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kann mir Jemand sagen wielange ein Privatrezept während der Therapie unterbrochen werden kann und in welchem Zeitraum es generell seine Wertigkeit verliert.
Ein Patient brachte mir gestern ein Rezept vom 07.Juni. :confused:
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M83Axel schrieb:
Servus,
kann mir Jemand sagen wielange ein Privatrezept während der Therapie unterbrochen werden kann und in welchem Zeitraum es generell seine Wertigkeit verliert.
Ein Patient brachte mir gestern ein Rezept vom 07.Juni. :confused:
Denn ob die Therapie von der PKV bezahlt wird ist nicht dein Problem sondern das deines Pat. :wink:
Und wenn alles andere Wichtiger ist, kann er es auch gut seinem Sachbearbeiter bei der PKV erklären oder einfach seinen Arzt anrufen und sich ein neues ausstellen lassen.
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Und für den Patienten sollte es sicherlich kein Problem sein, sich ein neues Rezept ausstellen zu lassen.
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MarenH. schrieb:
Ich kenne die Regel 3 Monate.
Und für den Patienten sollte es sicherlich kein Problem sein, sich ein neues Rezept ausstellen zu lassen.
> Ich kenne die Regel 3 Monate.
> Und für den Patienten sollte es sicherlich kein Problem sein,
> sich ein neues Rezept ausstellen zu lassen.
>
Wer hat diese Regel aufgestellt?
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morpheus-06 schrieb:
MarenH. schrieb:
> Ich kenne die Regel 3 Monate.
> Und für den Patienten sollte es sicherlich kein Problem sein,
> sich ein neues Rezept ausstellen zu lassen.
>
Wer hat diese Regel aufgestellt?
Ich rate dringend davon ab, über die Gütigkeit von Privatrezepten irgendwelche Auskünftié zu erteilen. Das kann bei jeder PKK wieder anderst sein. Das sind Dinge, die der Privatpatient mit seiner PKK selbst besprechen sollte.
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Eberhard schrieb:
Ich rate dringend davon ab, über die Gütigkeit von Privatrezepten irgendwelche Auskünftié zu erteilen. Das kann bei jeder PKK wieder anderst sein. Das sind Dinge, die der Privatpatient mit seiner PKK selbst besprechen sollte.
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Freistein schrieb:
Hmmm, kann dir leider nicht weiterhelfen. Bei uns bekommen die Pat. generell einen Behnadlungsvertrag und können dann mit dem Sachbarbeiter der PKV ausdisskutieren warum nach 5 Monaten (schlappen diese Therapie unbedingt nötig ist.
Denn ob die Therapie von der PKV bezahlt wird ist nicht dein Problem sondern das deines Pat. :wink:
Und wenn alles andere Wichtiger ist, kann er es auch gut seinem Sachbearbeiter bei der PKV erklären oder einfach seinen Arzt anrufen und sich ein neues ausstellen lassen.
Der Pat. gibt dir vor wielange er unterbrechen kann. ob das probleme mit seine PKV für ihn gibt, kannst du ja nicht wissen, weil du den Vertrag nicht kennst und mit diesem auch nix zu tun hast.
Im interesse deines Pat, kannst du ihn natürlich daruf hinweisen, das er rücksprache mit seiner kasse halten sollte.
Das einzige was Dich jedoch interessieren sollte ist, wie lange befreit Dich ein Rezept von der umsatzsteuer und weißt deine Behandlung als Heilbehandlung aus. zudem stellt sich die frage wie lange ein rezept dir rechtlich erlaub deinen Pat. zubehandeln. Ich würde mich hier auch an 3. Monate halten um auf der sicheren seite zusein.
Einen Allgemeine Reglung wird es hier nicht geben, sonderen würde in jedem einzelfall einzeln geprüft werden müssen über ein Gericht.
Also kommt dies auch erst dann zum tragen, wenn es zu einem rechtstreit kommen würde. dafür bedarf es einen kläger. das wäre dann der Pat.
[bearbeitet am 19.11.13 11:09]
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morpheus-06 schrieb:
kannst du für deinen Beitrag bitte eine rechtsverbindliche Quelle anführen? Danke
§4 UStG
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Staginus schrieb:
§4 UStG
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Staginus schrieb:
Bezogen auf die Abrechnung kann ich Freistein nur recht geben.
Der Pat. gibt dir vor wielange er unterbrechen kann. ob das probleme mit seine PKV für ihn gibt, kannst du ja nicht wissen, weil du den Vertrag nicht kennst und mit diesem auch nix zu tun hast.
Im interesse deines Pat, kannst du ihn natürlich daruf hinweisen, das er rücksprache mit seiner kasse halten sollte.
Das einzige was Dich jedoch interessieren sollte ist, wie lange befreit Dich ein Rezept von der umsatzsteuer und weißt deine Behandlung als Heilbehandlung aus. zudem stellt sich die frage wie lange ein rezept dir rechtlich erlaub deinen Pat. zubehandeln. Ich würde mich hier auch an 3. Monate halten um auf der sicheren seite zusein.
Einen Allgemeine Reglung wird es hier nicht geben, sonderen würde in jedem einzelfall einzeln geprüft werden müssen über ein Gericht.
Also kommt dies auch erst dann zum tragen, wenn es zu einem rechtstreit kommen würde. dafür bedarf es einen kläger. das wäre dann der Pat.
[bearbeitet am 19.11.13 11:09]
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> Wie schaut es aus wenn der Patient sagt, dass er gern Termine
> hätte, den ersten und zweiten Termine absolviert aber erst dann
> ein Rezept bringt wo das Ausstellungsdatum nach den Beiden
> Terminen ist?
........................
auf welcher Basis erbringst Du die ersten beiden Termine?
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die neue schrieb:
M83Axel schrieb:
> Wie schaut es aus wenn der Patient sagt, dass er gern Termine
> hätte, den ersten und zweiten Termine absolviert aber erst dann
> ein Rezept bringt wo das Ausstellungsdatum nach den Beiden
> Terminen ist?
........................
auf welcher Basis erbringst Du die ersten beiden Termine?
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M83Axel schrieb:
Ich kenne den Patienten schon lange. Nur dieses Mal hatte er nicht rechtzeitig das Rezept bekommen. Wird das zum Problem?
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M83Axel schrieb:
Wie schaut es aus wenn der Patient sagt, dass er gern Termine hätte, den ersten und zweiten Termine absolviert aber erst dann ein Rezept bringt wo das Ausstellungsdatum nach den Beiden Terminen ist? Gibt es bei profisportler ja immer wieder.
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