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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung D1 - was beinhaltet das genau?

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Neues Thema
D1 - was beinhaltet das genau?
Es gibt 3 Beiträge
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christine81
19.08.2014 13:11
Hallo,
vielleicht wisst ihr besser bescheid.
Ich war bisher der Meinung, eine D1 VO beinhaltet zwei aktive und eine passive Maßnahme (z.B. KMT, KG, WT) - Dauer 60 min.
Wurde in meiner letzten Praxis immer so gehandhabt.
Nun erzählt mir die Rezi-Kraft in der neuen Praxis, sie würden schon immer zwei aktive und zwei passive Maßnahmen verabreichen und dies müsse auch so auf dem Rezept dokumentiert werden.

Wer kennt sich aus?
Was beinhaltet so eine D1 VO nun genau?
Und muß das genau auf dem Rezept vermerkt werden, was gemacht wurde?

Ich laß mich gerne eines Besseren belehren, falls ich bisher einer irrigen Meinung war.

Gruß
Christine
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Hallo, vielleicht wisst ihr besser bescheid. Ich war bisher der Meinung, eine D1 VO beinhaltet zwei aktive und eine passive Maßnahme (z.B. KMT, KG, WT) - Dauer 60 min. Wurde in meiner letzten Praxis immer so gehandhabt. Nun erzählt mir die Rezi-Kraft in der neuen Praxis, sie würden schon immer zwei aktive und zwei passive Maßnahmen verabreichen und dies müsse auch so auf dem Rezept dokumentiert werden. Wer kennt sich aus? Was beinhaltet so eine D1 VO nun genau? Und muß das genau auf dem Rezept vermerkt werden, was gemacht wurde? Ich laß mich gerne eines Besseren belehren, falls ich bisher einer irrigen Meinung war. Gruß Christine
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christine81 schrieb:

Hallo,
vielleicht wisst ihr besser bescheid.
Ich war bisher der Meinung, eine D1 VO beinhaltet zwei aktive und eine passive Maßnahme (z.B. KMT, KG, WT) - Dauer 60 min.
Wurde in meiner letzten Praxis immer so gehandhabt.
Nun erzählt mir die Rezi-Kraft in der neuen Praxis, sie würden schon immer zwei aktive und zwei passive Maßnahmen verabreichen und dies müsse auch so auf dem Rezept dokumentiert werden.

Wer kennt sich aus?
Was beinhaltet so eine D1 VO nun genau?
Und muß das genau auf dem Rezept vermerkt werden, was gemacht wurde?

Ich laß mich gerne eines Besseren belehren, falls ich bisher einer irrigen Meinung war.

Gruß
Christine

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Nora Weber
19.08.2014 13:52
Aus der Leistungsbeschreibung der Rahmenempfehlungen (Anlage 1) - siehe hier: Link

Definition: Standardisierte Kombination von drei oder mehr Maßnahmen der Physiotherapie bei Vorliegen komplexer Schädigungsbilder zur Erreichung eines therapeutisch zweckmäßigen Synergismus durch deren Einsatz in einem direkten zeitlichen Zusammenhang in derselben Praxis.
[...]
Der Therapeut entscheidet bei jeder Behandlung über die einzusetzenden Maßnahmen; es sind je Behandlung mindestens drei physiotherapeutische Maßnahmen aus der verordneten standardisierten Heilmittelkombination als Einzelbehandlung abzugeben, davon mindestens 1 x Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder Krankengymnastik mit Gerät.
[...]
Regelbehandlungszeit: 60 Minuten.


Die Vorgaben lauten also:
1. mindestens drei Maßnahmen (auch mehr möglich) als Einzelbehandlung
2. mindestens eine der Maßnahmen KG, MT oder KGG. Die Maßnahmen können auch vom Arzt spezifiziert werden.

Zur Zusatzfrage: die angewandten Maßnahmen müssen für den jeweiligen Behandlungstag einzeln aufgeführt werden (z.B. "D1 - KG, M, WP").

Gruß
Nora
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Aus der Leistungsbeschreibung der Rahmenempfehlungen (Anlage 1) - siehe hier: http://www.vdek.com/content/vdeksite/vertragspartner/heilmittel/rahmenempfehlung/_jcr_content/par/download_0/file.res/re_125_anl_1a_2010.pdf [zitat]Definition: Standardisierte Kombination von drei oder mehr Maßnahmen der Physiotherapie bei Vorliegen komplexer Schädigungsbilder zur Erreichung eines therapeutisch zweckmäßigen Synergismus durch deren Einsatz in einem direkten zeitlichen Zusammenhang in derselben Praxis. [...] Der Therapeut entscheidet bei jeder Behandlung über die einzusetzenden Maßnahmen; es sind je Behandlung mindestens drei physiotherapeutische Maßnahmen aus der verordneten standardisierten Heilmittelkombination als Einzelbehandlung abzugeben, davon mindestens 1 x Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder Krankengymnastik mit Gerät. [...] Regelbehandlungszeit: 60 Minuten.[/zitat] Die Vorgaben lauten also: 1. mindestens drei Maßnahmen (auch mehr möglich) als Einzelbehandlung 2. mindestens eine der Maßnahmen KG, MT oder KGG. Die Maßnahmen können auch vom Arzt spezifiziert werden. Zur Zusatzfrage: die angewandten Maßnahmen müssen für den jeweiligen Behandlungstag einzeln aufgeführt werden (z.B. "D1 - KG, M, WP"). Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Aus der Leistungsbeschreibung der Rahmenempfehlungen (Anlage 1) - siehe hier: Link

Definition: Standardisierte Kombination von drei oder mehr Maßnahmen der Physiotherapie bei Vorliegen komplexer Schädigungsbilder zur Erreichung eines therapeutisch zweckmäßigen Synergismus durch deren Einsatz in einem direkten zeitlichen Zusammenhang in derselben Praxis.
[...]
Der Therapeut entscheidet bei jeder Behandlung über die einzusetzenden Maßnahmen; es sind je Behandlung mindestens drei physiotherapeutische Maßnahmen aus der verordneten standardisierten Heilmittelkombination als Einzelbehandlung abzugeben, davon mindestens 1 x Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder Krankengymnastik mit Gerät.
[...]
Regelbehandlungszeit: 60 Minuten.


Die Vorgaben lauten also:
1. mindestens drei Maßnahmen (auch mehr möglich) als Einzelbehandlung
2. mindestens eine der Maßnahmen KG, MT oder KGG. Die Maßnahmen können auch vom Arzt spezifiziert werden.

Zur Zusatzfrage: die angewandten Maßnahmen müssen für den jeweiligen Behandlungstag einzeln aufgeführt werden (z.B. "D1 - KG, M, WP").

Gruß
Nora

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Tempelritter
19.08.2014 15:22
drei Leistungen müssen es sein, eine davon muss KG oder MT oder KGG sein. Auf dem Rezept vermerken wir, Datum D1 (KG, FA, ET).
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Tempelritter schrieb:

drei Leistungen müssen es sein, eine davon muss KG oder MT oder KGG sein. Auf dem Rezept vermerken wir, Datum D1 (KG, FA, ET).



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