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weiß schon jemand, wie eine D1 - VO ausgestellt wird, wobei D-1 spezifiziert sein muß (weil keine Zulassung für KGG)
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volker991 schrieb:
Guten Abend,
weiß schon jemand, wie eine D1 - VO ausgestellt wird, wobei D-1 spezifiziert sein muß (weil keine Zulassung für KGG)
Wenn der Arzt nichts weiter spezifiziert kannst du es selbst aufteilen je nachdem was du abgeben kannst.
Wäre also besser wenn der Arzt nichts spezifiziert.
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kroetzi schrieb:
Bleibt wie gehabt.
Wenn der Arzt nichts weiter spezifiziert kannst du es selbst aufteilen je nachdem was du abgeben kannst.
Wäre also besser wenn der Arzt nichts spezifiziert.
("Standardisierte Heilmittelkombinationen")
X2001 D1.
Definition:
Standardisierte Kombination von drei oder mehr Maßnahmen der Physiotherapie bei Vorliegen komplexer Schädigungsbilder zur Erreichung eines therapeutisch zweckmäßigen Synergismus durch deren Einsatz in einem direkten zeitlichen Zusammenhang in derselben Praxis.
Der Schwerpunkt bei der Standardisierten Heilmittelkombination D1. liegt insbesondere bei der Behandlung aktiver/passiver Bewegungseinschränkungen mit Maßnahmen der Bewegungstherapie wie Krankengymnastik oder Manueller Therapie.
Therapeutische Wirkung:
Die therapeutische Wirkung der standardisierten Heilmittelkombination beruht in ihrer Gesamtheit auf der Grundlage des Wirkprinzips jeder einzelnen Maßnahme unter Ausnutzung der sich ergebenden Synergieeffekte.
Abhängig von den Schädigungen kumulieren sich die nachfolgenden therapeutischen Wirkungen:
Verbesserung der Beweglichkeit funktionsgestörter Gelenke.
Aktivierung und Kräftigung geschwächter/gelähmter Muskulatur.
Wiederherstellung des Muskelgleichgewichts.
Schmerzlinderung bei Störungen der Gelenkfunktionen, der Muskelspannung, der Trophik, der Durchblutung oder bei Schwellungen.
Verbesserung/Normalisierung von Muskeltonus, Muskellänge oder von Weichteilstrukturen.
Verbesserung der Gewebetrophik und Durchblutung, Ödemminderung.
Schädigungen/Funktionsstörungen:
Drei oder mehr Schädigungen, die die unmittelbar zusammenhängende Anwendung von mindestens drei Heilmitteln aus dem Bereich der aktiven Maßnahmen (KG, KG-Gerät oder MT) und passiven Maßnahmen (Massagen, thermotherapeutische Anwendungen oder elektrotherapeutische Anwendungen) erfordern, bei:
Schmerzen durch Gelenkfunktionsstörung, Gelenkblockierung (auch ISG oder Kopfgelenke)
Gelenkfunktionsstörungen, Bewegungsstörungen, Kontrakturen
Funktionsstörungen / Schmerzen durch Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen
Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung segmentaler Bewegungsstörungen
motorische Paresen von Extremitätenmuskeln/sensomotorische Defizite und zusätzlich
Schmerzen / Funktionsstörungen durch Muskelspannungsstörungen; Verkürzung elastischer und kontraktiler Strukturen, Gewebequellungen, -verhärtungen, -verklebungen
Therapieziel:
Verbesserung der passiven Beweglichkeit und Gelenkfunktion und
Verbesserung der aktiven Beweglichkeit und
Schmerzreduktion und
Regulierung von Muskelspannung, Stoffwechsel, Durchblutung und
Beseitigung von Ödemen, Gewebequellungen.
Leistung:
Erstellung eines individuellen Behandlungsplans unter Benennung von Art und Dauer der einzusetzenden physiotherapeutischen Maßnahmen (Änderungen sind im Behandlungsplan zu dokumentieren).
Der Therapeut entscheidet bei jeder Behandlung über die einzusetzenden Maßnahmen; es sind je Behandlung mindestens drei physiotherapeutische Maßnahmen aus der verordneten standardisierten Heilmittelkombination als Einzelbehandlung ab-zugeben, davon mindestens 1 x Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder Krankengymnastik mit Gerät.
Abhängig von der Schädigung und/ Funktionsstörung sowie der aktuellen Reaktionslage des Patienten werden auf der Grundlage des Behandlungsplans Art und Dauer der einzelnen Maßnahme dem Therapieverlauf angepasst.
Regelbehandlungszeit: 60 Minuten.
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kroetzi schrieb:
Standardisierte Kombination von Maßnahmen der Physiotherapie
("Standardisierte Heilmittelkombinationen")
X2001 D1.
Definition:
Standardisierte Kombination von drei oder mehr Maßnahmen der Physiotherapie bei Vorliegen komplexer Schädigungsbilder zur Erreichung eines therapeutisch zweckmäßigen Synergismus durch deren Einsatz in einem direkten zeitlichen Zusammenhang in derselben Praxis.
Der Schwerpunkt bei der Standardisierten Heilmittelkombination D1. liegt insbesondere bei der Behandlung aktiver/passiver Bewegungseinschränkungen mit Maßnahmen der Bewegungstherapie wie Krankengymnastik oder Manueller Therapie.
Therapeutische Wirkung:
Die therapeutische Wirkung der standardisierten Heilmittelkombination beruht in ihrer Gesamtheit auf der Grundlage des Wirkprinzips jeder einzelnen Maßnahme unter Ausnutzung der sich ergebenden Synergieeffekte.
Abhängig von den Schädigungen kumulieren sich die nachfolgenden therapeutischen Wirkungen:
Verbesserung der Beweglichkeit funktionsgestörter Gelenke.
Aktivierung und Kräftigung geschwächter/gelähmter Muskulatur.
Wiederherstellung des Muskelgleichgewichts.
Schmerzlinderung bei Störungen der Gelenkfunktionen, der Muskelspannung, der Trophik, der Durchblutung oder bei Schwellungen.
Verbesserung/Normalisierung von Muskeltonus, Muskellänge oder von Weichteilstrukturen.
Verbesserung der Gewebetrophik und Durchblutung, Ödemminderung.
Schädigungen/Funktionsstörungen:
Drei oder mehr Schädigungen, die die unmittelbar zusammenhängende Anwendung von mindestens drei Heilmitteln aus dem Bereich der aktiven Maßnahmen (KG, KG-Gerät oder MT) und passiven Maßnahmen (Massagen, thermotherapeutische Anwendungen oder elektrotherapeutische Anwendungen) erfordern, bei:
Schmerzen durch Gelenkfunktionsstörung, Gelenkblockierung (auch ISG oder Kopfgelenke)
Gelenkfunktionsstörungen, Bewegungsstörungen, Kontrakturen
Funktionsstörungen / Schmerzen durch Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen
Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung segmentaler Bewegungsstörungen
motorische Paresen von Extremitätenmuskeln/sensomotorische Defizite und zusätzlich
Schmerzen / Funktionsstörungen durch Muskelspannungsstörungen; Verkürzung elastischer und kontraktiler Strukturen, Gewebequellungen, -verhärtungen, -verklebungen
Therapieziel:
Verbesserung der passiven Beweglichkeit und Gelenkfunktion und
Verbesserung der aktiven Beweglichkeit und
Schmerzreduktion und
Regulierung von Muskelspannung, Stoffwechsel, Durchblutung und
Beseitigung von Ödemen, Gewebequellungen.
Leistung:
Erstellung eines individuellen Behandlungsplans unter Benennung von Art und Dauer der einzusetzenden physiotherapeutischen Maßnahmen (Änderungen sind im Behandlungsplan zu dokumentieren).
Der Therapeut entscheidet bei jeder Behandlung über die einzusetzenden Maßnahmen; es sind je Behandlung mindestens drei physiotherapeutische Maßnahmen aus der verordneten standardisierten Heilmittelkombination als Einzelbehandlung ab-zugeben, davon mindestens 1 x Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder Krankengymnastik mit Gerät.
Abhängig von der Schädigung und/ Funktionsstörung sowie der aktuellen Reaktionslage des Patienten werden auf der Grundlage des Behandlungsplans Art und Dauer der einzelnen Maßnahme dem Therapieverlauf angepasst.
Regelbehandlungszeit: 60 Minuten.
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kroetzi schrieb:
Da wir noch keine einheitlichen RV haben, gelten ja zur Zeit noch die alten RV. Schau bitte beim entsprechenden Rahmenvertrag noch mal genau die Bedingungen nach.
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