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89081 Ulm

Die RKU- Universitäts- und
Rehabilitationsklinken Ulm sind
Kliniken der Maximalversorgung. Die
Orthopädische Universitätsklinik
mit Querschnittgelähmtenzentrum
sowie die Neurologische
Universitätsklinik mit Stroke Unit
bilden zusammen mit der Klinik für
Anästhesiologie, Intensivmedizin
und Schmerztherapie den Akutbereich
des RKU. Das Zentrum für
Integrierte Rehabilitation mit der
Klinik für Medizinische
Rehabilitation und den Abteilungen
für Medizinisch-Berufliche und
Berufliche Rehabi...
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mosaik
Vor 2 Monaten
Das sehe ich etwas anders. Die Forderungen durch die KK von Zuzahlungen verjährt nach vier Jahren, da gibt es meines Erachtens keinen Grund, warum dies nicht auch für uns gelten sollte: Link
Eine Zuzahlung ist keine Verordnung. Hier ist primär der Patient der Rechnungsempfänger und nicht die KK. Deshalb ist es ein gesondereter Prozess.
Aber ich bin kein Jurist und ich könnte es mir vorstellen, dass die DAK daraus ein Grundsatzurteil machen wollen würde.
Viele Grüße
Monika
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Das sehe ich etwas anders. Die Forderungen durch die KK von Zuzahlungen verjährt nach vier Jahren, da gibt es meines Erachtens keinen Grund, warum dies nicht auch für uns gelten sollte: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Krankenversicherung/Rundschreiben/20190502Rundschreiben_zuzahlungen_belastungsgrenze_01.pdf Eine Zuzahlung ist keine Verordnung. Hier ist primär der Patient der Rechnungsempfänger und nicht die KK. Deshalb ist es ein gesondereter Prozess. Aber ich bin kein Jurist und ich könnte es mir vorstellen, dass die DAK daraus ein Grundsatzurteil machen wollen würde. Viele Grüße Monika
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mosaik schrieb:

Das sehe ich etwas anders. Die Forderungen durch die KK von Zuzahlungen verjährt nach vier Jahren, da gibt es meines Erachtens keinen Grund, warum dies nicht auch für uns gelten sollte: Link
Eine Zuzahlung ist keine Verordnung. Hier ist primär der Patient der Rechnungsempfänger und nicht die KK. Deshalb ist es ein gesondereter Prozess.
Aber ich bin kein Jurist und ich könnte es mir vorstellen, dass die DAK daraus ein Grundsatzurteil machen wollen würde.
Viele Grüße
Monika

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Heuberger
Vor 2 Monaten
ich sehe das ähnlich wie Monika. Es ging ja nicht um die Heilmittelverordnung im Ganzen, sondern nur gesondert um die Zuzahlung, die falsch berechnet wurde, da befreit. Meint ihr ein Widerspruch hat Erfolg? Gibt es irgendeine Grundlage auf die ich mich berufen kann? § 45 SGB I?
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ich sehe das ähnlich wie Monika. Es ging ja nicht um die Heilmittelverordnung im Ganzen, sondern nur gesondert um die Zuzahlung, die falsch berechnet wurde, da befreit. Meint ihr ein Widerspruch hat Erfolg? Gibt es irgendeine Grundlage auf die ich mich berufen kann? § 45 SGB I?
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Heuberger schrieb:

ich sehe das ähnlich wie Monika. Es ging ja nicht um die Heilmittelverordnung im Ganzen, sondern nur gesondert um die Zuzahlung, die falsch berechnet wurde, da befreit. Meint ihr ein Widerspruch hat Erfolg? Gibt es irgendeine Grundlage auf die ich mich berufen kann? § 45 SGB I?

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ali
Vor 2 Monaten
oh Asche aif mein Haupt, die ZZ überlesen....Da würd ich auch Widerspruch einlegen
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oh Asche aif mein Haupt, die ZZ überlesen....Da würd ich auch Widerspruch einlegen
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ali schrieb:

oh Asche aif mein Haupt, die ZZ überlesen....Da würd ich auch Widerspruch einlegen

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Xela
Vor 2 Monaten
Die Zuzahlung ist Teil des Honorars. Es können für einen Teil des Betrages keine anderen Fristen gelten, als im RV festgelegt. Dies wird umso deutlicher, als sich die Kassen verpflichten für den Teil aufzukommen, den der Patient nicht zahlt. Dies ja u.a. als Garantie für die zeitnahe Erstattung des gesamten Honorares.

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Die Zuzahlung ist Teil des Honorars. Es können für einen Teil des Betrages keine anderen Fristen gelten, als im RV festgelegt. Dies wird umso deutlicher, als sich die Kassen verpflichten für den Teil aufzukommen, den der Patient nicht zahlt. Dies ja u.a. als Garantie für die zeitnahe Erstattung des gesamten Honorares.
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Xela schrieb:

Die Zuzahlung ist Teil des Honorars. Es können für einen Teil des Betrages keine anderen Fristen gelten, als im RV festgelegt. Dies wird umso deutlicher, als sich die Kassen verpflichten für den Teil aufzukommen, den der Patient nicht zahlt. Dies ja u.a. als Garantie für die zeitnahe Erstattung des gesamten Honorares.

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Heuberger
Vor 2 Monaten
@Xela
d.h. die DAVASO hat Recht mit der Verjährung?
Wenn ich z.B. angebe, dass der Patient befreit ist, aber es gar nicht ist und ich keine Zuzahlung berechne, dann erhalte vorerst den vollen Betrag von der KK. Wenn dies die DAK dann erst nach über einem Jahr merkt und absetzt, dann berufen die sich auf die 4 Jahre Verjährung, da falsch taxiert.
Wieso gilt das dann nicht auch andersherum?
In meinem Bsp war der Patient befreit (Kasse wusste das wahrscheinlich auch), aber der Betrag für die Zuzahlung war falsch angegeben. Wenn mir das nun nach über einem Jahr auffällt, dann sollte es für mich doch auch möglich sein, die Differenz zu erhalten. Die Kassen machen es ja genauso....
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[mention]Xela[/mention] d.h. die DAVASO hat Recht mit der Verjährung? Wenn ich z.B. angebe, dass der Patient befreit ist, aber es gar nicht ist und ich keine Zuzahlung berechne, dann erhalte vorerst den vollen Betrag von der KK. Wenn dies die DAK dann erst nach über einem Jahr merkt und absetzt, dann berufen die sich auf die 4 Jahre Verjährung, da falsch taxiert. Wieso gilt das dann nicht auch andersherum? In meinem Bsp war der Patient befreit (Kasse wusste das wahrscheinlich auch), aber der Betrag für die Zuzahlung war falsch angegeben. Wenn mir das nun nach über einem Jahr auffällt, dann sollte es für mich doch auch möglich sein, die Differenz zu erhalten. Die Kassen machen es ja genauso....
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Heuberger schrieb:

@Xela
d.h. die DAVASO hat Recht mit der Verjährung?
Wenn ich z.B. angebe, dass der Patient befreit ist, aber es gar nicht ist und ich keine Zuzahlung berechne, dann erhalte vorerst den vollen Betrag von der KK. Wenn dies die DAK dann erst nach über einem Jahr merkt und absetzt, dann berufen die sich auf die 4 Jahre Verjährung, da falsch taxiert.
Wieso gilt das dann nicht auch andersherum?
In meinem Bsp war der Patient befreit (Kasse wusste das wahrscheinlich auch), aber der Betrag für die Zuzahlung war falsch angegeben. Wenn mir das nun nach über einem Jahr auffällt, dann sollte es für mich doch auch möglich sein, die Differenz zu erhalten. Die Kassen machen es ja genauso....

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mosaik
Vor 2 Monaten
@Heuberger
Jetzt gibt es wie immer verschiedene Optionen:
weiter wütend sein und nichts tun
Weiter wütend sein und zum RA gehen. Der sieht entweder eine Chance und klagt, oder aber Du hast ein juristisch fundiertere Begründung, warum es nicht geht.
Oder die Wut verraucht, man kommt zu dem Schluss dass man keinen Bock mehr hat, weiter seine Lebenszeit darein zu investieren gegen Windmühlen zu kämpfen, kauft sich eine gute Flasche Wein, schmeisst den Kamin an und denkt über die schönen Momente des Lebens nach. Oder den nächsten Urlaub oder das nächste Barbecue mit Freunden oder den nächsten Besuch im Zoo (das Affenhaus nicht vergessen).....
Viele Grüße
Monika
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[mention]Heuberger[/mention] Jetzt gibt es wie immer verschiedene Optionen: weiter wütend sein und nichts tun Weiter wütend sein und zum RA gehen. Der sieht entweder eine Chance und klagt, oder aber Du hast ein juristisch fundiertere Begründung, warum es nicht geht. Oder die Wut verraucht, man kommt zu dem Schluss dass man keinen Bock mehr hat, weiter seine Lebenszeit darein zu investieren gegen Windmühlen zu kämpfen, kauft sich eine gute Flasche Wein, schmeisst den Kamin an und denkt über die schönen Momente des Lebens nach. Oder den nächsten Urlaub oder das nächste Barbecue mit Freunden oder den nächsten Besuch im Zoo (das Affenhaus nicht vergessen)..... Viele Grüße Monika
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mosaik schrieb:

@Heuberger
Jetzt gibt es wie immer verschiedene Optionen:
weiter wütend sein und nichts tun
Weiter wütend sein und zum RA gehen. Der sieht entweder eine Chance und klagt, oder aber Du hast ein juristisch fundiertere Begründung, warum es nicht geht.
Oder die Wut verraucht, man kommt zu dem Schluss dass man keinen Bock mehr hat, weiter seine Lebenszeit darein zu investieren gegen Windmühlen zu kämpfen, kauft sich eine gute Flasche Wein, schmeisst den Kamin an und denkt über die schönen Momente des Lebens nach. Oder den nächsten Urlaub oder das nächste Barbecue mit Freunden oder den nächsten Besuch im Zoo (das Affenhaus nicht vergessen).....
Viele Grüße
Monika

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Xela
Vor 2 Monaten
@Heuberger
Wenn Sie eine Zuzahlung falsch berechnet hatten, sind Sie Teil des Problems und suchen jetzt bei der Kasse eine Lösung. Investieren Sie in gute Software damit das nie wieder passiert und nehmen Sie den ZuZa-Ausfall als Lehrgeld. Ich sehe es wie Monika. Achten Sie auf den Hauptakteur in Ihrem Leben. Keine Kasse ist es wert, sich bei solche Beträge aus dem Gleichgewicht bringen zu lassen.

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[mention]Heuberger[/mention] Wenn Sie eine Zuzahlung falsch berechnet hatten, sind Sie Teil des Problems und suchen jetzt bei der Kasse eine Lösung. Investieren Sie in gute Software damit das nie wieder passiert und nehmen Sie den ZuZa-Ausfall als Lehrgeld. Ich sehe es wie Monika. Achten Sie auf den Hauptakteur in Ihrem Leben. Keine Kasse ist es wert, sich bei solche Beträge aus dem Gleichgewicht bringen zu lassen.
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Xela schrieb:

@Heuberger
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