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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Darf ich Rezept mit 5 mal Abrechnen?

Neues Thema
Darf ich Rezept mit 5 mal Abrechnen?
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Horatio72
Vor 8 Stunden
Hallo, folgend Frage: Pat ist zu einem Termin nicht erschienen, Hat sich wegen Verkehr verspätet (die Baustelle gibt es seit 3 Monaten) Weigert sich die Ausfallgebühr zu bezahlen. Unabhängig davon das es keine weiteren Termine mehr bei mir gibt (unverschämter Ton ist leicht untertrieben) würde ich das Rezept jetzt mit 5 mal KG (statt 6 ) abrechnen. Frage: Begründung :Pat zu einem Termin nicht erschienen? Hatte sowas tatsächlich noch nie und keine Lust auf Absetzung. Danke für Antworten
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• Papa Alpaka
Hallo, folgend Frage: Pat ist zu einem Termin nicht erschienen, Hat sich wegen Verkehr verspätet (die Baustelle gibt es seit 3 Monaten) Weigert sich die Ausfallgebühr zu bezahlen. Unabhängig davon das es keine weiteren Termine mehr bei mir gibt (unverschämter Ton ist leicht untertrieben) würde ich das Rezept jetzt mit 5 mal KG (statt 6 ) abrechnen. Frage: Begründung :Pat zu einem Termin nicht erschienen? Hatte sowas tatsächlich noch nie und keine Lust auf Absetzung. Danke für Antworten
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JürgenK
Vor 8 Stunden
wie lange bist Du schon selbständig??
selbstverständlich kannst du VO abrechnen mit 1x mit 2x mit 9x
ohne jegliche Begründung
Mit kollegialen Grüßen
JürgenK ;)
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• Evemarie Kaiser
• die neue
• Rederei2011
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• Papa Alpaka
wie lange bist Du schon selbständig?? selbstverständlich kannst du VO abrechnen mit 1x mit 2x mit 9x ohne jegliche Begründung Mit kollegialen Grüßen JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:

wie lange bist Du schon selbständig??
selbstverständlich kannst du VO abrechnen mit 1x mit 2x mit 9x
ohne jegliche Begründung
Mit kollegialen Grüßen
JürgenK ;)

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Schippi
Vor 8 Stunden
abrechnen,brauchst nicht begründen!Hast du noch nie eine VO abgebrochen??
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abrechnen,brauchst nicht begründen!Hast du noch nie eine VO abgebrochen??
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Schippi schrieb:

abrechnen,brauchst nicht begründen!Hast du noch nie eine VO abgebrochen??

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Horatio72
Vor 6 Stunden
@JürgenK tatsächlich war ich mir grad echt nicht sicher.. ich brauch Urlaub..
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[mention]JürgenK[/mention] tatsächlich war ich mir grad echt nicht sicher.. ich brauch Urlaub..
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Horatio72 schrieb:

@JürgenK tatsächlich war ich mir grad echt nicht sicher.. ich brauch Urlaub..

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Plexxus73
Vor 5 Stunden
@Schippi also, laut Bundesrahmenvertrag ist da schon eine Begründung notwendig:

„Wird die Behandlung vor Erreichen der verordneten Behandlungsmenge abgebrochen, ist dies mit dem Datum des Behandlungsabbruchs zu vermerken. Im Feld ‚Begründung‘ ist der Grund anzugeben, warum die Behandlung nicht bis zum Erreichen der verordneten Behandlungsmenge durchgeführt wurde.“
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[mention]Schippi[/mention] also, laut Bundesrahmenvertrag ist da schon eine Begründung notwendig: „Wird die Behandlung vor Erreichen der verordneten Behandlungsmenge abgebrochen, ist dies mit dem Datum des Behandlungsabbruchs zu vermerken. Im Feld ‚Begründung‘ ist der Grund anzugeben, warum die Behandlung nicht bis zum Erreichen der verordneten Behandlungsmenge durchgeführt wurde.“
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Plexxus73 schrieb:

@Schippi also, laut Bundesrahmenvertrag ist da schon eine Begründung notwendig:

„Wird die Behandlung vor Erreichen der verordneten Behandlungsmenge abgebrochen, ist dies mit dem Datum des Behandlungsabbruchs zu vermerken. Im Feld ‚Begründung‘ ist der Grund anzugeben, warum die Behandlung nicht bis zum Erreichen der verordneten Behandlungsmenge durchgeführt wurde.“

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Schippi
Vor 5 Stunden
@Plexxus73 dann habe ich bisher Glück gehabt und gegen den Rahmenvertrag öfters verstossen!😂😂
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[mention]Plexxus73[/mention] dann habe ich bisher Glück gehabt und gegen den Rahmenvertrag öfters verstossen!😂😂
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Schippi schrieb:

@Plexxus73 dann habe ich bisher Glück gehabt und gegen den Rahmenvertrag öfters verstossen!😂😂

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die neue
Vor 24 Minuten
@JürgenK @Schippi
ja, man kann ein Rezept nach 1,2,5,8x abbrechen. Aber eine Begründung ist nötig.
Kommt auf's Rezept "VO abgebrochen am .... Patient unzuverlässig" Datum, Kürzel und (LE) für "Leistungserbringer. Aus die Maus
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• Leni C.
[mention]JürgenK[/mention] [mention]Schippi[/mention] ja, man kann ein Rezept nach 1,2,5,8x abbrechen. Aber eine Begründung ist nötig. Kommt auf's Rezept "VO abgebrochen am .... Patient unzuverlässig" Datum, Kürzel und (LE) für "Leistungserbringer. Aus die Maus
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die neue schrieb:

@JürgenK @Schippi
ja, man kann ein Rezept nach 1,2,5,8x abbrechen. Aber eine Begründung ist nötig.
Kommt auf's Rezept "VO abgebrochen am .... Patient unzuverlässig" Datum, Kürzel und (LE) für "Leistungserbringer. Aus die Maus

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Horatio72 schrieb:

Hallo, folgend Frage: Pat ist zu einem Termin nicht erschienen, Hat sich wegen Verkehr verspätet (die Baustelle gibt es seit 3 Monaten) Weigert sich die Ausfallgebühr zu bezahlen. Unabhängig davon das es keine weiteren Termine mehr bei mir gibt (unverschämter Ton ist leicht untertrieben) würde ich das Rezept jetzt mit 5 mal KG (statt 6 ) abrechnen. Frage: Begründung :Pat zu einem Termin nicht erschienen? Hatte sowas tatsächlich noch nie und keine Lust auf Absetzung. Danke für Antworten



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