Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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danke für die Rückmeldung
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Problem beschreiben
lilias schrieb:
Hallo, für mich neu: Patient mit Rezept von der Bundeswehr, wie wird das gehandhabt und mit welchem Tarif?
danke für die Rückmeldung
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idefix- schrieb:
geht nach VDAK Satz, blaues Blatt geht mit der Rechnung, schwarzes Blatt geht zurück an den verordnenden Arzt.
geht nach VDAK Satz,
was ja im wesentlichen jetzt GKV Satz ist...
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ali schrieb:
idefix- schrieb am 14.2.20 13:01:
geht nach VDAK Satz,
was ja im wesentlichen jetzt GKV Satz ist...
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lilias schrieb:
danke für die rückmeldung. Rechnung dann am Ende wohin, oder steht das auf der Verordnung? Verordnung liegt noch nicht vor, weil Patient sich bisher nur telefonisch angemeldet hat. Ich wollte das im Voraus klären.
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ali schrieb:
steht auf der Verordnung
geht nach VDAK Satz, blaues Blatt geht mit der Rechnung, schwarzes Blatt geht zurück an den verordnenden Arzt.
Hat idefix bereits geschrieben. Blaues Rezeptblatt mit der Rechnung an die angegebene Adresse schicken.
Generell gilt:
Der überarbeitete Verordnungsvordruck orientiert sich an der Heilmittelrichtlinie, es besteht aber keine Prüfpflicht
Mit der Behandlung muss spätestens 3 Wochen ab Verordnungsdatum begonnen werden und muss mit Ende des Gültigkeitsdatums abgeschlossen sein. Kann die Frist nicht eingehalten werden, ist beim Truppenarzt nachzufragen.
Die Abrechnung der Heilmittel-VO erfolgt nach vdek-Preisen (seit 1. April 2018 für West- und Ostdeutschland einheitlich).
Es sind keine Zuzahlungen zu leisten
Die Abrechnung erfolgt über das:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat PA 1.4 – Abrechnungsstelle Heilfürsorge
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg
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dän schrieb:
idefix- schrieb am 14.2.20 13:01:
geht nach VDAK Satz, blaues Blatt geht mit der Rechnung, schwarzes Blatt geht zurück an den verordnenden Arzt.
Hat idefix bereits geschrieben. Blaues Rezeptblatt mit der Rechnung an die angegebene Adresse schicken.
Generell gilt:
Der überarbeitete Verordnungsvordruck orientiert sich an der Heilmittelrichtlinie, es besteht aber keine Prüfpflicht
Mit der Behandlung muss spätestens 3 Wochen ab Verordnungsdatum begonnen werden und muss mit Ende des Gültigkeitsdatums abgeschlossen sein. Kann die Frist nicht eingehalten werden, ist beim Truppenarzt nachzufragen.
Die Abrechnung der Heilmittel-VO erfolgt nach vdek-Preisen (seit 1. April 2018 für West- und Ostdeutschland einheitlich).
Es sind keine Zuzahlungen zu leisten
Die Abrechnung erfolgt über das:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat PA 1.4 – Abrechnungsstelle Heilfürsorge
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg
Der überarbeitete Verordnungsvordruck orientiert sich an der Heilmittelrichtlinie, es besteht aber keine Prüfpflicht
Stimmt, witzig. Es gehen auch Verordnungen mit KG UND MT z.B....
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ali schrieb:
dän schrieb am 16.2.20 02:33:
Der überarbeitete Verordnungsvordruck orientiert sich an der Heilmittelrichtlinie, es besteht aber keine Prüfpflicht
Stimmt, witzig. Es gehen auch Verordnungen mit KG UND MT z.B....
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idefix- schrieb:
:thumbsdown:
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lilias schrieb:
vielen dank!
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Problem beschreiben
ali schrieb:
In der Regel GKV ohne Zuzahlung, keine HMK Beschränkungen
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