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Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
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habe ich etwas verpasst, hat sich Anfang des Jahres etwas bezüglich der D1-Zulassung geändert? Muss man jetzt NICHT mehr alle Heilmittel parat haben, auch wenn in der Spezifizierung nicht angegeben? Also kann ich D1 abgeben, wenn ich KGG nicht habe aber es auch in der Spezifizierung nicht auftaucht?
Ich weiß, das Thema war hier gerade, aber ein anderes Forum hat mich etwas durcheinandergebracht bzw. verunsichert smiley.
Im Rahmenvertrag steht doch, dass ALLES verfügbar sein muss, wenn auch nicht explizit für diese VO verschrieben vom Arzt, oder sehe ich das falsch?
Danke für`s Denken.
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pt ani schrieb:
Habe es gefunden, man braucht wirklich nicht mehr alles!
Und auch HMR § 25 Abs 2 Satz 2 analog.
"Die Leistung kann abgegeben werden, wenn die zugelassene Praxis über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. Dies gilt auch für die weiteren ergänzenden Maßnahmen (hydroelektrische Bäder, Elektrostimulation, Traktion, Peloid-Vollbäder) der standardisierten Heilmittelkombination, sofern der Vertragsarzt diese spezifisch verordnet hat."
Umgekehrt wird einen Schuh daraus: Du brauchst heute alles, auch wenn der Arzt spezifiziert! Das war früher nicht so; da konnte mann es abgeben wenn der Arzt die Maßnahmen spezifiert hat. Es ist also strenger und nicht einfacher geworden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani
pt ani schrieb am 28.07.2023 14:59 Uhr:Habe es gefunden, man braucht wirklich nicht mehr alles! Dann werfe mal lieber auch einen Blick in der Anlage 1 Leistungsbeschreibung D1. 😳 Und das in Verbindung mit § 3 Abs 11 Satz 2 des BRV.
Und auch HMR § 25 Abs 2 Satz 2 analog.
"Die Leistung kann abgegeben werden, wenn die zugelassene Praxis über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. Dies gilt auch für die weiteren ergänzenden Maßnahmen (hydroelektrische Bäder, Elektrostimulation, Traktion, Peloid-Vollbäder) der standardisierten Heilmittelkombination, sofern der Vertragsarzt diese spezifisch verordnet hat."
Umgekehrt wird einen Schuh daraus: Du brauchst heute alles, auch wenn der Arzt spezifiziert! Das war früher nicht so; da konnte mann es abgeben wenn der Arzt die Maßnahmen spezifiert hat. Es ist also strenger und nicht einfacher geworden.
Da muss doch etwas dran sein?
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pt ani schrieb:
Es gibt ein Video vom VPT mit B. Alt, dass auf eine Änderung diesbezüglich hinweist, die nach dem Schiedsspruch in Kraft trat. Anfang 2023.
Da muss doch etwas dran sein?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Ist nicht im Vertrag drin, egal was Herr Alt dazu meint. Und der Vertrag wurde Anfang 2023 auch nicht geändert. Letzter Stand ist 04.04.2022 🤔
Da muss doch etwas dran sein?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani
pt ani schrieb am 28.07.2023 15:44 Uhr:Es gibt ein Video vom VPT mit B. Alt, dass auf eine Änderung diesbezüglich hinweist, die nach dem Schiedsspruch in Kraft trat. Anfang 2023. Hast du ein Link?
Da muss doch etwas dran sein?
Ein D1-Rezept beinhaltet eine Behandlungseinheit, bei der der Schwerpunkt insbesondere auf der Behandlung aktiver/passiver Bewegungseinschränkungen mit Maßnahmen der Bewegungstherapie wie Krankengymnastik oder Manueller Therapie liegt. Vor dem Schiedsspruch war es hier zwingend erforderlich, dass der Praxis alle verordneten Zulassungen vorlagen. Das hat sich mit dem Schiedsspruch geändert! Jetzt gilt: Die Praxis muss nicht mehr alle Zertifikatspositionen vorhalten, wenn die standardisierte Heilmittelkombination auf dem Rezept spezifiziert wurde. Ist in der standardisierten Heilmittelkombination also beispielsweise Krankengymnastik, Manuelle Therapie und Elektrotherapie spezifiziert, dann reicht es nun, wenn Sie die Manuelle Therapie in Vorhalte haben.
>> Mehr dazu in VPTinfo mit unserem VPT-Justiziar Benjamin Alt und unserem Referent für Soziale Medien, Christian Thieme
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pt ani schrieb:
Die Regelungen zur Leistung „X2001 - Standardisierte Heilmittelkombination“, kurz D1, wurden mit dem Schiedsspruch vom 13. Dezember 2022 geändert.
Ein D1-Rezept beinhaltet eine Behandlungseinheit, bei der der Schwerpunkt insbesondere auf der Behandlung aktiver/passiver Bewegungseinschränkungen mit Maßnahmen der Bewegungstherapie wie Krankengymnastik oder Manueller Therapie liegt. Vor dem Schiedsspruch war es hier zwingend erforderlich, dass der Praxis alle verordneten Zulassungen vorlagen. Das hat sich mit dem Schiedsspruch geändert! Jetzt gilt: Die Praxis muss nicht mehr alle Zertifikatspositionen vorhalten, wenn die standardisierte Heilmittelkombination auf dem Rezept spezifiziert wurde. Ist in der standardisierten Heilmittelkombination also beispielsweise Krankengymnastik, Manuelle Therapie und Elektrotherapie spezifiziert, dann reicht es nun, wenn Sie die Manuelle Therapie in Vorhalte haben.
>> Mehr dazu in VPTinfo mit unserem VPT-Justiziar Benjamin Alt und unserem Referent für Soziale Medien, Christian Thieme
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Link kopieren funktioniert nicht, ich habe es aber gesehen. Den Text habe ich kopiert.
EDIT: weder Physio Deutschland noch IFK berichten das so. Es ist möglich, dass der VPT hier etwas voreilig kommuniziert hat. Es laufen Verhandlungen zu der neuen Leistungsbeschreibung, die sind aber noch nicht abgeschlossen bzw befinden sich im Schiedsverfahren. Ich kann mich daher vorstellen, dass das ggf. kommen wird. Aber m. E. ist das noch nicht in Kraft getreten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Habe es gefunden: Dieser Schiedsspruch ist mir völlig unbekannt und ist bislang auch nicht im BRV umgesetzt worden. Auch ist die Leistungsbeschreibung nicht angepasst worden. Ich würde mich derzeit nicht darauf verlassen.
EDIT: weder Physio Deutschland noch IFK berichten das so. Es ist möglich, dass der VPT hier etwas voreilig kommuniziert hat. Es laufen Verhandlungen zu der neuen Leistungsbeschreibung, die sind aber noch nicht abgeschlossen bzw befinden sich im Schiedsverfahren. Ich kann mich daher vorstellen, dass das ggf. kommen wird. Aber m. E. ist das noch nicht in Kraft getreten.
Aber in den Verträgen steht noch nichts, das ist wohl so. Und das ist ausschlaggebend.
Blöd.
Danke für die Info!
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Das Schiedsverfahren läuft noch? Oder ist das wieder ein Neues? Ich steige da nicht mehr durch.
Aber in den Verträgen steht noch nichts, das ist wohl so. Und das ist ausschlaggebend.
Blöd.
Danke für die Info!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Das Schiedsverfahren zu der neuen Leistungsbeschreibung läuft laut IFK-Infos noch.
....nach meinen informationen ist es noch Nicht in der Tasche (im Trockenen)...
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
....nach meinen informationen ist es noch Nicht in der Tasche (im Trockenen)...
MfG
JürgenK ;)
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pt ani schrieb:
@JürgenK Weil nicht zuende verhandelt ist oder weil es nicht im BRV fixiert ist?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK "in der Tasche" oder "en de Täsch"? joy
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Weil die GKV auf stur stellt und die Verhandlungen blockiert.
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij dat kannst bestimmt besser als dat dofe Huchdütschinnocentisch kanndat och nie mee so jood ...ich bin ja seit 1965 nur noch zu Klassentreffen in min Heimatstadt Nüss am rhin ;)
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Problem beschreiben
pt ani schrieb:
Hallo Ihr,
habe ich etwas verpasst, hat sich Anfang des Jahres etwas bezüglich der D1-Zulassung geändert? Muss man jetzt NICHT mehr alle Heilmittel parat haben, auch wenn in der Spezifizierung nicht angegeben? Also kann ich D1 abgeben, wenn ich KGG nicht habe aber es auch in der Spezifizierung nicht auftaucht?
Ich weiß, das Thema war hier gerade, aber ein anderes Forum hat mich etwas durcheinandergebracht bzw. verunsichert smiley.
Im Rahmenvertrag steht doch, dass ALLES verfügbar sein muss, wenn auch nicht explizit für diese VO verschrieben vom Arzt, oder sehe ich das falsch?
Danke für`s Denken.
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