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Patient kommt mit einer VO und entsprechender Diagnose mit BVB.
Icd code und Diagnosegruppe alles richtig ausgefüllt.
12xkg bei 1- 3 x wo.
Behandelt wird bzw. wurde bis jetzt 2x wo.
Die Pat wollte sich nun eine weitere VO vom Arzt ausstellen lassen, und damit sie nicht alle 6 wo zum Arzt rennen muss habe ich ihr den Tipp gegeben sie möge den Arzt doch drum bitten ob er nich direkt 36 x kg ausstellen kann da sie ja zum Einen sowieso Anspruch auf weitere VO hat und zum Anderen würde sie sich auch mit der Zuzahlung in Relation besser stehen.
Nun kommt die Pat zurück und berichtet mir enttäuscht dass der Arzt ihr keine weitere VO ausstellen wird weil dies nich mehr nötig sei...
Ich bin mir nun unsicher ob ich der Pat eine falsche Info gegeben habe.
Ist denn ein BVB laut HMRL so zu verstehen das Heilmittel für mind ein Jahr verordnet werden müssen oder liegt es im Ermessen des Arztes zu bestimmen wie lange er ein Heilmittel verordnet? Wenn dem so wäre verstehe ich nicht warum er nicht von vorne rein ganz normale VO ausgestellt hat....
Lieben Gruß an alle🙂
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cocco schrieb:
Hallo Kollegen, folgendes ist mir passiert:
Patient kommt mit einer VO und entsprechender Diagnose mit BVB.
Icd code und Diagnosegruppe alles richtig ausgefüllt.
12xkg bei 1- 3 x wo.
Behandelt wird bzw. wurde bis jetzt 2x wo.
Die Pat wollte sich nun eine weitere VO vom Arzt ausstellen lassen, und damit sie nicht alle 6 wo zum Arzt rennen muss habe ich ihr den Tipp gegeben sie möge den Arzt doch drum bitten ob er nich direkt 36 x kg ausstellen kann da sie ja zum Einen sowieso Anspruch auf weitere VO hat und zum Anderen würde sie sich auch mit der Zuzahlung in Relation besser stehen.
Nun kommt die Pat zurück und berichtet mir enttäuscht dass der Arzt ihr keine weitere VO ausstellen wird weil dies nich mehr nötig sei...
Ich bin mir nun unsicher ob ich der Pat eine falsche Info gegeben habe.
Ist denn ein BVB laut HMRL so zu verstehen das Heilmittel für mind ein Jahr verordnet werden müssen oder liegt es im Ermessen des Arztes zu bestimmen wie lange er ein Heilmittel verordnet? Wenn dem so wäre verstehe ich nicht warum er nicht von vorne rein ganz normale VO ausgestellt hat....
Lieben Gruß an alle🙂
wenn er der meinung ist, pat ist gesund, dann ist es auch so.
aber es steht dem pat. natürlich frei eine zweitmeinung zu holen ;)
ach ja, "verordnen müssen" wirst du nirgendwo, in keiner richtlinie oder sonst wo finden.
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Alex Moro schrieb:
der doc hat immer die entscheidungshoheit, wenn es um die gesundheit geht.
wenn er der meinung ist, pat ist gesund, dann ist es auch so.
aber es steht dem pat. natürlich frei eine zweitmeinung zu holen ;)
ach ja, "verordnen müssen" wirst du nirgendwo, in keiner richtlinie oder sonst wo finden.
hm... wo steht in den HMRL, das z.b. bei BVB >> mindestens für ein Jahr verordnet werden muss<<
der Arzt stellt bei jeder neuen VO fest, ob noch Behandlungsbedarf vorliegt
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hallo cocco,
hm... wo steht in den HMRL, das z.b. bei BVB >> mindestens für ein Jahr verordnet werden muss<<
der Arzt stellt bei jeder neuen VO fest, ob noch Behandlungsbedarf vorliegt
MfG
JürgenK ;)
Ich hatte deshalb ja auch gefragt wie das zu verstehen ist...? Es war keine Feststellung von mir😉
Ich habe mich mit dem Begriff " müssen" sicherlich ungeschickt ausgedrückt aber warum stellt der doc keine VO mehr aus wenn aufgrund seiner eigenen Diagnose von einem längeren Therapiebedarf auszugehen ist. Irgendwie muss der Pat darauf hinweisen dürfen...
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Ahn schrieb:
Wenn der Arzt auch quer stellt hast du leider keine Handhabe
In der Regel bekommen meine Pat mit lhb oder bvb einfach ihre VO weiter ohne das immerwieder zu erfragen bzw. begründen zu müssen.
Ich glaube dass der Arzt in diesem Fall nich wusste was er da überhaupt verordnet hat..
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cocco schrieb:
Das ist mir schon klar. Aber so eine Situation habe ich nie gehabt..
In der Regel bekommen meine Pat mit lhb oder bvb einfach ihre VO weiter ohne das immerwieder zu erfragen bzw. begründen zu müssen.
Ich glaube dass der Arzt in diesem Fall nich wusste was er da überhaupt verordnet hat..
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cocco schrieb:
Ich zitiere:§8 Absatz 5 "... Bei Entscheidungen nach den Sätzen 2 und 3 ist von einer Dauerhaftigkeit oder Langfristigkeit auszugehen, wenn ein Therapiebedarf mit Heilmitteln von mindestens einem Jahr medizinisch notwendig ist...."
Ich hatte deshalb ja auch gefragt wie das zu verstehen ist...? Es war keine Feststellung von mir😉
Ich habe mich mit dem Begriff " müssen" sicherlich ungeschickt ausgedrückt aber warum stellt der doc keine VO mehr aus wenn aufgrund seiner eigenen Diagnose von einem längeren Therapiebedarf auszugehen ist. Irgendwie muss der Pat darauf hinweisen dürfen...
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silvia43 schrieb:
Vielleicht musst Du dem Doc auch das Zauberwort mit übermitteln nämlich , das das dann nicht in sein Budget fällt. Das diese VO auch nicht bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung herangezogen wird. Vielleicht klappt es dann.
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cocco schrieb:
Welche Frage verstehst du nicht?
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kvet schrieb:
Ich verstehe die Frage nicht! Lass doch jeden seinen Lieblingsverein aussuchen.
Es ist grundlegend so, dass der Doc die Entscheidungshoheit behält, ob er überhaupt verordnet und den Sinn darin sieht. Niemand, kein Patient, kein Therapeut und auch keine Kasse wird einen Mediziner zwingen können, ein Heilmittel zu verordnen.
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cocco schrieb:
Egal ob durch icd code oder Antragsverfahren.... LHB IST LHB. die med. Notwendigkeit ist entweder gegeben oder nicht.
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Herbert schrieb:
Bezieht sich der §8 Abs 5 mit dem einen Jahr nicht ausschliesslich auf die Feststellung(Genehmigung im Falle der nicht gelisteten ICD) eines langfristigen Heilmittelbedarfs? Sprich, wenn LHB, dann ist wahrscheinlich von einer Langfristigkeit im Rahmen eines Jahres auszugehen.
Es ist grundlegend so, dass der Doc die Entscheidungshoheit behält, ob er überhaupt verordnet und den Sinn darin sieht. Niemand, kein Patient, kein Therapeut und auch keine Kasse wird einen Mediziner zwingen können, ein Heilmittel zu verordnen.
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