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Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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ich habe ein Verständnisproblem und hoffe, ihr könnt mir helfen.
Nehmen wir mal folgendes Beispiel an:
ein Patient kommt mit einer korrekt ausgestellten Blankoverordnung und der Diagnose "Primäre Arthrose sonstiger Gelenke: Schulterregion " in die Praxis.
Ich führe die PD durch und komme zu dem Schluß: daß der Patient anfangs 2x wöchentlich MT braucht.
Nach 28 Tagen führe ich die BD durch und komme zu dem Schluß, daß weiterhin eine Frequenz von 2x MT pro Woche notwendig ist (das ist jetzt ein konstruiertes Beispiel). In diesem Fall hätte ich die 18 in den Ampel grün markierten Therapieeinheiten nach 9 Wochen abgearbeitet.
Nun meine erster Fragenkomplex:
Was passiert nun wenn nach den 18 Einheiten die Schulter noch nicht in Ordnung ist?
1.Bin ich dann gezwungen mit 9% Abschlag weiter zu therapieren?
2. Bin ich, sollte ich nicht bereit sein mit Abschlag von 9 % zu therapieren im Vorfeld gezwungen die 18 Einheiten auf 16 Wochen zu strecken?
Ich frage das mal so direkt, da für meine Begriffe hier immer eine Partei das Nachsehen hat. Entweder der Therapeut mit den 9% Abschlag nach 18 Einheiten oder der Patient, da er angepasst versorgt wird.
Nun mein zweiter Fragenkomplex:
Was passiert, wenn man nach 28 Tagen bei der BD feststellt, daß nach 14 abgearbeiteten Therapiesitzungen das Problem behoben ist?
1. Ich rechne das Rezept ab und fülle, sollte der Patient wieder kommen das Berichtigungsformular aus?
2. Ich lasse das Rezept liegen, rechne es nach 16 Wochen ab, um bei einem Rzidiv auf dieses Rezept weiter behandeln zu können?
3. wenn der Patient mit einem "Rezidiv" wieder kommt - muß dies zuvor durch einen Arzt bestätigt werden, daß es sich um dieselbe Diagnose handelt?
4. Wenn der Patient mit einem Rezidiv kommt endet die Gültigkeit des Rezeptes trotzdem nach 16 Wochen? Wie geht es dann weiter? Neue Blanko VO mit gleicher Diagnose besorgen? - falls ja, entsteht hierdurch ein neuer Regelfall und die Ampel (Anzahl der Therapieeinheiten im grünen Bereich) wird wieder auf 0 gestellt, oder behandle ich den Patient dann jahrelang mit Rezidiven zu der am Anfang gestellten Diagnose mit 9% Abschlag (ich hoffe, ihr versteht, was ich fragen möchte)
5. wie gehe ich vor, wenn der Patient nach Ablauf der 16 Wochen mt einem Rezidiv kommt? Ist das ein neuer Regelfall? Falls ja, beginnt dann auch die Ampel bei 0? (Rest siehe Frage 4.)
Ich hoffe, ihr könnt mir bei den Fragen helfen.
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Und ja ich weiß eine Humeruskopffraktur/Clavikulafraktur o. ä. ist schon eher Schulter,dennoch mir egal ,ab zum Arzt und HWS drauf.Fertig ist die Laube.
Alles weitere wird sich schon bis zur Rente ergaben...take at easy.
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Michael Woelky schrieb:
Interessante Fragen bzw. Ansätze......da mir einige Dinge erst später einleuschten werden (bin schon etwas älter) würde ich den Pat. zum Arzt schicken aus Ex. eine WS (HWS- Problematik) machen lassen,natürlich nur Übergangsweise.
Und ja ich weiß eine Humeruskopffraktur/Clavikulafraktur o. ä. ist schon eher Schulter,dennoch mir egal ,ab zum Arzt und HWS drauf.Fertig ist die Laube.
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Problem beschreiben
Karajan schrieb:
Hallo an alle,
ich habe ein Verständnisproblem und hoffe, ihr könnt mir helfen.
Nehmen wir mal folgendes Beispiel an:
ein Patient kommt mit einer korrekt ausgestellten Blankoverordnung und der Diagnose "Primäre Arthrose sonstiger Gelenke: Schulterregion " in die Praxis.
Ich führe die PD durch und komme zu dem Schluß: daß der Patient anfangs 2x wöchentlich MT braucht.
Nach 28 Tagen führe ich die BD durch und komme zu dem Schluß, daß weiterhin eine Frequenz von 2x MT pro Woche notwendig ist (das ist jetzt ein konstruiertes Beispiel). In diesem Fall hätte ich die 18 in den Ampel grün markierten Therapieeinheiten nach 9 Wochen abgearbeitet.
Nun meine erster Fragenkomplex:
Was passiert nun wenn nach den 18 Einheiten die Schulter noch nicht in Ordnung ist?
1.Bin ich dann gezwungen mit 9% Abschlag weiter zu therapieren?
2. Bin ich, sollte ich nicht bereit sein mit Abschlag von 9 % zu therapieren im Vorfeld gezwungen die 18 Einheiten auf 16 Wochen zu strecken?
Ich frage das mal so direkt, da für meine Begriffe hier immer eine Partei das Nachsehen hat. Entweder der Therapeut mit den 9% Abschlag nach 18 Einheiten oder der Patient, da er angepasst versorgt wird.
Nun mein zweiter Fragenkomplex:
Was passiert, wenn man nach 28 Tagen bei der BD feststellt, daß nach 14 abgearbeiteten Therapiesitzungen das Problem behoben ist?
1. Ich rechne das Rezept ab und fülle, sollte der Patient wieder kommen das Berichtigungsformular aus?
2. Ich lasse das Rezept liegen, rechne es nach 16 Wochen ab, um bei einem Rzidiv auf dieses Rezept weiter behandeln zu können?
3. wenn der Patient mit einem "Rezidiv" wieder kommt - muß dies zuvor durch einen Arzt bestätigt werden, daß es sich um dieselbe Diagnose handelt?
4. Wenn der Patient mit einem Rezidiv kommt endet die Gültigkeit des Rezeptes trotzdem nach 16 Wochen? Wie geht es dann weiter? Neue Blanko VO mit gleicher Diagnose besorgen? - falls ja, entsteht hierdurch ein neuer Regelfall und die Ampel (Anzahl der Therapieeinheiten im grünen Bereich) wird wieder auf 0 gestellt, oder behandle ich den Patient dann jahrelang mit Rezidiven zu der am Anfang gestellten Diagnose mit 9% Abschlag (ich hoffe, ihr versteht, was ich fragen möchte)
5. wie gehe ich vor, wenn der Patient nach Ablauf der 16 Wochen mt einem Rezidiv kommt? Ist das ein neuer Regelfall? Falls ja, beginnt dann auch die Ampel bei 0? (Rest siehe Frage 4.)
Ich hoffe, ihr könnt mir bei den Fragen helfen.
B.1. Ja
2. Ja, aber warum (Geld) liegen lassen???? Also Nein!
3. Nö, aber wenn Du Zweifel hast, ab zum Arzt.
4. Ja, nach 16 Wochen neu
5. Siehe 4.
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Karajan schrieb:
Danke
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Problem beschreiben
ali schrieb:
A. Gezwungen wirst Du zu nichts, aber eine angemessene Lösung für Dich und den Patienten wirst Du finden.
B.1. Ja
2. Ja, aber warum (Geld) liegen lassen???? Also Nein!
3. Nö, aber wenn Du Zweifel hast, ab zum Arzt.
4. Ja, nach 16 Wochen neu
5. Siehe 4.
@Karajan Zu deinem Beispiel: Warum soll bei diesem Beispiel 2 x wöchentlich MT über so einem langen Zeitraum fachlich richtig sein? Die internationale Leitlinien (z. B. in NL, GB und Skandinavien), sehen primär aktives Training mit Anleitung zu einem privaten Trainingsprogramm vor. Hierfür werden dort max. 8 - 10 Behandlungseinheiten angesetzt. Also reichen die 18 Einheiten allemal.
Jetzt zeigt sich, wie intensiv die Kollegenschaft sich mit ihrem Fachwissen auseinandersetzen wird. Und erneut die Frage, ob die bisherigen Ausbildung dafür überhaupt ausreicht. Ich sehe großes Potenzial für den Fobi-Anbietern. 😂
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Karajan schrieb:
@ Lars: Ich habe ein fiktives Beispiel hier eingestellt, um meine Frage mit einem Beispiel zu untermauern. Ich wollte eine Diskussion über den korrekten Umgang mit der Blanko Verordnung und deren Regeln anstoßen, was ich definitiv nicht wollte, ist eine fachliche pseudo-Diskussion. Es gibt halt leider immer wieder Leute in dem Forum, die sich mit unnötigen, der Sache nicht dienlichen Kommentaren vom eigentlichen Thema weg bewegen. Schade
Wir können uns nicht länger hinter dem Arzt verstecken. Wir tragen jetzt deutlich mehr die Verantwortung für eine adäquate und wirtschaftliche Behandlung. Und das kann u. U. bedeuten, dass du hin und wieder einen Abschlag in Kauf nehmen müsstest wenn du keine andere Möglichkeit siehst.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Karajan Nee, exakt das ist es Thema! Gerade jetzt werden wir uns fachlich damit auseinandersetzen müssen, wie man behandelt und wie man mit den zugedachten Anzahl Einheiten umgeht (deine Frage). Deine Frage zeigt die diesbezüglichen Unsicherheit, die jetzt vielen umtreibt.
Wir können uns nicht länger hinter dem Arzt verstecken. Wir tragen jetzt deutlich mehr die Verantwortung für eine adäquate und wirtschaftliche Behandlung. Und das kann u. U. bedeuten, dass du hin und wieder einen Abschlag in Kauf nehmen müsstest wenn du keine andere Möglichkeit siehst.
ich denke dein wort wird in diesem forum sehr wert geschätzt lars, aber karajan stellt nun mal wirklich einen hypothetischen fall rein. der noch nicht mals so auftreten könnte. es soll ja allerlei geben. es kommt doch nicht auf die eigentliche dauer an, sonder was passiert wenn...
gerade bei unseren lieben kranken kassen sind solche eventualitäten nicht verkehrt irgendwo im hinterkopf zu haben.
du sagst es ja selbst: gerade am anfang wird es viele unsicherheiten geben und so eben auch bei karajan - vollkommen legitim.
anders würde es aussehen, wenn die fragestellung z.b. wäre "was mache ich nach 16 wochen MT ohne verbesserung" o.ä.
in diesem sinne - guten abend :)
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Alex Moro schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
ich denke dein wort wird in diesem forum sehr wert geschätzt lars, aber karajan stellt nun mal wirklich einen hypothetischen fall rein. der noch nicht mals so auftreten könnte. es soll ja allerlei geben. es kommt doch nicht auf die eigentliche dauer an, sonder was passiert wenn...
gerade bei unseren lieben kranken kassen sind solche eventualitäten nicht verkehrt irgendwo im hinterkopf zu haben.
du sagst es ja selbst: gerade am anfang wird es viele unsicherheiten geben und so eben auch bei karajan - vollkommen legitim.
anders würde es aussehen, wenn die fragestellung z.b. wäre "was mache ich nach 16 wochen MT ohne verbesserung" o.ä.
in diesem sinne - guten abend :)
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kinzi schrieb:
Das bezweifle ich auch....
Aber, was passiert wenn einen Großteil der Kollegenschaft das macht? Dann kommt es zu den Mengenausweitung wie es von den Kostenträger befürchtet wird. Und was dann folgt können wir uns wahrscheinlich denken. Genau so wird man betrachten ob deutlich mehr teueren Leistungen (z. B. MT statt KG) genutzt werden.
Genau aus diesem Grund muss man sich fachlich damit auseinandersetzen, wieviel Behandlungen notwendig sind und mit welcher Frequenz man sie nutzt. Und wir werden die Eigenverantwortung der Patienten viel stärker fördern müssen. Und unabhängig von dem genutzten Beispiel, schließlich sollen ja zukünftig weitere ICDs dazu kommen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Alex Moro Eigentlich ist es doch ganz simpel: Entweder schaftst du es mit den 18 bzw. 26 Einheiten den Zeitraum von 16 Wochen auszufüllen oder alternativ musst du 9% Abschlag pro weiteren Behandlung in Kauf nehmen.
Aber, was passiert wenn einen Großteil der Kollegenschaft das macht? Dann kommt es zu den Mengenausweitung wie es von den Kostenträger befürchtet wird. Und was dann folgt können wir uns wahrscheinlich denken. Genau so wird man betrachten ob deutlich mehr teueren Leistungen (z. B. MT statt KG) genutzt werden.
Genau aus diesem Grund muss man sich fachlich damit auseinandersetzen, wieviel Behandlungen notwendig sind und mit welcher Frequenz man sie nutzt. Und wir werden die Eigenverantwortung der Patienten viel stärker fördern müssen. Und unabhängig von dem genutzten Beispiel, schließlich sollen ja zukünftig weitere ICDs dazu kommen.
und trotzdem fliegst du bereits einen schritt weiter.
ist ja grundsätzlich nicht verkehrt das global weiterzudenken. aber die fragestellung war anfangs nun mal eine andere.
(und ja, auch die antwort ist es ebenso mit >16 wochen = 9% abzug) aber dafür ist das forum nun mal auch da, um genau solche fragen und konstellationen bei der gemeinschaft zu erfragen :)
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Alex Moro schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
und trotzdem fliegst du bereits einen schritt weiter.
ist ja grundsätzlich nicht verkehrt das global weiterzudenken. aber die fragestellung war anfangs nun mal eine andere.
(und ja, auch die antwort ist es ebenso mit >16 wochen = 9% abzug) aber dafür ist das forum nun mal auch da, um genau solche fragen und konstellationen bei der gemeinschaft zu erfragen :)
Meine Antwort darauf lautet: Schau dir die fachlichen Leitlinien an. Dann wird schnell klar, dass wir für die Schulter in aller Regel mit den 18 bzw. 26 Einheiten hinkommen werden/können. Etwas was wir doch auch heute bereits zwangsläufig machen? Schließlich verordnen die meisten Ärzte heute auch nicht mehr als diese Menge (eher sogar nur 6 oder 12). In NRW sind wir das schon seit Jahrzehnten gewöhnt.
Dann bleibt ggf. eine sehr, sehr kleine Gruppe Schulterpatienten, welche möglicherweise aus dem Raster fallen. Wobei ich mich persönlich in den letzten 5 Jahren - abseits den BVB/LHB-Fällen - an keinem einzigen Fall erinnern kann. Hier wäre dann u. U. ein Abschlag fällig (bis zum Ablauf der 16 Wochen). Nun ja, wie bereits angemerkt, die Versorgungspauschale von 55,- Euro kompensiert das wieder. Somit hält sich der finanziellen "Schaden" in Grenzen.
Oder man bietet den Patienten z. B. als Selbstzahler Geräte-/Funktionstraining an, um damit die wöchentlichen Behandlungsfrequenz zu reduzieren. Was im Übrigen auch wieder viele Leitlinien entspricht. Das machen wir schon seit Beginn der 2000er so und wird von vielen Patienten als sinnvoll gesehen und dankbar angenommen.
Alternativ gibt es auch immer noch die Möglichkeit, den Patienten als "therapieresistent" zwecks weiteren Abklärung zum Arzt zurück zu schicken. So überbrückt man auch wieder ein paar Wochen (so machen es hier die Orthopäden mit ein MRT, bevor sie überhaupt was aufschreiben "können" 🥺).
M. a. W., wie Ali und Massu schon angedeutet haben, fachliche Kreativität ist gefragt!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Alex Moro Ich glaube, hier liegt ein Verständnisproblem vor. Neben dem Weiterdenken 😅 ist doch die Frage: Wie vermeide ich möglichst die 9 % Abschlag?
Meine Antwort darauf lautet: Schau dir die fachlichen Leitlinien an. Dann wird schnell klar, dass wir für die Schulter in aller Regel mit den 18 bzw. 26 Einheiten hinkommen werden/können. Etwas was wir doch auch heute bereits zwangsläufig machen? Schließlich verordnen die meisten Ärzte heute auch nicht mehr als diese Menge (eher sogar nur 6 oder 12). In NRW sind wir das schon seit Jahrzehnten gewöhnt.
Dann bleibt ggf. eine sehr, sehr kleine Gruppe Schulterpatienten, welche möglicherweise aus dem Raster fallen. Wobei ich mich persönlich in den letzten 5 Jahren - abseits den BVB/LHB-Fällen - an keinem einzigen Fall erinnern kann. Hier wäre dann u. U. ein Abschlag fällig (bis zum Ablauf der 16 Wochen). Nun ja, wie bereits angemerkt, die Versorgungspauschale von 55,- Euro kompensiert das wieder. Somit hält sich der finanziellen "Schaden" in Grenzen.
Oder man bietet den Patienten z. B. als Selbstzahler Geräte-/Funktionstraining an, um damit die wöchentlichen Behandlungsfrequenz zu reduzieren. Was im Übrigen auch wieder viele Leitlinien entspricht. Das machen wir schon seit Beginn der 2000er so und wird von vielen Patienten als sinnvoll gesehen und dankbar angenommen.
Alternativ gibt es auch immer noch die Möglichkeit, den Patienten als "therapieresistent" zwecks weiteren Abklärung zum Arzt zurück zu schicken. So überbrückt man auch wieder ein paar Wochen (so machen es hier die Orthopäden mit ein MRT, bevor sie überhaupt was aufschreiben "können" 🥺).
M. a. W., wie Ali und Massu schon angedeutet haben, fachliche Kreativität ist gefragt!
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Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Kurz und knapp. 👏👏
@Karajan Zu deinem Beispiel: Warum soll bei diesem Beispiel 2 x wöchentlich MT über so einem langen Zeitraum fachlich richtig sein? Die internationale Leitlinien (z. B. in NL, GB und Skandinavien), sehen primär aktives Training mit Anleitung zu einem privaten Trainingsprogramm vor. Hierfür werden dort max. 8 - 10 Behandlungseinheiten angesetzt. Also reichen die 18 Einheiten allemal.
Jetzt zeigt sich, wie intensiv die Kollegenschaft sich mit ihrem Fachwissen auseinandersetzen wird. Und erneut die Frage, ob die bisherigen Ausbildung dafür überhaupt ausreicht. Ich sehe großes Potenzial für den Fobi-Anbietern. 😂
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ich gebe Dir Recht. Ich frage mich dennoch, woher meine Motivation kommen sollte, für 9% weniger weiter zu behandeln, sollte tatsächlich noch Bedarf bestehen.
Verkauft mir Aldi die Äpfel auch günstiger, wenn ich anstelle 18 Stück 20 Stück mitnehme?
(An alle, die jetzt wieder etwas über Qualifikation, Fachwissen etc. los werden müssen - spart es euch bitte, wir wissen alle, daß es Fälle gibt, die leider nicht nach 6, 12, 18 Mal abgeschlossen sind aus welchen Gründen auch immer.)
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Karajan schrieb:
Hallo Sabine,
ich gebe Dir Recht. Ich frage mich dennoch, woher meine Motivation kommen sollte, für 9% weniger weiter zu behandeln, sollte tatsächlich noch Bedarf bestehen.
Verkauft mir Aldi die Äpfel auch günstiger, wenn ich anstelle 18 Stück 20 Stück mitnehme?
(An alle, die jetzt wieder etwas über Qualifikation, Fachwissen etc. los werden müssen - spart es euch bitte, wir wissen alle, daß es Fälle gibt, die leider nicht nach 6, 12, 18 Mal abgeschlossen sind aus welchen Gründen auch immer.)
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ali schrieb:
@Karajan Frag mal die Ärzte, warum sie noch Patienten behandeln sollen, wenn Ihr "Scheinsoll" im Quartal schon überschritten ist. Dann kriegen sie gar nichts dafür....Die 9% sind, finde ich, noch eine "harmlose" Budgetverantwortung...Wobei, wie sich das ausgeht eventuellen mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden wir sehen.
… und es spricht auch nichts dagegen eln neues Blanko verordnen zu lassen. Das obliegt dann dem Ermessen des Arztes. Und du kannst nochmal 16 Wochen behandeln. Überlege doch mal wie lange arbeitest du an einer Schulterfraktur? 1/2 Jahr und gut ist? Oder brauchen deine Patienten länger?
Ein wichtiges Instrumentarium ist der Anfangsbefund. Hier kannst du MIT dem Patient besprechen in welcher Richtung die Therapie gehen soll und welche Mitarbeit du von Patient erwartest, damit es auch gelingt. Ich bin nicht bereit 9% weniger für die gleiche Arbeit zu bekommen, nur weil ich ein Helfersyndrom habe. Ich habe „nur“ diese Anzahl an Behandlungen und es muss reichen. Oder es bekommen dann alle eine Rotatorenmanschette Problematik und da ist es egal weil BVB/LHM (kleiner Scherz!)
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massu schrieb:
@Karajan eine Möglichkeit könnte doch sein, wenn es sich abzeichnet, dass du mit den Einheiten nicht hinkommen wirst, den Patienten im Sinne der Selbsthilfe in Richtung aktive Übungen, oder auch Faszienrolle &Co. zu instruieren. Und du „streckst“ bis zu den 16 Wochen und überwachst das Eigenübungsprogramm z.B alle 14 Tage
… und es spricht auch nichts dagegen eln neues Blanko verordnen zu lassen. Das obliegt dann dem Ermessen des Arztes. Und du kannst nochmal 16 Wochen behandeln. Überlege doch mal wie lange arbeitest du an einer Schulterfraktur? 1/2 Jahr und gut ist? Oder brauchen deine Patienten länger?
Ein wichtiges Instrumentarium ist der Anfangsbefund. Hier kannst du MIT dem Patient besprechen in welcher Richtung die Therapie gehen soll und welche Mitarbeit du von Patient erwartest, damit es auch gelingt. Ich bin nicht bereit 9% weniger für die gleiche Arbeit zu bekommen, nur weil ich ein Helfersyndrom habe. Ich habe „nur“ diese Anzahl an Behandlungen und es muss reichen. Oder es bekommen dann alle eine Rotatorenmanschette Problematik und da ist es egal weil BVB/LHM (kleiner Scherz!)
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Problem beschreiben
Sabine Rabbel schrieb:
Ich versteh ja Deinen Ärger über die 9 % Abschlag ... in Deinem Beispiel mit nur 2 x wöchentlich nur MT würde der Abschlag allerdings durch die 55,- Euro "versorgungsbezogene Pauschale" aufgefangen.
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