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Teilzeit!
Du wünschst dir einen
Arbeitsplatz, an dem du wirklich
mit Menschen arbeitest – nicht
nur an ihnen?
Einen Ort, an dem du deine
Therapien frei, modern und
abwechslungsreich gestalten kannst?
Dann passt du wunderbar zu uns!
Bei uns hast du nicht nur
klassische Behandlungsräume,
sondern auch die Möglichkeit,
gemeinsam mit deinen Patient:innen
auf unserer großen, hochwertigen
medizinischen Trainings- und
Athletikfläche zu arbeiten –
ausgestatt...
Teilzeit!
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wir diskutieren gerade folgenden Sachverhalt. Physio-Rezept mit BVB und 12xKG. Nach Heilmittelrichtlinie gilt: Abweichend von Absatz 5 gilt für Versicherte mit einem langfristigen Heilmittelbedarf nach § 8, dass die notwendigen Heilmittel je Verordnung für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen verordnet werden können.
Der Rahmenvertrag sagt aber in §7 Abs.3a): Eine Verordnung mit bis zu 6 verordneten Behandlungseinheiten verliert 3 Monate, eine Verordnung mit mehr als 6 Behandlungseinheiten 6 Monate nach dem ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit. Die Behandlung ist nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Verordnung abzubrechen.
Frage an euch: was gilt jetzt? 12 Wochen oder 6 Monate Gültigkeit?
sporti
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Für uns ist ausschließlich der Bundesrahmenvertrag verbindlich. Der BRV nehmt nur auszugsweise auf der HMR bezug.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@sportiiii Die HMR ist primär für Ärzte verbindlich.
Für uns ist ausschließlich der Bundesrahmenvertrag verbindlich. Der BRV nehmt nur auszugsweise auf der HMR bezug.
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sportiiii schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Dann gehen wir so vor wie es der Rahmenvertrag vorsieht. Nur aber zur Sicherheit, weil wir das Thema öfter hatten: es gibt also zwischen Heilmittelrichtlinie und Bundesrahmenvertrag keine hierarchische Beziehung. Sondern eher ein nebeneinander, korrekt?
Und die HMR wird aus § 32 SGB 5 - Einzelnorm abgeleitet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@sportiiii Korrekt. Unsere Vertragsgrundlage mit den Kassen wird aus § 125 SGB 5 - Einzelnorm abgeleitet.
Und die HMR wird aus § 32 SGB 5 - Einzelnorm abgeleitet.
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sportiiii schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij top!! Danke!
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Problem beschreiben
sportiiii schrieb:
Hallo zusammen,
wir diskutieren gerade folgenden Sachverhalt. Physio-Rezept mit BVB und 12xKG. Nach Heilmittelrichtlinie gilt: Abweichend von Absatz 5 gilt für Versicherte mit einem langfristigen Heilmittelbedarf nach § 8, dass die notwendigen Heilmittel je Verordnung für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen verordnet werden können.
Der Rahmenvertrag sagt aber in §7 Abs.3a): Eine Verordnung mit bis zu 6 verordneten Behandlungseinheiten verliert 3 Monate, eine Verordnung mit mehr als 6 Behandlungseinheiten 6 Monate nach dem ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit. Die Behandlung ist nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Verordnung abzubrechen.
Frage an euch: was gilt jetzt? 12 Wochen oder 6 Monate Gültigkeit?
sporti
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