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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung BVB Verordnung 12 Wochenfrist oder doch 6 Monate??

Neues Thema
BVB Verordnung 12 Wochenfrist oder doch 6 Monate??
Es gibt 5 Beiträge
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sportiiii
Vor 11 Monaten
Hallo zusammen,
wir diskutieren gerade folgenden Sachverhalt. Physio-Rezept mit BVB und 12xKG. Nach Heilmittelrichtlinie gilt: Abweichend von Absatz 5 gilt für Versicherte mit einem langfristigen Heilmittelbedarf nach § 8, dass die notwendigen Heilmittel je Verordnung für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen verordnet werden können.

Der Rahmenvertrag sagt aber in §7 Abs.3a): Eine Verordnung mit bis zu 6 verordneten Behandlungseinheiten verliert 3 Monate, eine Verordnung mit mehr als 6 Behandlungseinheiten 6 Monate nach dem ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit. Die Behandlung ist nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Verordnung abzubrechen. 

Frage an euch: was gilt jetzt? 12 Wochen oder 6 Monate Gültigkeit?

sporti
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Hallo zusammen, wir diskutieren gerade folgenden Sachverhalt. Physio-Rezept mit BVB und 12xKG. Nach [b]Heilmittelrichtlinie [/b]gilt: [i]Abweichend von Absatz 5 gilt für Versicherte mit einem langfristigen Heilmittelbedarf nach § 8, dass die notwendigen Heilmittel je Verordnung für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen verordnet werden können. [/i] Der [b]Rahmenvertrag [/b]sagt aber in §7 Abs.3a): [i]Eine Verordnung mit bis zu 6 verordneten Behandlungseinheiten verliert 3 Monate, eine Verordnung mit mehr als 6 Behandlungseinheiten 6 Monate nach dem ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit. Die Behandlung ist nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Verordnung abzubrechen. [/i] Frage an euch: was gilt jetzt? 12 Wochen oder 6 Monate Gültigkeit? sporti
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 11 Monaten
@sportiiii Die HMR ist primär für Ärzte verbindlich.

Für uns ist ausschließlich der Bundesrahmenvertrag verbindlich. Der BRV nehmt nur auszugsweise auf der HMR bezug.
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[mention]sportiiii[/mention] Die HMR ist primär für Ärzte verbindlich. Für uns ist ausschließlich der Bundesrahmenvertrag verbindlich. Der BRV nehmt nur auszugsweise auf der HMR bezug.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@sportiiii Die HMR ist primär für Ärzte verbindlich.

Für uns ist ausschließlich der Bundesrahmenvertrag verbindlich. Der BRV nehmt nur auszugsweise auf der HMR bezug.

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sportiiii
Vor 11 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Dann gehen wir so vor wie es der Rahmenvertrag vorsieht. Nur aber zur Sicherheit, weil wir das Thema öfter hatten: es gibt also zwischen Heilmittelrichtlinie und Bundesrahmenvertrag keine hierarchische Beziehung. Sondern eher ein nebeneinander, korrekt?
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Dann gehen wir so vor wie es der Rahmenvertrag vorsieht. Nur aber zur Sicherheit, weil wir das Thema öfter hatten: es gibt also zwischen Heilmittelrichtlinie und Bundesrahmenvertrag keine hierarchische Beziehung. Sondern eher ein nebeneinander, korrekt?
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sportiiii schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Dann gehen wir so vor wie es der Rahmenvertrag vorsieht. Nur aber zur Sicherheit, weil wir das Thema öfter hatten: es gibt also zwischen Heilmittelrichtlinie und Bundesrahmenvertrag keine hierarchische Beziehung. Sondern eher ein nebeneinander, korrekt?

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 11 Monaten
@sportiiii Korrekt. Unsere Vertragsgrundlage mit den Kassen wird aus § 125 SGB 5 - Einzelnorm abgeleitet.

Und die HMR wird aus § 32 SGB 5 - Einzelnorm abgeleitet.
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• die neue
[mention]sportiiii[/mention] Korrekt. Unsere Vertragsgrundlage mit den Kassen wird aus https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__125.html abgeleitet. Und die HMR wird aus https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__32.html abgeleitet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@sportiiii Korrekt. Unsere Vertragsgrundlage mit den Kassen wird aus § 125 SGB 5 - Einzelnorm abgeleitet.

Und die HMR wird aus § 32 SGB 5 - Einzelnorm abgeleitet.

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sportiiii
Vor 11 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij top!! Danke!
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• Lars van Ravenzwaaij
• die neue
• Sonne19
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] top!! Danke!
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sportiiii schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij top!! Danke!

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sportiiii schrieb:

Hallo zusammen,
wir diskutieren gerade folgenden Sachverhalt. Physio-Rezept mit BVB und 12xKG. Nach Heilmittelrichtlinie gilt: Abweichend von Absatz 5 gilt für Versicherte mit einem langfristigen Heilmittelbedarf nach § 8, dass die notwendigen Heilmittel je Verordnung für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen verordnet werden können.

Der Rahmenvertrag sagt aber in §7 Abs.3a): Eine Verordnung mit bis zu 6 verordneten Behandlungseinheiten verliert 3 Monate, eine Verordnung mit mehr als 6 Behandlungseinheiten 6 Monate nach dem ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit. Die Behandlung ist nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Verordnung abzubrechen. 

Frage an euch: was gilt jetzt? 12 Wochen oder 6 Monate Gültigkeit?

sporti



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