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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Mitglieder dieses Forums, wenn ein Patient mit einer BG Verordnung zu uns kommt müssen wir uns strikt an die vorgegebenen Anweisungen halten was ja allgemein bekannt ist!!! Wenn der Patienten während eines laufenden Rezepts eine ambulante Reha macht brechen wir das Rezept mit den bis dahin geleisteten Maßnahmen ab was ja auch korrekt ist!!!! Nun kommt Patient mit einem Folgerezept mit Ausstellungsdatum 28.2.und im Feld Behandlungsbeginn steht vom Arzt “baldmöglichst“28.2. wie sollen wir denn das verstehen: haben wir trotzdem die “Freiheit“von 7 Tagen ??? In welcher Physio-Praxis bekommt denn bitteschön ein Patient der ein Rezept an dem Tag an dem er es ausgestellt bekommt eine Behandlung???so was geht doch nur bei Entlassmangement und nicht bei BG .Wir sind leider etwas verwirrt und bitten um Hilfe oder sollten wir die zuständige BG fragen,denn Arzt stellt sich quer.Für Euere Hilfe sind wir sehr dankbar
Schreibt der Doc den Tag des Ausstellungsdatums in das "Beginn bis..."-Feld kann ich das leider nicht übernehmen und verweise an die Gelben Seiten bzw das Örtliche. Ausnahmen bestätigen die Regel; die BG-Vergütung ist gemessen an den Bedingungen nicht ausreichend um sich dafür zu weit zu verbiegen...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank schon mal Papa Alpka bedeutet also für uns wir MÜSSEN mit diesem Rezept mit der Behandlung beginnen und dürfen nicht erst am 4.3. ersten Behandlungstag haben wie geplant? Rufen wir jetzt die zuständige BG an und fragen dort nach wie es sich denn nun verhält wenn ein BG Arzt solche Rezepte mit unnötig irreführendem Zusatz wie “baldmöglichster“ Behandlungsbeginn handschriftlich vermerkt?Entschuldigung für die blöden Fragen, aber der Arzt sagt das ist ein Dokument und darauf ändert er nichts mehr. Meines Erachtens muss er es aber erstmalig richtig ausstellen! Darum geht es doch.Vielen Dank nochmal,dass Du Dir die Mühe machst uns zu antworten.
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Sabine Rabbel schrieb:
Es gilt eine Einwochenfrist und das Datum im Kästchen unten links "Behandlungsbeginn am" (nicht: Behandlungsbeginn spätestens am) bezieht sich auf den Beginn der ärztlichen Behandlung. Das Datum kann also auch schon Jahre her sein. Für die/den Physio ist dieses Datum wurscht. Der 4.3. als erster Behandlungstag ist also okay; sicherheitshalber kannst Du wegen des ärztlichen baldmöglichst-Zusatzes ja auch noch "frühestmöglicher Termin!" drüberschreiben.
da muss ich dir leider widersprechen. Laut Auskunft zweier BG´s muss man dann am dem Tag anfangen, welchen der Arzt unten links vermerkt hat (eine 7 Tagesfrist gibt es hierbei nicht), wenn man das nicht kann, muss das Rezept geändert werden. Wenn der Arzt das nicht macht, gibt es keine weitere Behandlung. Diese Erfahrung hat mich knapp 950,- euro gekostet, seitdem wird nur mehr nach Vorschrift behandelt. BG Rezept muss der Patient auch selber ändern lassen, vorher gibt es keine Termine.
War schon soweit im letzten Jahr die BG Zulassung abzugeben.
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idefix- schrieb:
@ Sabine
da muss ich dir leider widersprechen. Laut Auskunft zweier BG´s muss man dann am dem Tag anfangen, welchen der Arzt unten links vermerkt hat (eine 7 Tagesfrist gibt es hierbei nicht), wenn man das nicht kann, muss das Rezept geändert werden. Wenn der Arzt das nicht macht, gibt es keine weitere Behandlung. Diese Erfahrung hat mich knapp 950,- euro gekostet, seitdem wird nur mehr nach Vorschrift behandelt. BG Rezept muss der Patient auch selber ändern lassen, vorher gibt es keine Termine.
War schon soweit im letzten Jahr die BG Zulassung abzugeben.
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Sabine Rabbel schrieb:
Jaja, ist wohl leider normal, daß die BGen Sinn + Zweck ihres eigenen Formulars nicht kennen. Kann nur sagen: bei Berliner BGen bisher keine diesbezüglichen Probleme.
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Leni C. schrieb:
Das Kästchen unten links " Behandlungsbeginn am " bezieht sich sehr wohl auf den Beginn der Behandlung bei uns . Wann der Arzt das festgestellt hat steht beim Ausstellungsdatum , sollte der Unfall schon länger her sein steht das immer oben drauf bei Unfallort und Unfallart . Habe gerade Freitag ein Rezept bekommen wo steht " Behandlungsbeginn 5.3.20 . Kann ja wohl dann nicht Behandlungsbeginn beim Arzt mit gemeint sein .
und auch Erfahrungen weiter zu helfen.Ich werde am Montag bei der zuständige BG nochmal nachfragen ob sie die Verordnung mit dieser Ansage vom Arzt “baldmöglichsten“ Behandlungsbeginn akzeptieren und auch dafür die Behandlungen erstatten!!!Falls nicht werden wir den Patienten eben aufgrund dessen nicht behandeln können.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank Euch alle dass ihr Euch die Zeit genommen habt mir mit Euren sehr informativen Ausagen
und auch Erfahrungen weiter zu helfen.Ich werde am Montag bei der zuständige BG nochmal nachfragen ob sie die Verordnung mit dieser Ansage vom Arzt “baldmöglichsten“ Behandlungsbeginn akzeptieren und auch dafür die Behandlungen erstatten!!!Falls nicht werden wir den Patienten eben aufgrund dessen nicht behandeln können.
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Papa Alpaka schrieb:
...Entlassmanagement hat die gleiche miserable Vergütung wie die sonstige Kassenversorgung, von daher: "Entlassmanagement" wird nur bevorzugt behandelt weil die Patientin gerade vermutlich mies dran ist und ich evt etwas Leerlauf habe den ich konsolidieren kann.
Schreibt der Doc den Tag des Ausstellungsdatums in das "Beginn bis..."-Feld kann ich das leider nicht übernehmen und verweise an die Gelben Seiten bzw das Örtliche. Ausnahmen bestätigen die Regel; die BG-Vergütung ist gemessen an den Bedingungen nicht ausreichend um sich dafür zu weit zu verbiegen...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank Dir Sabine das hilft uns tatsächlich weiter .Wenn es die BG auch so akzeptiert ist das Rezept somit konform.
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