für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Habe eine Frage zur Budgetierung.
Wir haben eine Patientin, die KG verordnet hat und KG Neuro braucht. Sie hatte einen Schlaganfall. Der Arzt will aufgrund der Budgetierung kein KG Neuro ausstellen.
Manche Patienten sind ja von der Budgeiterung rausgenommen - woher weiß ich denn, wer das ist und wer nicht?
Wir haben da leider keine AHnung und würden gerne beim nächsten Gespräch mit dem Arzt etwas mehr haben! :)
Vielen Dank!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Habe eine Frage zur Budgetierung.
Wir haben eine Patientin, die KG verordnet hat und KG Neuro braucht. Sie hatte einen Schlaganfall. Der Arzt will aufgrund der Budgetierung kein KG Neuro ausstellen.
Manche Patienten sind ja von der Budgeiterung rausgenommen - woher weiß ich denn, wer das ist und wer nicht?
Wir haben da leider keine AHnung und würden gerne beim nächsten Gespräch mit dem Arzt etwas mehr haben! :)
Vielen Dank!
Erstmal zur Klarstellung: So etwas wie eine Budgetierung gibt es de Fakto nicht!
Was es gibt ist das von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) festgelegte "Richtgröße". (Original-Post, aber falsch: "Regelleistungsvolumen")Wie der Name schon sagt, wird hiermit festgelegt, wieviel eine bestimmte Arztgruppe, bzw. ein Arzt im Quartal an Heilmitteln normalerweise verordnet.
Kommt ein Arzt über diese Grenze, so muss er sich bei der nächsten Praxisprüfung erklären. Das sieht so aus, dass er (kein Witz) jede Verordnung des Quartals mit einer ausführlichen medizinischen Begründung 'rechtfertigen' muss.
Da auf so was die Halbgötter in Weiß keine Lust haben, nennen Sie das ganze seit Jahren "Budget" (das versteht der Versicherte, schluckt die Kröte oder watschelt zu seiner KK) und redet sich raus!
Jetzt zu den Ausnahmen:
Hier gibt es meines Wissens nach keine festen Diagnosen oder sowas.
Das einzige was seit diesem Jahr fest steht ist, dass die Patienten, die von der Kasse eine Langfristgenehmigung (Eine normale Genehmigung reicht nicht, die erleichtert dem Arzt nur vor dem Prüfungsausschuss die Argumentation!) für das 'problematische' Heilmittel bekommen haben, fliegen nachträglich aus der Liste der zu erklärenden Verordnungen raus.
Zusätzlich kann eine Arztpraxis bei der KV so genannte Praxisbesonderheiten beantragen. Wenn zum Beispiel der Arzt direkt neben einem Altersheim seine Praxis hat oder in der Region des Arztes sehr häufig zu (als Beispiel) Krebserkrankungen kommt, kann der Arzt die KV bitten, sein Heilmittelrichtgröße insgesamt, oder aber nur für bestimmte Heilmittel, zu erhöhen. Wie häufig das funktioniert, weiß ich jedoch nicht. (Ich vermute allerdings, nicht allzu häufig...)
So Gespräche mit Ärzten sind HAMMER schwer! Die Chancen, dass du ihn dazu bekommst das 'richtige' Rezept auszustellen sind äußerst niedrig. Denn:
- Entweder hört dir der Halbgott nicht zu,
- Er glaubt dir nicht oder
- Er weiß das du Recht hast, hat aber keinen Bock auf die Arbeit (oder Leichen im 'Verordnungs'keller??).
So sind leider meine Erfahrungen!
Ich hatte mal einen ganz guten Erfolg, als ich Vorschlug, dass wir gemeinsam die Beratungsstelle seiner KV anrufen und uns beiden das Thema erklären zu lassen. Aber das will so gut wie kein Arzt!
Ich hoffe, ich konnte dich ein wenig erhellen!
Schönen Gruß,
'Ice'
[bearbeitet am 26.06.13 07:17]
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Ich versuch den Ärzten klar zu machen, wenn sie im vorfeld eine gut-dokumentierte Diagnose aufschreiben, dann gibts hinterher weniger Stress.
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TheStonie schrieb:
Wenn ein Arzt dauernd Diagnosen wie HWS-Syndrom, Schulter-Arm-Syndrom, Lumbalgie etc. aufschreibt, muss er sich nicht wundern, wenn er Stress mit dem "Budget" bekommt.
Ich versuch den Ärzten klar zu machen, wenn sie im vorfeld eine gut-dokumentierte Diagnose aufschreiben, dann gibts hinterher weniger Stress.
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LG, Melanie
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melanie595 schrieb:
Ich glaub das hier könnte dir weiter helfen!
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LG, Melanie
Es geht ja um die kleineren sachen, die die Ärzte immer wieder aufschreiben und wnen dann ein patient mit etwas größeren Problemen kommt, dann wird gesagt: "Ich darf ihnen nichts mehr verschreiben" und wir als PTs könnten zum HImmel schreien!
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TheStonie schrieb:
Thx, melanie, das ist gut für die sachen, die da drin sind...aber wenn jemand nur ein "kleines" Problem hat wie Rückenschmerzen durch Blockade etc. dann fällt das da ja nicht rein.
Es geht ja um die kleineren sachen, die die Ärzte immer wieder aufschreiben und wnen dann ein patient mit etwas größeren Problemen kommt, dann wird gesagt: "Ich darf ihnen nichts mehr verschreiben" und wir als PTs könnten zum HImmel schreien!
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melanie595 schrieb:
Da hast du wohl recht, geht uns allen so, denk ich. Aber die Frage war ja, was ins "Budget" fällt und was nicht, und da find ich diese Liste sehr hilfreich!
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TheStonie schrieb:
das stimmt...hab den ärzten in der Umgebung mal ne Mappe damit fertig gemacht und schau an...die schaun sogar rein ;)
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Ice Antilles schrieb:
Guten Morgen!
Erstmal zur Klarstellung: So etwas wie eine Budgetierung gibt es de Fakto nicht!
Was es gibt ist das von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) festgelegte "Richtgröße". (Original-Post, aber falsch: "Regelleistungsvolumen")Wie der Name schon sagt, wird hiermit festgelegt, wieviel eine bestimmte Arztgruppe, bzw. ein Arzt im Quartal an Heilmitteln normalerweise verordnet.
Kommt ein Arzt über diese Grenze, so muss er sich bei der nächsten Praxisprüfung erklären. Das sieht so aus, dass er (kein Witz) jede Verordnung des Quartals mit einer ausführlichen medizinischen Begründung 'rechtfertigen' muss.
Da auf so was die Halbgötter in Weiß keine Lust haben, nennen Sie das ganze seit Jahren "Budget" (das versteht der Versicherte, schluckt die Kröte oder watschelt zu seiner KK) und redet sich raus!
Jetzt zu den Ausnahmen:
Hier gibt es meines Wissens nach keine festen Diagnosen oder sowas.
Das einzige was seit diesem Jahr fest steht ist, dass die Patienten, die von der Kasse eine Langfristgenehmigung (Eine normale Genehmigung reicht nicht, die erleichtert dem Arzt nur vor dem Prüfungsausschuss die Argumentation!) für das 'problematische' Heilmittel bekommen haben, fliegen nachträglich aus der Liste der zu erklärenden Verordnungen raus.
Zusätzlich kann eine Arztpraxis bei der KV so genannte Praxisbesonderheiten beantragen. Wenn zum Beispiel der Arzt direkt neben einem Altersheim seine Praxis hat oder in der Region des Arztes sehr häufig zu (als Beispiel) Krebserkrankungen kommt, kann der Arzt die KV bitten, sein Heilmittelrichtgröße insgesamt, oder aber nur für bestimmte Heilmittel, zu erhöhen. Wie häufig das funktioniert, weiß ich jedoch nicht. (Ich vermute allerdings, nicht allzu häufig...)
So Gespräche mit Ärzten sind HAMMER schwer! Die Chancen, dass du ihn dazu bekommst das 'richtige' Rezept auszustellen sind äußerst niedrig. Denn:
- Entweder hört dir der Halbgott nicht zu,
- Er glaubt dir nicht oder
- Er weiß das du Recht hast, hat aber keinen Bock auf die Arbeit (oder Leichen im 'Verordnungs'keller??).
So sind leider meine Erfahrungen!
Ich hatte mal einen ganz guten Erfolg, als ich Vorschlug, dass wir gemeinsam die Beratungsstelle seiner KV anrufen und uns beiden das Thema erklären zu lassen. Aber das will so gut wie kein Arzt!
Ich hoffe, ich konnte dich ein wenig erhellen!
Schönen Gruß,
'Ice'
[bearbeitet am 26.06.13 07:17]
leider ist Deine "Klarstellung" völlig unrichtig. Das Regelleistungsvolumen ist etwas völlig anderes, als die Heilmittel- oder Medikamenten-Budgetierungen... und diese sind keinesfalls -wie von Dir dargestellt- eine Erfindung der Ärzte.
Zudem denke ich, dass etwas mehr interdisziplärer Respekt bei solchen Postings eher zielführend sind, als wilde Behauptungen...
Schönes Wochenende,
m.
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es gibt keine Heilmittelbudgetierung mehr (auch wenn immer wieder von Ärzte behauptet): wurde mit dem ABAG in 2001 abgeschafft und durch die Wirtschaftlichkeitsprüfung mittels Richtgrößen ersetzt. Insofern hat "Ice" recht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Lieber "m.",
es gibt keine Heilmittelbudgetierung mehr (auch wenn immer wieder von Ärzte behauptet): wurde mit dem ABAG in 2001 abgeschafft und durch die Wirtschaftlichkeitsprüfung mittels Richtgrößen ersetzt. Insofern hat "Ice" recht.
ups, sollte ich mich so irren?
Meines Wissens ist das Regelleistungsvolumen die Summe, die ein Arzt maximal im Quartal verdienen kann. D.h. darüber hinaus erbrachte Leistungen erfolgen unvergütet. Dieses setzt sich nach den in den Vorjahren erwirtschafteten Bezügen zusammen und limitiert den Verdienst durch GKV nach oben.
Anders bei Budgetierung:
Die Budgets errechnen sich -meines Wissensstandes nach- nach wie vor aus der Anzahl der betreuten Patienten. In der Allgemeinmedizin ca 14 Euro / Arbeitnehmer und ca 7 Euro / Rentner. Demnach muss also ein Arzt 10 GKV Beitragszahler behandeln, um in dem entsprechenen Quartal für 140,-€ Heilmittel zu verschreiben zu können. Somit ändert sich die Möglichkeit der Verschreibungsfähigkeit durchaus auch innerhalb eines Quartals.
(Was es für die Ärzte auch nicht leichter macht...)
Klär ich aber gerne noch einmal, falls Interesse besteht....
Lieben Gruß,
micha
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michael933 schrieb:
Hallo Lars,
ups, sollte ich mich so irren?
Meines Wissens ist das Regelleistungsvolumen die Summe, die ein Arzt maximal im Quartal verdienen kann. D.h. darüber hinaus erbrachte Leistungen erfolgen unvergütet. Dieses setzt sich nach den in den Vorjahren erwirtschafteten Bezügen zusammen und limitiert den Verdienst durch GKV nach oben.
Anders bei Budgetierung:
Die Budgets errechnen sich -meines Wissensstandes nach- nach wie vor aus der Anzahl der betreuten Patienten. In der Allgemeinmedizin ca 14 Euro / Arbeitnehmer und ca 7 Euro / Rentner. Demnach muss also ein Arzt 10 GKV Beitragszahler behandeln, um in dem entsprechenen Quartal für 140,-€ Heilmittel zu verschreiben zu können. Somit ändert sich die Möglichkeit der Verschreibungsfähigkeit durchaus auch innerhalb eines Quartals.
(Was es für die Ärzte auch nicht leichter macht...)
Klär ich aber gerne noch einmal, falls Interesse besteht....
Lieben Gruß,
micha
es handelt es sich letztendlich um eine Definitionsfrage (die von den allermeisten Ärzte nicht verstanden wird bzw. werden will).
Der Begriff Budget wird in der Sozialversicherung verwendet, um die Ausgabevolumina bestimmter Leistungen für die Leistungserbringer bzw. für die Versicherten verbindlich festzulegen und zu begrenzen. M.a.W. es existiert eine feste Summe in Euros, der unter keinen Umstand überschritten werden darf. Das war bis Ende 2000 auch der Fall, ja sogar mit einer Kollektivhaftung aller Ärzte.
Für den Bereich Heilmittel änderte sich das in 2001 grundlegend: zunächst einmal wurden im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung sogenannten "Richtgrößen" festgelegt, die nicht überschritten werden sollen (sic!). Aber durchaus überschritten werden dürfen (im Gegensatz zum starren "Budget"). Seitens der Ärzte werden die Richtgrößen dem Patienten gegenüber häufig als Budget verkauft.
Gleichzeitig wurde die HMR mit HMK erlassen, welche einerseits die Ansprüche der GKV-Versicherten zur Versorgung mit Heilmitteln festlegt. Anderseits mit der Intention erlassen wurde, dass eine Verordnung nach dem HMK perse als wirtschaftlich zu gelten hat (wenn ich mich recht erinnere wurde das auch bereits gerichtlich bestätigt).
Und an dieser Stelle beißen sich die beide Regelungen: verordnet der Arzt gemäß den Möglichkeiten der HMR, überschreitet er womöglich recht schnell seine Richtgröße. Das kann er völlig sanktionslos bis 15% tun. Zwischen 15% und 25% bekommt er eine Beratung (also ebenfalls ohne finanzielle Konsquenzen). Erst bei mehr als 25% Überschreitung wird ein Regressprüfungsverfahren eingeleitet, welches im Endeffekt ebenfalls keine Konsequenzen haben muss. Dieses Verfahren ist für den Arzt durchaus nervig und Zeitaufwändig, sodass es verständlich ist, dass Ärzte das nach Möglichkeit vermeiden wollen. Und dabei kommt dann der Hinweis auf ein vermeintliches Budget.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Hallo Michael,
es handelt es sich letztendlich um eine Definitionsfrage (die von den allermeisten Ärzte nicht verstanden wird bzw. werden will).
Der Begriff Budget wird in der Sozialversicherung verwendet, um die Ausgabevolumina bestimmter Leistungen für die Leistungserbringer bzw. für die Versicherten verbindlich festzulegen und zu begrenzen. M.a.W. es existiert eine feste Summe in Euros, der unter keinen Umstand überschritten werden darf. Das war bis Ende 2000 auch der Fall, ja sogar mit einer Kollektivhaftung aller Ärzte.
Für den Bereich Heilmittel änderte sich das in 2001 grundlegend: zunächst einmal wurden im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung sogenannten "Richtgrößen" festgelegt, die nicht überschritten werden sollen (sic!). Aber durchaus überschritten werden dürfen (im Gegensatz zum starren "Budget"). Seitens der Ärzte werden die Richtgrößen dem Patienten gegenüber häufig als Budget verkauft.
Gleichzeitig wurde die HMR mit HMK erlassen, welche einerseits die Ansprüche der GKV-Versicherten zur Versorgung mit Heilmitteln festlegt. Anderseits mit der Intention erlassen wurde, dass eine Verordnung nach dem HMK perse als wirtschaftlich zu gelten hat (wenn ich mich recht erinnere wurde das auch bereits gerichtlich bestätigt).
Und an dieser Stelle beißen sich die beide Regelungen: verordnet der Arzt gemäß den Möglichkeiten der HMR, überschreitet er womöglich recht schnell seine Richtgröße. Das kann er völlig sanktionslos bis 15% tun. Zwischen 15% und 25% bekommt er eine Beratung (also ebenfalls ohne finanzielle Konsquenzen). Erst bei mehr als 25% Überschreitung wird ein Regressprüfungsverfahren eingeleitet, welches im Endeffekt ebenfalls keine Konsequenzen haben muss. Dieses Verfahren ist für den Arzt durchaus nervig und Zeitaufwändig, sodass es verständlich ist, dass Ärzte das nach Möglichkeit vermeiden wollen. Und dabei kommt dann der Hinweis auf ein vermeintliches Budget.
danke für die ausführliche Darstellung - dem habe ich selbstverständlich nichts entgegenzusetzen.
Wesentlich finde ich dabei auch die Feststellung, dass es sich letztlich um eine Definitionssache handelt. Ob ich das Problem als "Budget" bezeichne oder "Richtgröße" ändert für den Alltag des ärztlichen Berufes nichts.
Mir platzt immer nur die Hutschnur, wenn so getan wird, als ob Ärzte nur aus Willkür ihren Patienten Heilmittel verweigern.
Schönes WE,
micha
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michael933 schrieb:
Hallo Lars,
danke für die ausführliche Darstellung - dem habe ich selbstverständlich nichts entgegenzusetzen.
Wesentlich finde ich dabei auch die Feststellung, dass es sich letztlich um eine Definitionssache handelt. Ob ich das Problem als "Budget" bezeichne oder "Richtgröße" ändert für den Alltag des ärztlichen Berufes nichts.
Mir platzt immer nur die Hutschnur, wenn so getan wird, als ob Ärzte nur aus Willkür ihren Patienten Heilmittel verweigern.
Schönes WE,
micha
..."Mir platzt immer nur die Hutschnur, wenn so getan wird, als ob Ärzte nur aus Willkür ihren Patienten Heilmittel verweigern."...
Das verstehen die meisten im Allgemeinen genauso!
Wenn aber ein Arzt sich für das Wirken innerhalb des GKV-Systems entscheidet, sollte er auch die Spielregeln annehmen. Hier sollte der Heilmittelkatalog gekannt und angewand werden. Trotz der darin enthaltenen Rationierung und Qualitätseinschränkung.
Für mich sind die unsäglichen Priorisierungserscheinung ein grösseres Problem.
Beispiele:
Ausgehend vom geichen Beschwerdebild auf Patientenseite.
Versorgungsunterschiede von Quartalsbeginn zu Quartalsende.
oder
Unterschied von Verordnungsqualität bezüglich der vom PAT "frei" gewählten Therapieeinrichtung.
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 22.06.13 13:36]
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mocca schrieb:
hallo michael933,
..."Mir platzt immer nur die Hutschnur, wenn so getan wird, als ob Ärzte nur aus Willkür ihren Patienten Heilmittel verweigern."...
Das verstehen die meisten im Allgemeinen genauso!
Wenn aber ein Arzt sich für das Wirken innerhalb des GKV-Systems entscheidet, sollte er auch die Spielregeln annehmen. Hier sollte der Heilmittelkatalog gekannt und angewand werden. Trotz der darin enthaltenen Rationierung und Qualitätseinschränkung.
Für mich sind die unsäglichen Priorisierungserscheinung ein grösseres Problem.
Beispiele:
Ausgehend vom geichen Beschwerdebild auf Patientenseite.
Versorgungsunterschiede von Quartalsbeginn zu Quartalsende.
oder
Unterschied von Verordnungsqualität bezüglich der vom PAT "frei" gewählten Therapieeinrichtung.
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 22.06.13 13:36]
leider muss ich dir in diesem Punkt widersprechen.
Zunächst einmal muss es für den Arzt ein Unterschied sein, ob es sich um ein festes Budget oder um eine Richtgröße handelt. Das eine kann & darf man nicht überschreiten, das andere macht ihm mehr arbeit, aber er darf es überschreiten!
Insofern IST es pure Willkür, wenn er medizinisch notwendige Heilmittel (oder was auch immer) nicht verordnet!
Wie gesagt, wir reden von tatsächlich medizinisch notwendigen Verordnungen. Keine Wunsch- oder sogar Wellnessverordnungen.
LG,
'Ice'
P.S.: Entschuldigung für die Nutzung des falschen Begriffes in meinem ersten Post! Da hatte ich wohl schlicht und ergreifend den falschen Namen im Kopf.
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Ice Antilles schrieb:
Hi Michael933,
leider muss ich dir in diesem Punkt widersprechen.
Zunächst einmal muss es für den Arzt ein Unterschied sein, ob es sich um ein festes Budget oder um eine Richtgröße handelt. Das eine kann & darf man nicht überschreiten, das andere macht ihm mehr arbeit, aber er darf es überschreiten!
Insofern IST es pure Willkür, wenn er medizinisch notwendige Heilmittel (oder was auch immer) nicht verordnet!
Wie gesagt, wir reden von tatsächlich medizinisch notwendigen Verordnungen. Keine Wunsch- oder sogar Wellnessverordnungen.
LG,
'Ice'
P.S.: Entschuldigung für die Nutzung des falschen Begriffes in meinem ersten Post! Da hatte ich wohl schlicht und ergreifend den falschen Namen im Kopf.
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michael933 schrieb:
Lieber "ice",
leider ist Deine "Klarstellung" völlig unrichtig. Das Regelleistungsvolumen ist etwas völlig anderes, als die Heilmittel- oder Medikamenten-Budgetierungen... und diese sind keinesfalls -wie von Dir dargestellt- eine Erfindung der Ärzte.
Zudem denke ich, dass etwas mehr interdisziplärer Respekt bei solchen Postings eher zielführend sind, als wilde Behauptungen...
Schönes Wochenende,
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