Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
ich habe gelesen das man eine BG-Verordnung max. 14 Tage unterbrechen darf aber was ist wenn es länger dauert (z.b. bei Krankheit)?
Der neue DGUV Rahmenvertrag gibt diesen Fall nicht an.
Hattet ihr schon mal so einen Fall.
Danke für Eure Antworten!
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Dann wird es abgerechnet und er bekommt eine neue VO ...
MfG
JürgenK ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Diesmal warst du schneller. 😂
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pat88 schrieb:
Hallo Kollegen und Kolleginnen,
ich habe gelesen das man eine BG-Verordnung max. 14 Tage unterbrechen darf aber was ist wenn es länger dauert (z.b. bei Krankheit)?
Der neue DGUV Rahmenvertrag gibt diesen Fall nicht an.
Hattet ihr schon mal so einen Fall.
Danke für Eure Antworten!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Die VO verliert seine Gültigkeit und ist abzurechnen. Der D-Arzt kann aber, soweit erforderlich, eine neue VO ausstellen.
Muss man den Abbruch dann auf der Verordnung dokumentieren?
Zählt man 14 Tage ab Tag der Ausstellung oder ab Folgetag?
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
nein, denn es gibt ja wie bei der GKV KEINE Spalte dafür...grins
MfG
JürgenK ;)
zu 2) Siehe Beispielberechnungen in der FAK. Demnach Ausstellungsdatum. Bei Unterbrechungen aber der Folgetag.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
zu 1) Ist nicht vorgeschrieben, also: nein
zu 2) Siehe Beispielberechnungen in der FAK. Demnach Ausstellungsdatum. Bei Unterbrechungen aber der Folgetag.
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pat88 schrieb:
Vielen Dank.....!!!
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Ahn schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij genau, in den FAK steht: 14 behandlungsfreie! Tage
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pat88 schrieb:
Verstehe, vielen Dank.
Muss man den Abbruch dann auf der Verordnung dokumentieren?
Zählt man 14 Tage ab Tag der Ausstellung oder ab Folgetag?
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