Hallo meine Name ist Franziska-C.
Lehmbruck, ich habe eine Praxis mit
aktuell 2 Mitarbeitern im Zentrum
von Stahnsdorf.
Die Praxis hat 6 Behandlungsräume,
Parkplätze und Bus vor der Tür.
Die Arbeitszeiten können flexibel
gestaltet werden und werden gut
bezahlt! 4 Tage Woche!!
Wünschenswert wäre die Fobi MLD,
ist aber keine Voraussetzung!
Lehmbruck, ich habe eine Praxis mit
aktuell 2 Mitarbeitern im Zentrum
von Stahnsdorf.
Die Praxis hat 6 Behandlungsräume,
Parkplätze und Bus vor der Tür.
Die Arbeitszeiten können flexibel
gestaltet werden und werden gut
bezahlt! 4 Tage Woche!!
Wünschenswert wäre die Fobi MLD,
ist aber keine Voraussetzung!
da ich die zwingende EX Vorgabe auch nicht recht in den Verträgen finde:
Muss die LS vom Arzt angegeben werden oder nicht?
Merci & schönen Wochenstart
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Ja. Das findest du in der Anlage 3a zum Blanko-VO-Vertrag, der sich wiederum an der Anlage 3a des BRV entlang angelt. Sie soll vor der Abrechnung korrekt sein, kann aber ggf. nach der Abrechnung noch nachgeholt werden.
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ali schrieb:
sorry..für den doofen...LS auch? In der neuen Anlage zur BV steht ja da nix zu Diagnosegruppe und LS face_with_rolling_eyes
Laut Anlage 1 Blanko-VO
1a) Stellt eine Ärztin oder ein Arzt bei einer oder einem Versicherten eine Diagnose nach§ 125a SGB V und die Indikation für ein Heilmittel fest, hat sie oder er auf folgende Angaben auf dem Verordnungsvordruck im Sinne der HeilM-RL zu verzichten:
- Anzahl der Behandlungseinheiten,
- Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges und ggf. ergänzende Angaben zum Heilmittel,
- ggf. ergänzende Heilmittel,
- Therapiefrequenz (Angabe auch als Frequenzspanne möglich)
...
M.a.W. auch die LS ist zwingend! Die Prüfplichten und Korrekturmöglichkeiten sind hierfür nicht außer Kraft gesetzt.
Natürlich ist die LS im Rahmen der Blanko-VO völlig unsinnig, schließlich liegt die Therapiesteuerung auch diesbezüglich jetzt in unserer Hand. Das sieht auch der Verband so. Soll Gegenstand von Nachverhandlungen werden, wenn die erste Erfahrungen mit der Blanko-VO aus der Praxis vorhanden sind.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Ich habe mich nochmal beim Verband rückversichert:
...
Laut Anlage 1 Blanko-VO
1a) Stellt eine Ärztin oder ein Arzt bei einer oder einem Versicherten eine Diagnose nach§ 125a SGB V und die Indikation für ein Heilmittel fest, hat sie oder er auf folgende Angaben auf dem Verordnungsvordruck im Sinne der HeilM-RL zu verzichten:
- Anzahl der Behandlungseinheiten,
- Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges und ggf. ergänzende Angaben zum Heilmittel,
- ggf. ergänzende Heilmittel,
- Therapiefrequenz (Angabe auch als Frequenzspanne möglich)
...
M.a.W. auch die LS ist zwingend! Die Prüfplichten und Korrekturmöglichkeiten sind hierfür nicht außer Kraft gesetzt.
Natürlich ist die LS im Rahmen der Blanko-VO völlig unsinnig, schließlich liegt die Therapiesteuerung auch diesbezüglich jetzt in unserer Hand. Das sieht auch der Verband so. Soll Gegenstand von Nachverhandlungen werden, wenn die erste Erfahrungen mit der Blanko-VO aus der Praxis vorhanden sind.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Doppelpost
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Problem beschreiben
ali schrieb:
Moin,
da ich die zwingende EX Vorgabe auch nicht recht in den Verträgen finde:
Muss die LS vom Arzt angegeben werden oder nicht?
Merci & schönen Wochenstart
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