Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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hab in meiner "Ordnung" (hat sich in der Schublade verschlupft) heute ein Rezept gefunden welches im Oktober 2019 schon fertig gemacht wurde. Gibts Probleme wenn ich das jetzt erst zur Abrechnung einreiche?
Grüße Klonkrieger
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Klonkrieger schrieb:
Hi Leute
hab in meiner "Ordnung" (hat sich in der Schublade verschlupft) heute ein Rezept gefunden welches im Oktober 2019 schon fertig gemacht wurde. Gibts Probleme wenn ich das jetzt erst zur Abrechnung einreiche?
Grüße Klonkrieger
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Handwerker dürfen nach BGB 3 Jahre eine Rechnung erstellen, da werden wir eh schon zu m Abrechnen genötigt.
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Herbert schrieb:
Generell grob 1 Jahr, je nach Kasse variiert die Auffassung, ob 1 Jahr nach Ausstellung der VO oder zum Ende des Monats, in der die VO fertig wurde plus ein Jahr.
Handwerker dürfen nach BGB 3 Jahre eine Rechnung erstellen, da werden wir eh schon zu m Abrechnen genötigt.
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Papa Alpaka schrieb:
Nö, kein Problem :)
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