Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
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Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
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Jan Herrmann schrieb:
Darf man bei einer Blankoverordnung (BV) als Therapeut als Ergebnis der PD mehrere ergänzende Heilmittel verordnen?
Also nein, nicht an einem Tag. Aber ja, im Verlauf der BV an verschiedenen Tage durchaus verschiedene ergänzenden HM.
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Jan Herrmann schrieb:
Die erste Aussage steht ja im Vertrag. Aber bei der zweiten, wo ist da die Quelle?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Du kannst doch während der Laufzeit der BV auch die vorrangige HM ändern? Warum soll das mit dem ergänzenden HM anders sein?
Ich hab mir schon die Augen wund gesucht.😵💫
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Reinke schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Hast Du zu dem Thema "vorrangige Heilmittel während der der Laufzeit der BV ändern" eine offizielle Quelle?
Ich hab mir schon die Augen wund gesucht.😵💫
Nirgendwo im Vertrag findet sich eine Regelung, dass du 16 Wochen lang das Gleiche machen musst. Das wäre auch fachlich therapeutisch in vielen Fällen absolut widersinnig, schließlich können sich die Behandlungsziele ändern. Das kannst du auch mittels der zusätzlichen Bedarfsdiagnostik sogar noch dokumentieren.
Nochmals: Was nicht verboten ist, ist erlaubt. 😬
"Gegenstand dieses Vertrages sind die Vorgaben bei der Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung, bei der die Leistungserbringer aufgrund einer durch eine Ärztin oder einen Arzt festgestellten Diagnose und Indikation für eine Heilmittelbehandlung selbst über die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen können."
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Reinke Du bestimmst selbst welches HM, wann zum Einsatz kommt. Das ist nun genau die Haupteigenschaft der BV. Wir und nicht der Arzt trägt für die Therapiegestaltung die Verantwortung.
Nirgendwo im Vertrag findet sich eine Regelung, dass du 16 Wochen lang das Gleiche machen musst. Das wäre auch fachlich therapeutisch in vielen Fällen absolut widersinnig, schließlich können sich die Behandlungsziele ändern. Das kannst du auch mittels der zusätzlichen Bedarfsdiagnostik sogar noch dokumentieren.
Nochmals: Was nicht verboten ist, ist erlaubt. 😬
"Gegenstand dieses Vertrages sind die Vorgaben bei der Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung, bei der die Leistungserbringer aufgrund einer durch eine Ärztin oder einen Arzt festgestellten Diagnose und Indikation für eine Heilmittelbehandlung selbst über die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen können."
Da es an dieser Stelle keine neue eindeutige Regel gibt, gelten die alten. Und da war halt bloß ein ergänzendes Heilmittel möglich. Das wäre meine Logik. Aber offenbar bin ich da mit dieser Logik in der Minderheit.
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Jan Herrmann schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Es gelten die Regeln des normalen Rezeptes nach §125, SGB V, es sei denn es gibt neue für die BV (§125a). So wurde es gesagt.
Da es an dieser Stelle keine neue eindeutige Regel gibt, gelten die alten. Und da war halt bloß ein ergänzendes Heilmittel möglich. Das wäre meine Logik. Aber offenbar bin ich da mit dieser Logik in der Minderheit.
Es obliegt nunmehr uns was angewendet wird und nicht dem Arzt. Gilt für sämtliche HM die laut HMK bei der Diagnosegruppe EX möglich sind (bis auf Stand. HM-Kombi).
DAS ist der neue und sehr eindeutige Regel. Nennt sich auch wohl "erweiterte Verantwortung" und bezieht sich ausdrücklich auf unserem (!) Fachwissen statt auf dem Halb- oder Nicht-Wissen der Ärzte.
Im Übrigen bezog sich das ergänzende HM auf eine VO. Das heißt nach einem 6er VO konnte der Arzt bei der nächste VO auch die HM ändern. Bei einer 12-Wochen VO war das oft Blödsinn. Dann musstest du die VO abbrechen und den Arzt um eine neue, geänderten VO bitten. Genau dieser bürokratischen Akt entfällt jetzt.
"In Deutschland ist alles verboten, was nicht ausdrücklich per Gesetz erlaubt ist!" Dieses typisch deutsch-preußischen Gedankengut solltet ihr bezüglich der Blanko-VO ablegen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann Das ist nun exakt der Unterschied zwischen der Blanko-VO und eine regulären Verordnung. Die Regeln bezüglich der Auswahl des Heilmittels, die Anzahl und Frequenz sind außer Kraft gesetzt.
Es obliegt nunmehr uns was angewendet wird und nicht dem Arzt. Gilt für sämtliche HM die laut HMK bei der Diagnosegruppe EX möglich sind (bis auf Stand. HM-Kombi).
DAS ist der neue und sehr eindeutige Regel. Nennt sich auch wohl "erweiterte Verantwortung" und bezieht sich ausdrücklich auf unserem (!) Fachwissen statt auf dem Halb- oder Nicht-Wissen der Ärzte.
Im Übrigen bezog sich das ergänzende HM auf eine VO. Das heißt nach einem 6er VO konnte der Arzt bei der nächste VO auch die HM ändern. Bei einer 12-Wochen VO war das oft Blödsinn. Dann musstest du die VO abbrechen und den Arzt um eine neue, geänderten VO bitten. Genau dieser bürokratischen Akt entfällt jetzt.
"In Deutschland ist alles verboten, was nicht ausdrücklich per Gesetz erlaubt ist!" Dieses typisch deutsch-preußischen Gedankengut solltet ihr bezüglich der Blanko-VO ablegen.
2. Leider wird man durch allerlei Spitzfindigkeiten der Kassen etwas misstrauisch.
3. Ich hoffe Du hast Recht und ich muss hierauf nicht zurückkommen.
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Jan Herrmann schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij 1. Als Sachse hat man rein historisch automatisch schon kein preußisches Gedankengut.
2. Leider wird man durch allerlei Spitzfindigkeiten der Kassen etwas misstrauisch.
3. Ich hoffe Du hast Recht und ich muss hierauf nicht zurückkommen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann Gemäß Anlage 1 zum Vertrag BV dürfen pro Behandlungstag 2 vorrangige HM und 1 ergänzendes HM erbracht werden.
Also nein, nicht an einem Tag. Aber ja, im Verlauf der BV an verschiedenen Tage durchaus verschiedene ergänzenden HM.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Leni C. Wir haben uns dazu entschlossen am Ende kassieren.
die Patienten bekommen am Anfang ein abgewandeltes infoschreiben von theorg mit der Höhe der voraussichtlichen zuza
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MeFe89 schrieb:
Wir auch.
die Patienten bekommen am Anfang ein abgewandeltes infoschreiben von theorg mit der Höhe der voraussichtlichen zuza
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silvia43 schrieb:
so machen wir es auch und haben den Pat. mitgeteilt ( schriftlich) das am vorletzten Behandlungstag die Gebühr kassiert wird, da kann man absehen was man noch behandeln kann.
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Leni C. schrieb:
Wie kommuniziert ihr jetzt den Patienten gegenüber die , am Anfang noch nicht bekannte , Rezeptgebühr ? Immer häppchenweise bezahlen oder warten bis die Verordnung fertig ist ?
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