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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung BG Rezepte Behandlungsbeginn

Neues Thema
BG Rezepte Behandlungsbeginn
Es gibt 10 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
Vor 4 Monaten
Habt ihr schon die neuen Formulare vom Patienten in der Praxis vorliegen?

der Behandlungsbeginn ist ja jetzt auf 14 Tage geändert worden.

Wenn im Feld Behandlungsbeginn ab angekreuzt ist:
a) muss ich genau an diesem Tag anfangen
b) darf ich auf das Datum 14 Tage rechnen?
1

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Habt ihr schon die neuen Formulare vom Patienten in der Praxis vorliegen? der Behandlungsbeginn ist ja jetzt auf 14 Tage geändert worden. Wenn im Feld Behandlungsbeginn ab angekreuzt ist: a) muss ich genau an diesem Tag anfangen b) darf ich auf das Datum 14 Tage rechnen?
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Horatio72
Vor 4 Monaten
Häng mich da grad mal ran. Hab gestern ein "altes" BG Rezept bekommen. ADatum 22.5. Ungültig oder ist das abrechenbar?
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Häng mich da grad mal ran. Hab gestern ein "altes" BG Rezept bekommen. ADatum 22.5. Ungültig oder ist das abrechenbar?
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Horatio72 schrieb:

Häng mich da grad mal ran. Hab gestern ein "altes" BG Rezept bekommen. ADatum 22.5. Ungültig oder ist das abrechenbar?

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Sabine Rabbel
Vor 4 Monaten
@Horatio72
Ist okay, solange die Behandlung spätestens am 5.6. beginnt, also mach hinne.
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• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
• Horatio72
[mention]Horatio72[/mention] Ist okay, solange die Behandlung spätestens am 5.6. beginnt, also mach hinne.
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Sabine Rabbel schrieb:

@Horatio72
Ist okay, solange die Behandlung spätestens am 5.6. beginnt, also mach hinne.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Habt ihr schon die neuen Formulare vom Patienten in der Praxis vorliegen?

der Behandlungsbeginn ist ja jetzt auf 14 Tage geändert worden.

Wenn im Feld Behandlungsbeginn ab angekreuzt ist:
a) muss ich genau an diesem Tag anfangen
b) darf ich auf das Datum 14 Tage rechnen?

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Sabine Rabbel
Vor 4 Monaten
Lösung b) ist richtig, sofern nicht dringender Behandlungsbedarf vermerkt ist - dann wären's nur kümmerliche 7 Tage. Gilt aber nur, wenn die Datumsangabe in diesem Feld sinnvoll ist - wenn sie vor dem Ausstellungsdatum liegt, ist sie nicht sinnvoll und wird automatisch durch das Ausstellungsdatum ersetzt.
4

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• Lars van Ravenzwaaij
• Shia
• Jan Herrmann
• Ahn
Lösung b) ist richtig, sofern nicht dringender Behandlungsbedarf vermerkt ist - dann wären's nur kümmerliche 7 Tage. Gilt aber nur, wenn die Datumsangabe in diesem Feld sinnvoll ist - wenn sie vor dem Ausstellungsdatum liegt, ist sie nicht sinnvoll und wird automatisch durch das Ausstellungsdatum ersetzt.
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Sabine Rabbel schrieb:

Lösung b) ist richtig, sofern nicht dringender Behandlungsbedarf vermerkt ist - dann wären's nur kümmerliche 7 Tage. Gilt aber nur, wenn die Datumsangabe in diesem Feld sinnvoll ist - wenn sie vor dem Ausstellungsdatum liegt, ist sie nicht sinnvoll und wird automatisch durch das Ausstellungsdatum ersetzt.

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Angela Seifert
Vor 3 Monaten
Kurze Ergänzungsfrage:
Bei Durchsicht der Akten wurde eine BG-Verordnung vom Februar "wiederentdeckt"...
Verordnungsdatum und Behandlungsbeginn liegen allerdings 3 Wochen auseinander, da die vorherige Verordnung noch abgearbeitet wurde.
Nach den alten Verträgen ist dies mit Ergänzung "Vorläufer Verordnung noch in Arbeit" doch noch abrecchenbar, oder?
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Kurze Ergänzungsfrage: Bei Durchsicht der Akten wurde eine BG-Verordnung vom Februar "wiederentdeckt"... Verordnungsdatum und Behandlungsbeginn liegen allerdings 3 Wochen auseinander, da die vorherige Verordnung noch abgearbeitet wurde. Nach den alten Verträgen ist dies mit Ergänzung "Vorläufer Verordnung noch in Arbeit" doch noch abrecchenbar, oder?
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@Angela Seifert Ja
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[mention]Angela Seifert[/mention] Ja
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Angela Seifert Ja

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Ahn
Vor 3 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij da mit einer BG Verordnung innerhalb 14 Tagen begonnen werden muss, haben wir solche VOs immer an die Arztpraxis gefaxt, zum Ändern des Ausstellungsdatums.
wenn ich das jetzt lese, wäre das gar nicht nötig gewesen 🤔🤔??
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] da mit einer BG Verordnung innerhalb 14 Tagen begonnen werden muss, haben wir solche VOs immer an die Arztpraxis gefaxt, zum Ändern des Ausstellungsdatums. wenn ich das jetzt lese, wäre das gar nicht nötig gewesen 🤔🤔??
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Ahn schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij da mit einer BG Verordnung innerhalb 14 Tagen begonnen werden muss, haben wir solche VOs immer an die Arztpraxis gefaxt, zum Ändern des Ausstellungsdatums.
wenn ich das jetzt lese, wäre das gar nicht nötig gewesen 🤔🤔??

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@Ahn Im alten Vertrag gab es 2, sich widersprechenden, Angaben: In einem Absatz "innerhalb einer Woche". Im nächsten Absatz hieß es "unverzüglich". 14 Tage gab es nie. 😜 Aufgrund dieser Inkonsistenz gab es seit Jahren ein "Gentleman's Agreement" dahingehend, dass die Fristen gar nicht geprüft wurden. Bis - teilweise - 6 Wochen haben wir immer problemlos abrechnen können.
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[mention]Ahn[/mention] Im alten Vertrag gab es 2, sich widersprechenden, Angaben: In einem Absatz "innerhalb einer Woche". Im nächsten Absatz hieß es "unverzüglich". 14 Tage gab es nie. 😜 Aufgrund dieser Inkonsistenz gab es seit Jahren ein "Gentleman's Agreement" dahingehend, dass die Fristen gar nicht geprüft wurden. Bis - teilweise - 6 Wochen haben wir immer problemlos abrechnen können.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Ahn Im alten Vertrag gab es 2, sich widersprechenden, Angaben: In einem Absatz "innerhalb einer Woche". Im nächsten Absatz hieß es "unverzüglich". 14 Tage gab es nie. 😜 Aufgrund dieser Inkonsistenz gab es seit Jahren ein "Gentleman's Agreement" dahingehend, dass die Fristen gar nicht geprüft wurden. Bis - teilweise - 6 Wochen haben wir immer problemlos abrechnen können.

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Ahn
Vor 3 Monaten
14 Tage war die Sonderregelung während Corona, die dann auch weiter geführt wurde bis jetzt die neuen Regelungen kamen 😉.
Vom Gentlemans agreement höre ich zum ersten Mal 🤔
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14 Tage war die Sonderregelung während Corona, die dann auch weiter geführt wurde bis jetzt die neuen Regelungen kamen 😉. Vom Gentlemans agreement höre ich zum ersten Mal 🤔
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Ahn schrieb:

14 Tage war die Sonderregelung während Corona, die dann auch weiter geführt wurde bis jetzt die neuen Regelungen kamen 😉.
Vom Gentlemans agreement höre ich zum ersten Mal 🤔

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@Ahn
Ahn schrieb am 10.07.2023 09:25 Uhr:14 Tage war die Sonderregelung während Corona, die dann auch weiter geführt wurde bis jetzt die neuen Regelungen kamen 😉.
Vom Gentlemans agreement höre ich zum ersten Mal 🤔
Zu 1) Da haste recht. 🤣
Zu 2) Das wurde auch weder von den Verbände noch von der DGUV jemals offiziell verkündet.

Aber,... die DGUV hat ja bis heute einen großen Spielraum, wenn Regeln zugunsten ihrer Versicherten außer Kraft gesetzt, ausgedehnt oder geändert werden. Auch Einzelfall-Leistungen sind bei Bedarf immer möglich.
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[mention]Ahn[/mention] [zitat][b]Ahn schrieb am 10.07.2023 09:25 Uhr:[/b]14 Tage war die Sonderregelung während Corona, die dann auch weiter geführt wurde bis jetzt die neuen Regelungen kamen 😉. Vom Gentlemans agreement höre ich zum ersten Mal 🤔[/zitat]Zu 1) Da haste recht. 🤣 Zu 2) Das wurde auch weder von den Verbände noch von der DGUV jemals offiziell verkündet. Aber,... die DGUV hat ja bis heute einen großen Spielraum, wenn Regeln zugunsten ihrer Versicherten außer Kraft gesetzt, ausgedehnt oder geändert werden. Auch Einzelfall-Leistungen sind bei Bedarf immer möglich.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Ahn
Ahn schrieb am 10.07.2023 09:25 Uhr:14 Tage war die Sonderregelung während Corona, die dann auch weiter geführt wurde bis jetzt die neuen Regelungen kamen 😉.
Vom Gentlemans agreement höre ich zum ersten Mal 🤔
Zu 1) Da haste recht. 🤣
Zu 2) Das wurde auch weder von den Verbände noch von der DGUV jemals offiziell verkündet.

Aber,... die DGUV hat ja bis heute einen großen Spielraum, wenn Regeln zugunsten ihrer Versicherten außer Kraft gesetzt, ausgedehnt oder geändert werden. Auch Einzelfall-Leistungen sind bei Bedarf immer möglich.

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Angela Seifert schrieb:

Kurze Ergänzungsfrage:
Bei Durchsicht der Akten wurde eine BG-Verordnung vom Februar "wiederentdeckt"...
Verordnungsdatum und Behandlungsbeginn liegen allerdings 3 Wochen auseinander, da die vorherige Verordnung noch abgearbeitet wurde.
Nach den alten Verträgen ist dies mit Ergänzung "Vorläufer Verordnung noch in Arbeit" doch noch abrecchenbar, oder?



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