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BVB + längstens für 6 Monate
Beispiel: Akutereignis am 01. Januar
BVB- Verordnung mit mehr als 6 x
Ist die Behandlung dann am 01.07. abzubrechen ?
oder -
Darf der Arzt sogar noch am 30.06. eine Verordnung ausstellen ?
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mogli123 schrieb:
Wer weiß denn sowas ?
BVB + längstens für 6 Monate
Beispiel: Akutereignis am 01. Januar
BVB- Verordnung mit mehr als 6 x
Ist die Behandlung dann am 01.07. abzubrechen ?
oder -
Darf der Arzt sogar noch am 30.06. eine Verordnung ausstellen ?
Der BVB endet in Deinem Beispiel am 30.6. Der Arzt darf weiterhin ausstellen, da der BVB allerdings endet, nur noch mit 6er Verordnungen, oder aber Du musst nach 6 jeweils abbrechen, da Die der Rest sonst ggf. nicht bezahlt wird.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Der Arzt darf im BVB die Menge Frequenz mal12 Wochen ausstellen.
Der BVB endet in Deinem Beispiel am 30.6. Der Arzt darf weiterhin ausstellen, da der BVB allerdings endet, nur noch mit 6er Verordnungen, oder aber Du musst nach 6 jeweils abbrechen, da Die der Rest sonst ggf. nicht bezahlt wird.
Viele Grüße
Monika
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mogli123 schrieb:
@mosaik Danke schön
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Jan Herrmann schrieb:
@mosaik Wie müssen nur, das Alter des Patienten kontrollieren, kein Akutereignis. Daher wären Absetzung zu Unrecht.
So ist es. Dazu die Antwort auf meine Anfrage vom SpiBu:
"...bei Verordnungen aufgrund von ICD-10-Codes, in Verbindung mit der entsprechenden Diagnosegruppe, die einen besonderen Verordnungsbedarf nach § 106b Absatz 2 Satz 4 SGB V begründen, ist die Nebenbedingung eines zugrunde liegenden Akutereignisses nicht zuprüfen. Jedoch müssen etwaige Altersbeschränkungen beachtet werden (vgl. § 7 Abs. 6 Satz 3 HeilM-RL).
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Kern
Fachreferent Heilmittel
Abteilung Arznei- und Heilmittel
Referat Heilmittel
GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Tel.: 030 206288-2327
Fax: 030 206288-82327
[E-Mail]"
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WinnieE schrieb:
@Jan Herrmann
So ist es. Dazu die Antwort auf meine Anfrage vom SpiBu:
"...bei Verordnungen aufgrund von ICD-10-Codes, in Verbindung mit der entsprechenden Diagnosegruppe, die einen besonderen Verordnungsbedarf nach § 106b Absatz 2 Satz 4 SGB V begründen, ist die Nebenbedingung eines zugrunde liegenden Akutereignisses nicht zuprüfen. Jedoch müssen etwaige Altersbeschränkungen beachtet werden (vgl. § 7 Abs. 6 Satz 3 HeilM-RL).
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Kern
Fachreferent Heilmittel
Abteilung Arznei- und Heilmittel
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Fax: 030 206288-82327
[E-Mail]"
spitz gelesen und von mir unterstellt: prüfen brauchen wir nicht, über die Zahlungspflicht der über 6 Einheiten auf einem Formular hinausgehenden wird aber auch nirgends geschrieben.
Der Arzt darf ja so viel verordnen, wie er für richtig, dem widerspreche ich nicht. Aus alten Trott wird er am 30.6. weiter 10 in seinen PC hineintippen (es sei denn, die Softwarentwickler haben eine automatische Warnung implementiert).
Die konkrete Frage an Herrn Kern wäre gewesen:
zahlen die KK nach einem halben Jahr die Einheiten auf dem Rezept, die über die dann korrekten 6 hinausgehen. Denn es handelt sich dann nicht mehr um einen BVB und somit darf die Menge auf einem Rezept 6 nicht überschreiten.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@WinnieE
spitz gelesen und von mir unterstellt: prüfen brauchen wir nicht, über die Zahlungspflicht der über 6 Einheiten auf einem Formular hinausgehenden wird aber auch nirgends geschrieben.
Der Arzt darf ja so viel verordnen, wie er für richtig, dem widerspreche ich nicht. Aus alten Trott wird er am 30.6. weiter 10 in seinen PC hineintippen (es sei denn, die Softwarentwickler haben eine automatische Warnung implementiert).
Die konkrete Frage an Herrn Kern wäre gewesen:
zahlen die KK nach einem halben Jahr die Einheiten auf dem Rezept, die über die dann korrekten 6 hinausgehen. Denn es handelt sich dann nicht mehr um einen BVB und somit darf die Menge auf einem Rezept 6 nicht überschreiten.
Viele Grüße
Monika
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kroetzi schrieb:
@WinnieE super danke dir.
Auf der Verordnung steht das Datum des Akutereignis drauf !
Dann kann man als Physiotherapeut auch nicht argumentieren, dass man es nicht wusste ...
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mogli123 schrieb:
@Jan HerrmannDie Frage war so gemeint:
Auf der Verordnung steht das Datum des Akutereignis drauf !
Dann kann man als Physiotherapeut auch nicht argumentieren, dass man es nicht wusste ...
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WinnieE schrieb:
@mogli123 dann frag doch bitte selbst beim o.g. Herrn nach und berichte
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