Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Ich bin gerade leicht ratlos.
Folgendes: Patient mit BG Rezept (wegeunfall) kommt mit erst und 2. Verordnung zu mir. Das 2. Rezept läuft noch bis Anfang Januar. Soweit kein Problem, nur kam der Patient heute mit der Botschaft, das die BG alles was nach dem 31.10.13 war/ist nicht mehr bezahlt. Da die jetzt der Meinung sind die leichten BSV machen diese Probleme, die nicht vom Unfall sein können. Was die Ärzte aber schon dementiert haben.
Wie geh ich jetzt vor? Rezept wurde am 12.11 ausgestellt und danach erst begonnen.
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Suture schrieb:
Hallo an Alle.
Ich bin gerade leicht ratlos.
Folgendes: Patient mit BG Rezept (wegeunfall) kommt mit erst und 2. Verordnung zu mir. Das 2. Rezept läuft noch bis Anfang Januar. Soweit kein Problem, nur kam der Patient heute mit der Botschaft, das die BG alles was nach dem 31.10.13 war/ist nicht mehr bezahlt. Da die jetzt der Meinung sind die leichten BSV machen diese Probleme, die nicht vom Unfall sein können. Was die Ärzte aber schon dementiert haben.
Wie geh ich jetzt vor? Rezept wurde am 12.11 ausgestellt und danach erst begonnen.
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morpheus-06 schrieb:
das interessiert eigentlich nicht, du hast eine gültige Vo. vorliegen.
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Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!
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Suture schrieb:
Danke, dann bin ich jetzt beruhigt.
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!
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don schrieb:
Ebenso, DIr auch!
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Suture schrieb:
Danke
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don schrieb:
Ganz genau! Das ist kein Problem. So lange Du keine schriftliche Aussage seitens der BG vorliegen hast aus welchem hervorgeht das der Unfall nicht als Wegeunfall im SInne der BG anerkannt wird kannst Du das Rezept zu Ende machen und dann abrechnen. Die BG holt sich dann gfs. das Geld bei der zuständigen KK zurück.
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