Die Physio Company sucht für den
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
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Müssen für alle zur D1-Behandlung in Anlage 1 zum Rahmenvertrag mit dem VdEK gelisteten möglichen Leistungen KG, KGG oder MT und passiven Maßnahmen (Massagen, thermotherapeutische Anwendungen oder elektrotherapeutische Anwendungen) die Zulassungen vorliegen? Wir haben weder KGG noch machen wir elektrotherapeutische Anwendungen. Der Patient erhielt im Rahmen der unspezifizierten D1-Verordnung nur Behandlungen, für die wir auch die Kassenzulassungen haben.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Zwei unspezifizierte D1-Verordnungen eines Patienten der Techniker Krankenkassen wurden nicht bezahlt. Begründung: wir hätten für eine solche Behandlung keine Zulassung. Meine Frage, nachdem es in der Vergangenheit bei den gelegentlich immer wieder mal vorkommenden D1-Verordnungen und ihrer Abrechnung keine Probleme gegeben hatte:
Müssen für alle zur D1-Behandlung in Anlage 1 zum Rahmenvertrag mit dem VdEK gelisteten möglichen Leistungen KG, KGG oder MT und passiven Maßnahmen (Massagen, thermotherapeutische Anwendungen oder elektrotherapeutische Anwendungen) die Zulassungen vorliegen? Wir haben weder KGG noch machen wir elektrotherapeutische Anwendungen. Der Patient erhielt im Rahmen der unspezifizierten D1-Verordnung nur Behandlungen, für die wir auch die Kassenzulassungen haben.
Walli :hushed:
Aber nochmal zum Mitmeisseln
"Die Leistung X2001 kann bei nicht näher spezifizierten Verordnungen abgegeben
werden, wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen
zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination
erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT,
KMT, Wärme-/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. ...."
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Diese Erkenntnis hat sich bei mir nun "eingemeißelt".
Walli :blush:
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W. Stangner schrieb:
vielen Dank an Xela für die Rückäußerung. Die aus der Anlage 1 des Rahmenvertrags zitierten Erläuterungen bedeuten für mich im Umkehrschluß, dass ich eine spezifizierte D1-Verordnung annehmen und abrechnen kann, soweit ich für alle verordneten (3) Anwendungen die Kassenzulassung habe.
Diese Erkenntnis hat sich bei mir nun "eingemeißelt".
Walli :blush:
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Xela schrieb:
Das könnte man so lesen. Richtig. Verlassen würde ich mich nicht drauf. Denn das Heilmittel heißt D1 und nicht 3 x spezifiziertes Heilmittel. Wenn Sie D1 nicht abgeben können, weil Sie nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, was geben Sie dann als Heilmittel-Position an?
Hier sind dann nicht alle Zulassungen notwendig, sondern nur die für die Therapien die der Arzt spezifiziert hat. Abgerechnet wird die Pos.Nr. X2001.
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Tempelritter schrieb:
Rahmenvertrag VdEK D1: Erfolgt eine Spezifizierung kann der Therapeut nur tätig werden, wenn er über eine Abrechnungserlaubnis für die spezifizierten Heilmittel verfügt. Der jeweilige Nachweis ist der Landesvertretung des vdek vorzulegen.
Hier sind dann nicht alle Zulassungen notwendig, sondern nur die für die Therapien die der Arzt spezifiziert hat. Abgerechnet wird die Pos.Nr. X2001.
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Xela schrieb:
Dafür gibt es Rahmenverträge, liebevoll auch Hausaufgaben eines Praxisinhabers genannt. Die kann man hier bei physio.de, bei allen Kassen und Verbänden, oder bei google, eigentlich an 1000 Stellen finden. Darauf zu vertrauen, dass eine Kasse "schon immer" was bezahlt hätte, finde ich geradezu aberwitzig. Man kann bei gesetzlichen Krankenkassen vermutlich nur auf das vertrauen, was man letztinstanzlich schwarz auf weiss hat.
Aber nochmal zum Mitmeisseln
"Die Leistung X2001 kann bei nicht näher spezifizierten Verordnungen abgegeben
werden, wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen
zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination
erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT,
KMT, Wärme-/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. ...."
Zwei unspezifizierte D1-Verordnungen eines Patienten der Techniker Krankenkassen wurden nicht bezahlt. Begründung: wir hätten für eine solche Behandlung keine Zulassung. Meine Frage, nachdem es in der Vergangenheit bei den gelegentlich immer wieder mal vorkommenden D1-Verordnungen und ihrer Abrechnung keine Probleme gegeben hatte:
Müssen für alle zur D1-Behandlung in Anlage 1 zum Rahmenvertrag mit dem VdEK gelisteten möglichen Leistungen KG, KGG oder MT und passiven Maßnahmen (Massagen, thermotherapeutische Anwendungen oder elektrotherapeutische Anwendungen) die Zulassungen vorliegen? Wir haben weder KGG noch machen wir elektrotherapeutische Anwendungen. Der Patient erhielt im Rahmen der unspezifizierten D1-Verordnung nur Behandlungen, für die wir auch die Kassenzulassungen haben.
Walli :hushed:
und das ist nach VdEK Rahmenvertrag nicht möglich, siehe Beitrag von Xela.
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Tempelritter schrieb:
W. Stangner schrieb am 9.9.15 21:38:
Zwei unspezifizierte D1-Verordnungen eines Patienten der Techniker Krankenkassen wurden nicht bezahlt. Begründung: wir hätten für eine solche Behandlung keine Zulassung. Meine Frage, nachdem es in der Vergangenheit bei den gelegentlich immer wieder mal vorkommenden D1-Verordnungen und ihrer Abrechnung keine Probleme gegeben hatte:
Müssen für alle zur D1-Behandlung in Anlage 1 zum Rahmenvertrag mit dem VdEK gelisteten möglichen Leistungen KG, KGG oder MT und passiven Maßnahmen (Massagen, thermotherapeutische Anwendungen oder elektrotherapeutische Anwendungen) die Zulassungen vorliegen? Wir haben weder KGG noch machen wir elektrotherapeutische Anwendungen. Der Patient erhielt im Rahmen der unspezifizierten D1-Verordnung nur Behandlungen, für die wir auch die Kassenzulassungen haben.
Walli :hushed:
und das ist nach VdEK Rahmenvertrag nicht möglich, siehe Beitrag von Xela.
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us11 schrieb:
Ohne ET gar keine Zulassung
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