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Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
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Das Schreiben ist vom 02.04.24. Danke für Eure Bemühungen.
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Google den Begriff einfach mal, z.B.
Mit Individualprävention die Gesundheit verbessern : DGUV forum 5/2022 : DGUV forum
Am Besten die Patientin wendet sich an ihr Sachbearbeiter bei der BG.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@HaJü Ist keine normale Leistung, die du als niedergelassener PT abrechnen kannst. Ich kenne das primär eigentlich nur bei Hauterkrankungen und wird meistens von der BG selbst oder von BG-Kliniken angeboten.
Google den Begriff einfach mal, z.B.
Mit Individualprävention die Gesundheit verbessern : DGUV forum 5/2022 : DGUV forum
Am Besten die Patientin wendet sich an ihr Sachbearbeiter bei der BG.
Das Schreiben ist "zur Vorlage in derPhysiotherapie" Erkrankung der Lendenwirbelsäule. "Die Vergütung erfolgt nach dem derzeitig gültigen Satz (unfallrelevante A-Position)". Hier 8101 KG. Um die Abrechnung mache ich mir weniger Sorgen. Mir ging es eher um einzuhaltene Fristen. Ich werde da mal mit der BG telefonieren. Trotzdem erst mal Danke.
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HaJü schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Das Schreiben ist "zur Vorlage in derPhysiotherapie" Erkrankung der Lendenwirbelsäule. "Die Vergütung erfolgt nach dem derzeitig gültigen Satz (unfallrelevante A-Position)". Hier 8101 KG. Um die Abrechnung mache ich mir weniger Sorgen. Mir ging es eher um einzuhaltene Fristen. Ich werde da mal mit der BG telefonieren. Trotzdem erst mal Danke.
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Problem beschreiben
HaJü schrieb:
Ich braue mal Eure Hilfe. Patientin kommt mit einer Verordung der BG über sekundäre Individualprävention. Das Schreiben kommt direkt von der BG. Die Verordung sieht völlig anders aus als die "normale" BG-Verordung. Im Schreiben ist ein Behandlungsschema vorgegeben. Meine Frage: Unterliegt diese Verordung auch den vertraglichen Vorgaben?
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