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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung BG Verordnung Ausfüllhilfe benötigt

Neues Thema
BG Verordnung Ausfüllhilfe benötigt
Es gibt 16 Beiträge
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Olga Walter
Vor 3 Monaten
Hallo in die Runde)

Ich brauche etwas Nachhilfe zum Thema BG - Verordnungen. Ich bekomme solche Rezepte selten zur Abrechnung.
Nun habe ich eine VO vorliegend, wo die festgelegte Frequenz deutlich überschritten, vom Arzt aber nicht begründet wurde. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich die VO zurückschicken und eine Korrektur verlangen. Das erledige ich per Fax. Aber auf der Rückseite befinden sich zu wenig Zeilen für die Unterschriften. Es sind ja nur 10 Zeilen, ich brauche aber das Doppelte. Wie kann ich mir bitte helfen?
Dankeschön und einen schönen Tag noch euch allen)
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Hallo in die Runde) Ich brauche etwas Nachhilfe zum Thema BG - Verordnungen. Ich bekomme solche Rezepte selten zur Abrechnung. Nun habe ich eine VO vorliegend, wo die festgelegte Frequenz deutlich überschritten, vom Arzt aber nicht begründet wurde. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich die VO zurückschicken und eine Korrektur verlangen. Das erledige ich per Fax. Aber auf der Rückseite befinden sich zu wenig Zeilen für die Unterschriften. Es sind ja nur 10 Zeilen, ich brauche aber das Doppelte. Wie kann ich mir bitte helfen? Dankeschön und einen schönen Tag noch euch allen)
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pt ani
Vor 3 Monaten
Du kannst die Rückseite kopieren (wenn sie noch leer ist). Ansonsten gibt es da Listen extra zu kaufen bzw. zu erstellen.
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• Lars van Ravenzwaaij
Du kannst die Rückseite kopieren (wenn sie noch leer ist). Ansonsten gibt es da Listen extra zu kaufen bzw. zu erstellen.
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pt ani schrieb:

Du kannst die Rückseite kopieren (wenn sie noch leer ist). Ansonsten gibt es da Listen extra zu kaufen bzw. zu erstellen.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
Wie @pt ani schon schreibt, immer vorsorglich ein paar leere Kopien (oder Kopievorlage) auf Halde lagern. Wird nicht das letzte mal sein, dass so was vorkommt.
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Wie [mention]pt ani[/mention] schon schreibt, immer vorsorglich ein paar leere Kopien (oder Kopievorlage) auf Halde lagern. Wird nicht das letzte mal sein, dass so was vorkommt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Wie @pt ani schon schreibt, immer vorsorglich ein paar leere Kopien (oder Kopievorlage) auf Halde lagern. Wird nicht das letzte mal sein, dass so was vorkommt.

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Shia
Vor 3 Monaten
Du kannst dir auch eine Excel Liste erstellen, dann hast du die immer auf dem Rechner und kannst sie jederzeit ausdrucken.
Wir haben viele große Rezepte und brauchen die regelmäßig.
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• Olga Walter
Du kannst dir auch eine Excel Liste erstellen, dann hast du die immer auf dem Rechner und kannst sie jederzeit ausdrucken. Wir haben viele große Rezepte und brauchen die regelmäßig.
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Shia schrieb:

Du kannst dir auch eine Excel Liste erstellen, dann hast du die immer auf dem Rechner und kannst sie jederzeit ausdrucken.
Wir haben viele große Rezepte und brauchen die regelmäßig.

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Ligamentum
Vor 3 Monaten
Wenn Du "F2400 PDF" googelst, bekommst Du zahlreiche Links, wo das Formular bzw. die Rückseite runterzuladen ist. Einmal speichern und immer parat.
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• Olga Walter
Wenn Du "F2400 PDF" googelst, bekommst Du zahlreiche Links, wo das Formular bzw. die Rückseite runterzuladen ist. Einmal speichern und immer parat.
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Ligamentum schrieb:

Wenn Du "F2400 PDF" googelst, bekommst Du zahlreiche Links, wo das Formular bzw. die Rückseite runterzuladen ist. Einmal speichern und immer parat.

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Olga Walter schrieb:

Hallo in die Runde)

Ich brauche etwas Nachhilfe zum Thema BG - Verordnungen. Ich bekomme solche Rezepte selten zur Abrechnung.
Nun habe ich eine VO vorliegend, wo die festgelegte Frequenz deutlich überschritten, vom Arzt aber nicht begründet wurde. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich die VO zurückschicken und eine Korrektur verlangen. Das erledige ich per Fax. Aber auf der Rückseite befinden sich zu wenig Zeilen für die Unterschriften. Es sind ja nur 10 Zeilen, ich brauche aber das Doppelte. Wie kann ich mir bitte helfen?
Dankeschön und einen schönen Tag noch euch allen)

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Inche
Vor 3 Monaten
Achtung ab 1.4 ändert sich bei der BG das Formular da kommt ein neuer Rahmenvertrag
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• JürgenK
Achtung ab 1.4 ändert sich bei der BG das Formular da kommt ein neuer Rahmenvertrag
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Ahn
Vor 3 Monaten
Hab im Internet nix gefunden über neue Formulare für BG, woher hast du die Info?
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Hab im Internet nix gefunden über neue Formulare für BG, woher hast du die Info?
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Ahn schrieb:

Hab im Internet nix gefunden über neue Formulare für BG, woher hast du die Info?

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@Ahn Berufsverbände 😉

Neuer BG-Rahmenvertrag ab dem 01.04. Seit Dezember 22 bekannt.
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[mention]Ahn[/mention] Berufsverbände 😉 Neuer BG-Rahmenvertrag ab dem 01.04. Seit Dezember 22 bekannt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Ahn Berufsverbände 😉

Neuer BG-Rahmenvertrag ab dem 01.04. Seit Dezember 22 bekannt.

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Ahn
Vor 3 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij bei physio Deutschland kommt man leider nur als Mitglied dran. Was ändert sich denn außer den Preisen?
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] bei physio Deutschland kommt man leider nur als Mitglied dran. Was ändert sich denn außer den Preisen?
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Ahn schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij bei physio Deutschland kommt man leider nur als Mitglied dran. Was ändert sich denn außer den Preisen?

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@Ahn Tja, dafür bin ich auch Mitglied in einem Berufsverband. 😬
Der Rest der Welt muss sich dann wohl gedulden bis die DGUV den Vertrag veröffentlicht. Und die brauchen nunmal länger. 😉
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[mention]Ahn[/mention] Tja, dafür bin ich auch Mitglied in einem Berufsverband. 😬 Der Rest der Welt muss sich dann wohl gedulden bis die DGUV den Vertrag veröffentlicht. Und die brauchen nunmal länger. 😉
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Ahn Tja, dafür bin ich auch Mitglied in einem Berufsverband. 😬
Der Rest der Welt muss sich dann wohl gedulden bis die DGUV den Vertrag veröffentlicht. Und die brauchen nunmal länger. 😉

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Ahn
Vor 3 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij jetzt machst du es aber spannend 🧐😁
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] jetzt machst du es aber spannend 🧐😁
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Ahn schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij jetzt machst du es aber spannend 🧐😁

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@Ahn Tja, wie schon aus deine Aussagen im Beitrag "Rückzahlung wg. Preisupdate" deutlich wurde: Man kann auch am falschen Ende sparen. 🤓
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[mention]Ahn[/mention] Tja, wie schon aus deine Aussagen im Beitrag "Rückzahlung wg. Preisupdate" deutlich wurde: Man kann auch am falschen Ende sparen. 🤓
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Ahn Tja, wie schon aus deine Aussagen im Beitrag "Rückzahlung wg. Preisupdate" deutlich wurde: Man kann auch am falschen Ende sparen. 🤓

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Inche schrieb:

Achtung ab 1.4 ändert sich bei der BG das Formular da kommt ein neuer Rahmenvertrag

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Olga Walter
Vor 3 Monaten
Danke für die Hilfe. Noch eine Frage dazu. Die BG hat ja eigene Begrifflichkeiten, mit denen ich nicht ganz klar komme. Der Patient hat 20 Behandlungen mit 5 Behandlungstagen pro Woche bekommen. Wenn ich die Aufschlüsselung richtig verstehe, dann hat Leistungsziffer 8101 aber nur 2 Regel - Zeitinterwalle = 2x wöchentlich? In diesem Fall muss ich den Arzt kontaktieren und um eine Korrektur/ medizinische Begründung bitten, da die Frequenz die festgelegte Anzahl an wöchentlichen Behandlungsterminen übersteigt oder? Ich blicke nicht durch...
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Danke für die Hilfe. Noch eine Frage dazu. Die BG hat ja eigene Begrifflichkeiten, mit denen ich nicht ganz klar komme. Der Patient hat 20 Behandlungen mit 5 Behandlungstagen pro Woche bekommen. Wenn ich die Aufschlüsselung richtig verstehe, dann hat Leistungsziffer 8101 aber nur 2 Regel - Zeitinterwalle = 2x wöchentlich? In diesem Fall muss ich den Arzt kontaktieren und um eine Korrektur/ medizinische Begründung bitten, da die Frequenz die festgelegte Anzahl an wöchentlichen Behandlungsterminen übersteigt oder? Ich blicke nicht durch...
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Sabine Rabbel
Vor 3 Monaten
Nee, Du bist gerade auf dem falschen Dampfer. Zwei Zeitintervalle heißt 2 x 10, also 20 Minuten pro Behandlung. Über die Anzahl pro Woche sagen die Zeitintervalle nix aus, die steht woanders.
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Nee, Du bist gerade auf dem falschen Dampfer. Zwei Zeitintervalle heißt 2 x 10, also 20 Minuten pro Behandlung. Über die Anzahl pro Woche sagen die Zeitintervalle nix aus, die steht woanders.
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Sabine Rabbel schrieb:

Nee, Du bist gerade auf dem falschen Dampfer. Zwei Zeitintervalle heißt 2 x 10, also 20 Minuten pro Behandlung. Über die Anzahl pro Woche sagen die Zeitintervalle nix aus, die steht woanders.

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Olga Walter
Vor 3 Monaten
Ach soooo ist das rum^^ Dann ergibt das Sinn. Der Patient ist jetzt bei uns täglich eingeplant (5 Behandlungstagen pro Woche), dann ist das doch richtig?
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• Ahn
Ach soooo ist das rum^^ Dann ergibt das Sinn. Der Patient ist jetzt bei uns täglich eingeplant (5 Behandlungstagen pro Woche), dann ist das doch richtig?
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Olga Walter schrieb:

Ach soooo ist das rum^^ Dann ergibt das Sinn. Der Patient ist jetzt bei uns täglich eingeplant (5 Behandlungstagen pro Woche), dann ist das doch richtig?

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pt ani
Vor 3 Monaten
@Olga Walter Genau, fünf Tage mit je 20 Minuten
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[mention]Olga Walter[/mention] Genau, fünf Tage mit je 20 Minuten
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pt ani schrieb:

@Olga Walter Genau, fünf Tage mit je 20 Minuten

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Olga Walter schrieb:

Danke für die Hilfe. Noch eine Frage dazu. Die BG hat ja eigene Begrifflichkeiten, mit denen ich nicht ganz klar komme. Der Patient hat 20 Behandlungen mit 5 Behandlungstagen pro Woche bekommen. Wenn ich die Aufschlüsselung richtig verstehe, dann hat Leistungsziffer 8101 aber nur 2 Regel - Zeitinterwalle = 2x wöchentlich? In diesem Fall muss ich den Arzt kontaktieren und um eine Korrektur/ medizinische Begründung bitten, da die Frequenz die festgelegte Anzahl an wöchentlichen Behandlungsterminen übersteigt oder? Ich blicke nicht durch...



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