die 2. Diagnose), sondern lediglich eine normale VO. Dann sind insgesamt auch nur 6 Behandlungen möglich.
3. Treffen 1. und 2. zu, ist es keine "Standardisierte Heilmittelkombination", sondern tatsächlich ein "Kombirezept". Dann kannst du auch nur 2x KG, 2x MT und 2x KGG inkl. 6x ET, verteilt über 6 Einzeltermine/Behandlungstage (jeweils mit ET) abgeben. Du kannst dann nicht mehrere vorrangige Leistungen an einem Tag durchführen. Du kannst hierbei auch nicht die Positionsziffer 22001 D1 abrechnen!
Siehe hierzu Anlage 3a Ziffer 5 Lit. f
Sollte der Arzt tatsächlich eine "Standardisierte Heilmittelkombination" gemeint haben, dann ist das auch so zu verordnen. Er kann, muss aber nicht, spezifizieren. Korrekt wäre dann:
6x Standardisierte Heilmittelkombination
dann kannst du selbst gemäß Leistungsbeschreibung bestimmen, was du machst
oder..
6x Standardisierte Heilmittelkombination (KG, MT, KGG, ET)
Dann must an jeden(!) Behandlungstag genau diese 4 Leistungen auch zwingend abgeben; du darfst nicht mehr selbst entscheiden.
In diesem Fall kannst du die Positionszifffer 22001 D1 abrechnen.
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mimikri schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Solltest du irgendwann Coaching anbieten, reservier mir bitte direkt einen Platz.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mimikri joy
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pt ani schrieb:
@mimikri Haha, ich hab vorhin gedacht, dass ich Lars Nummer will, bevor er sich zur Ruhe setzt (ist hiermit untersagt smile)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani angrysob
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Da hast Du Dich selbst reinmanövriert grinning
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Alex Moro schrieb:
demnächst wirft lars eine eigene scannersoftware, als konkurrenz zu thevea und kbv2go aufn markt joy
Ja also ganz genau steht da:
Z98.8 mit Z.n. chirurgischem Eingriff Schulter links
und drunter nochmal M75.4 Impingement-Syndrom der Schulter links
Bei HM steht:
Standardisierte Heilmittelkombination (KG, KGG, MT und Elektrotherapie) Behandlungseinheiten 6
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Klonkrieger schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Wow. Beeindruckend. Danke dir.
Ja also ganz genau steht da:
Z98.8 mit Z.n. chirurgischem Eingriff Schulter links
und drunter nochmal M75.4 Impingement-Syndrom der Schulter links
Bei HM steht:
Standardisierte Heilmittelkombination (KG, KGG, MT und Elektrotherapie) Behandlungseinheiten 6
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MeFe89 schrieb:
@Klonkrieger jop dann gilt das untere von Lars und bedenke bei Standard. HM gibt's ne Anzahlslimitierung. Und, am Ende leider so preislich absolut unattraktiv.
Denke auch an der Nutzung der Abkürzungen. ET ist voll auszuschreiben. Alles andere kann als KG, MT und KG-Gerät (!) bezeichnet werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Klonkrieger Ok. Beachte dann, dass M75.4 + Z98.8 als Kombi dennoch kein BVB ist. Es sind auch insgesamt nur 12 Behandlungen D1 möglich.
Denke auch an der Nutzung der Abkürzungen. ET ist voll auszuschreiben. Alles andere kann als KG, MT und KG-Gerät (!) bezeichnet werden.
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Klonkrieger schrieb:
Ok. Passt das dann bzw kann ich die 6 Behandlungen so machen und auch abrechnen wenn ich pro Behandlung alle (KG, MT, KG-Gerät, und Elektrotherapie) mache?
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MeFe89 schrieb:
@Klonkrieger ja die Abrechnungsposition hat @Lars van Ravenzwaaij ja schon oben geschrieben. Sind glaube ca 67€
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MeFe89 schrieb:
Du kannst das ja in der Leistungsbeschreibung nachlesen
Für VOn mit Spezifizierung haben wir keine Termine frei. innocent
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Klonkrieger Richtig. Und beim nächsten Mal bitte versuchen die VO ohne diese Spezifizierung zu bekommen. So ist das nicht unbedingt lukrativ.
Für VOn mit Spezifizierung haben wir keine Termine frei. innocent
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Problem beschreiben
Klonkrieger schrieb:
Hallo wieder
hab das erste Mal ein Z98.8 (D1?) Rezept mit den Heilmitteln KG, KGG, MT und Elektro bekommen. Schreibe ich dann auf die Rückseite in die Maßnahmenspalte das genauso rein? Also hintereinander einfach KG, KGG, MT und Elektro? Oder muß ich da was spezielles beachten?
danke für eure Hilfe
Beste Grüße
ich habe das erste Mal eine VO erhalten über:
"Standardisierte Heilmittelkombination (KG, MT, Kältetherapie)" 6 Behandlungseinheiten
1. Ist das D1 oder ist standardisierte Heilmittelkombi und D1 etwas anderes?
2. Ich habe zwar das KGG Zertifikat , jedoch keine räumliche Voraussetzung für KGG und biete dies auch nicht an. Kann ich die VO dennoch annehmen, da KG und MT verordnet?
3. ICD 10 Code ist M19.17 und somit kein BVB , sind dann dennoch 6 Einheiten KG + MT möglich?
Vielen Dank für eure Hilfe vorab
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1) ja, in spezifierter Form
2) nein
3) hier nicht zutreffend, da 1) = ja
Wenn du bei der ARGE keine eingetragene Zulassung für KG-Gerät hast, kannst du die VO nicht annehmen. D1 als Solches gibt es nicht mehr (da D2 abgeschafft wurde), das heißt jetzt Standardisierte Heilmittelkombination. Und dafür ist die KG-Gerät-Zulassung inzwischen Pflicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heuberger
1) ja, in spezifierter Form
2) nein
3) hier nicht zutreffend, da 1) = ja
Wenn du bei der ARGE keine eingetragene Zulassung für KG-Gerät hast, kannst du die VO nicht annehmen. D1 als Solches gibt es nicht mehr (da D2 abgeschafft wurde), das heißt jetzt Standardisierte Heilmittelkombination. Und dafür ist die KG-Gerät-Zulassung inzwischen Pflicht.
vielen Dank für deine Antwort LArs.
was ist hiermit?
DAGW Deutsche Akademie für Gesundheitswirtschaft | Änderung bei D1 / Standardisierte Heilmittelkombination
oder hiermit ?
VPT info: Wichtige Änderungen bei der Standardisierten Heilmittelkombination (D1) | VPT - Webseite
dann könnte ich die VO doch annehmen ?
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Heuberger schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
vielen Dank für deine Antwort LArs.
was ist hiermit?
DAGW Deutsche Akademie für Gesundheitswirtschaft | Änderung bei D1 / Standardisierte Heilmittelkombination
oder hiermit ?
VPT info: Wichtige Änderungen bei der Standardisierten Heilmittelkombination (D1) | VPT - Webseite
dann könnte ich die VO doch annehmen ?
Edit:
tatsächlich findet man es hier Link auch. 🤷 Also scheint das wirklich, trotz fehlen im BRV nebst Anlagen, so möglich zu sein. Auch ich lerne immer noch dazu. 😇
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heuberger Dieser Teil des Schiedsspruchs kenne ich nicht. Man findet dazu auch nichts in den offiziellen Unterlagen. 🤔
Edit:
tatsächlich findet man es hier Link auch. 🤷 Also scheint das wirklich, trotz fehlen im BRV nebst Anlagen, so möglich zu sein. Auch ich lerne immer noch dazu. 😇
super, dann werde ich die VO annehmen. Ich nehme an, wenn in Klammer MT,KG und KT steht dann ist es spezifiziert ?!
"Standardisierte Heilmittelkombination (MT ; KG; Kältetherapie)"
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Heuberger schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
super, dann werde ich die VO annehmen. Ich nehme an, wenn in Klammer MT,KG und KT steht dann ist es spezifiziert ?!
"Standardisierte Heilmittelkombination (MT ; KG; Kältetherapie)"
Denke daran, dass du auf der Rückseite alle 3 Leistungen zum quittieren aufführst. Nur D1 o.ä. reicht nicht.
Genau so wie von dir gepostet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heuberger Yep
Denke daran, dass du auf der Rückseite alle 3 Leistungen zum quittieren aufführst. Nur D1 o.ä. reicht nicht.
Genau so wie von dir gepostet.
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Heuberger schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij merci
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Problem beschreiben
Heuberger schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
ich habe das erste Mal eine VO erhalten über:
"Standardisierte Heilmittelkombination (KG, MT, Kältetherapie)" 6 Behandlungseinheiten
1. Ist das D1 oder ist standardisierte Heilmittelkombi und D1 etwas anderes?
2. Ich habe zwar das KGG Zertifikat , jedoch keine räumliche Voraussetzung für KGG und biete dies auch nicht an. Kann ich die VO dennoch annehmen, da KG und MT verordnet?
3. ICD 10 Code ist M19.17 und somit kein BVB , sind dann dennoch 6 Einheiten KG + MT möglich?
Vielen Dank für eure Hilfe vorab
Kann ich , wenn "KG, MT und Kältetherapie" angegeben wurde, dann auch jeweils die einzelnen Preise berechnen? Die Gesamtsumme ist dann mein Rechnungsbetrag an die KK?
oder geht nur der Preis für D1 , den mir mein Programm anzeigt und der stets gleich ist (egal ob z.B. Kälte oder Elektro angegeben wurde) ?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heuberger Der Preis ist immer die für D1 wenn das so verordnet wurde. Es ist egal ob es vom Arzt spezifiert wurde oder auch nicht.
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Heuberger schrieb:
danke Lars. also ist es egal ob KMT oder MT spezifiziert? Gibt das gleiche Geld....
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heuberger Yep
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Problem beschreiben
Heuberger schrieb:
Guten Morgen und nochmals ne kurz Frage bzgl der standardisierten Heilmittelkombi.
Kann ich , wenn "KG, MT und Kältetherapie" angegeben wurde, dann auch jeweils die einzelnen Preise berechnen? Die Gesamtsumme ist dann mein Rechnungsbetrag an die KK?
oder geht nur der Preis für D1 , den mir mein Programm anzeigt und der stets gleich ist (egal ob z.B. Kälte oder Elektro angegeben wurde) ?
erste VO mit o.g. MT,KG und Kälte ist nun durch . Der PAtient hat nun eine weitere VO wieder mit Standardisierter Heilmittelkombination , allerdings steht dieses mal: (KG, Wärmetherapie , Kältetherapie) in Klammer. Also 1 vorrangiges und 2 ergänzende Heilmittel . Ist dies so möglich bei der standardisierten Heilmittelkombination?
Vielen Dank für eure Hilfe !
LG heuberger
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GüSta schrieb:
Zu Deiner Frage: Aus den Ausführungen in der offiziellen Leistungsbeschreibung (siehe ab Seite 47 der Anlage 1a) müßtest Du die gewünschte Antwort selbst herauslesen können.
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Heuberger schrieb:
kann daraus nichts Gegenteiliges rauslesen. also sollte mMn passen. Danke !
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Heuberger schrieb:
liebe Kollegen ich muss leider nochmals nachfragen bzgl. der standardisierten Heilmittelkombination:
erste VO mit o.g. MT,KG und Kälte ist nun durch . Der PAtient hat nun eine weitere VO wieder mit Standardisierter Heilmittelkombination , allerdings steht dieses mal: (KG, Wärmetherapie , Kältetherapie) in Klammer. Also 1 vorrangiges und 2 ergänzende Heilmittel . Ist dies so möglich bei der standardisierten Heilmittelkombination?
Vielen Dank für eure Hilfe !
LG heuberger
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