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danke euch
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GüSta schrieb:
Die Soldaten sind über ihren Arbeitgeber versichert, Verordnung i. d. R. durch Arzt der Bundeswehr, eigener, 2-blättriger DINA-5-Vordruck (blau), Abrechnung zu den Kassensätzen (früher VdEK-Sätzen), keine Zuzahlung. Abrechnung in Papierform an die auf dem zweiten Blatt der Verordnung angegebene Adresse. Ob auch noch der unterschriebene Zweitdruck der Verordnung (schwarz) an die für den Soldaten zuständige Sanitätsstelle geschickt werden muß, kann ich im Moment nicht sagen. War zumindest mal so.
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Billchen schrieb:
Habe auch gerade einen Soldaten als Patient, er nimmt die 2. Seite immer selber mit und gibt sie an der zuständigen Stelle ab.
Ich kann bestätigen, der blaue Durchschlag geht zusammen mit der Rechnung nach Strausberg.
Der schwarze geht zurück an den Truppenarzt, entweder per Post oder Patient nimmt den mit.
Noch als Info:
Frist für Beginn ist 3 Wochen bei Physio. Bei Ergo oder Logo gibt's keine Frist.
Und es gehen auch ganz wild gemischte Verordnungen, in Kombinationen die bei GKV nicht möglich wären.
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Jeverland schrieb:
Wir haben regelmäßig Soldaten in der Praxis.
Ich kann bestätigen, der blaue Durchschlag geht zusammen mit der Rechnung nach Strausberg.
Der schwarze geht zurück an den Truppenarzt, entweder per Post oder Patient nimmt den mit.
Noch als Info:
Frist für Beginn ist 3 Wochen bei Physio. Bei Ergo oder Logo gibt's keine Frist.
Und es gehen auch ganz wild gemischte Verordnungen, in Kombinationen die bei GKV nicht möglich wären.
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Brigitte Fink schrieb:
danke euch für die Infos...
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Schippi schrieb:
@Jeverland es steht aber auch auf der Verordnung wohin welche Ausführung geht
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Problem beschreiben
Brigitte Fink schrieb:
kann mir jemand sagen, wie die Bundeswehr Soldaten versichert sind ?
danke euch
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