Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
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Bei zb Z96.64 (Hüft Tep) + Z98.8 handelt es sich ja um einen BVB und es dürfen mehr als 6 Einheiten auf einem Rezept verordnet werden.
In der Diagnoseliste gibt es aber den Zusatz: längstens 6 Monate nach Akutereignis.
Sind nach 6 Monaten auch noch mehr als 6 Einheiten pro Rezepte abrechenbar oder bezieht sich das nur auf die Fristberechnung für die Wirtschaftlichkeitsprüfung für den Arzt. Dann wären ja auch nach 6 Monaten noch mehr als 6 Behandlungen pro Rezept möglich. Oder übersehe ich an anderer Stelle was?
Beste Grüße und Danke für eure Hilfe
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
...auch danach dürfen VO ausgestellt werden ist dann aber kein BVB sondern Regeln wie für ganz normale VO
MfG
JürgenK ;)
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Dway schrieb:
@JürgenK herzlichen Dank für die einfache und sehr aussagekräftige Formulierung.
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Dway schrieb:
Hallo.
Bei zb Z96.64 (Hüft Tep) + Z98.8 handelt es sich ja um einen BVB und es dürfen mehr als 6 Einheiten auf einem Rezept verordnet werden.
In der Diagnoseliste gibt es aber den Zusatz: längstens 6 Monate nach Akutereignis.
Sind nach 6 Monaten auch noch mehr als 6 Einheiten pro Rezepte abrechenbar oder bezieht sich das nur auf die Fristberechnung für die Wirtschaftlichkeitsprüfung für den Arzt. Dann wären ja auch nach 6 Monaten noch mehr als 6 Behandlungen pro Rezept möglich. Oder übersehe ich an anderer Stelle was?
Beste Grüße und Danke für eure Hilfe
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