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Patient hat eine Folge VO vom BG Durchgangsarzt erhalten, allerdings ist nun die Ziffer 8102 (Kinder KG ZNS ) angegben . Zuvor war die 8103 verordnet. Denke der Arzt meinte die 8103 . Kann ich dies eigenständig ändern nach Rücksprache mit Arzt oder geht es nur vom Arzt selbst?
Grüße
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Patient hat eine Folge VO vom BG Durchgangsarzt erhalten, allerdings ist nun die Ziffer 8102 (Kinder KG ZNS ) angegben . Zuvor war die 8103 verordnet. Denke der Arzt meinte die 8103 . Kann ich dies eigenständig ändern nach Rücksprache mit Arzt oder geht es nur vom Arzt selbst?
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Heuberger schrieb:
Patient hat eine Folge VO vom BG Durchgangsarzt erhalten, allerdings ist nun die Ziffer 8102 (Kinder KG ZNS ) angegben . Zuvor war die 8103 verordnet. Denke der Arzt meinte die 8103 . Kann ich dies eigenständig ändern nach Rücksprache mit Arzt oder geht es nur vom Arzt selbst?
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Wird die BG die Verordnung ansonsten nicht vergüten, wenn ich denen 8103 in Rechnung stelle? Ist ja offensichtlich dass es kein Kind ist und davor war auch 8103?!
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Heuberger schrieb:
Wird die BG die Verordnung ansonsten nicht vergüten, wenn ich denen 8103 in Rechnung stelle? Ist ja offensichtlich dass es kein Kind ist und davor war auch 8103?!
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Heuberger schrieb:
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silvia43 schrieb:
Nur vom Arzt mit Stempel datum und Unterschrift der Änderung
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Heuberger schrieb:
Wird die BG die Verordnung ansonsten nicht vergüten, wenn ich denen 8103 in Rechnung stelle? Ist ja offensichtlich dass es kein Kind ist und davor war auch 8103?!
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