Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
Patient ist derzeit stationär in einer orthopädischen Rehaklinik und möchte zeitgleich ein BG Rezept ambulant durchführen. Leider konnte mir die Damen bei der BG keine Antwort auf meine Frage geben face_with_rolling_eyesthinking_faceob das möglich ist oder nicht?
Wisst ihr das?
LG
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anica085 schrieb:
Hallo Zusammen,
Patient ist derzeit stationär in einer orthopädischen Rehaklinik und möchte zeitgleich ein BG Rezept ambulant durchführen. Leider konnte mir die Damen bei der BG keine Antwort auf meine Frage geben face_with_rolling_eyesthinking_faceob das möglich ist oder nicht?
Wisst ihr das?
LG
Für mich ist es das Gleiche als wenn jemand im Krankenhaus stationär ist, und parallel zu mir in die Praxis kommen möchte. Das wird von der Kasse nicht bezahlt.
ich würde das Rezept nicht annehmen. Erst NACH der Reha.
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Für mich ist es das Gleiche als wenn jemand im Krankenhaus stationär ist, und parallel zu mir in die Praxis kommen möchte. Das wird von der Kasse nicht bezahlt.
ich würde das Rezept nicht annehmen. Erst NACH der Reha.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
massu schrieb am 08.11.2022 16:42 Uhr:Der Patient ist stationär und macht eine Reha. Der Träger ist die BG. und du sollst ihn jetzt parallel dazu behandeln.
Sehe ich genau so.
Für mich ist es das Gleiche als wenn jemand im Krankenhaus stationär ist, und parallel zu mir in die Praxis kommen möchte. Das wird von der Kasse nicht bezahlt.
ich würde das Rezept nicht annehmen. Erst NACH der Reha.
@anica085 Da dir ja der stationäre Aufenthalt bekannt ist, kannst du dich nicht mehr auf die Unwissenheit berufen - eine zeitgleiche Therapie ist also wie vorstehend bereits genannt nicht erlaubt.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Konkret wird dies im Rahmenvertrag in § 3 Abs. 12 eingeschränkt:
In der Zeit, in der sich Versicherte in vollstationärer Behandlung gemäß § 39 SGB V [Anmerkung: Krankenhausbehandlung] befinden, ist eine ambulante Leistungsabgabe zu Lasten der Krankenkasse nur möglich, wenn dem Leistungserbringer die vollstationäre Behandlung der oder des Versicherten unbekannt ist bzw. war. Am Aufnahme- und Entlassungstag ist die Leistungserbringung möglich.
@anica085 Da dir ja der stationäre Aufenthalt bekannt ist, kannst du dich nicht mehr auf die Unwissenheit berufen - eine zeitgleiche Therapie ist also wie vorstehend bereits genannt nicht erlaubt.
Gruß
Nora
Wobei mann einschränkend sagen sollte, dass eine Behandlung zu Lasten der BG nicht unter dem SGB V, sondern unter SGB VII fällt. Somit gilt der Hinweis im Rahmenvertrag ausschließlich für die GKV.
Der BG-Rahmenvertrag regelt diese Situation nicht ausdrücklich. Jedoch würde der Jurist dieses als in concludere auslegen, m.a.W., analog dem GKV-Rahmenvertrag.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Nora Weber
Wobei mann einschränkend sagen sollte, dass eine Behandlung zu Lasten der BG nicht unter dem SGB V, sondern unter SGB VII fällt. Somit gilt der Hinweis im Rahmenvertrag ausschließlich für die GKV.
Der BG-Rahmenvertrag regelt diese Situation nicht ausdrücklich. Jedoch würde der Jurist dieses als in concludere auslegen, m.a.W., analog dem GKV-Rahmenvertrag.
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Nora Weber schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Danke für den Hinweis auf die BG-Verordnung - hatte ich tatsächlich übersehen!
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massu schrieb:
Der Patient ist stationär und macht eine Reha. Der Träger ist die BG. und du sollst ihn jetzt parallel dazu behandeln.
Für mich ist es das Gleiche als wenn jemand im Krankenhaus stationär ist, und parallel zu mir in die Praxis kommen möchte. Das wird von der Kasse nicht bezahlt.
ich würde das Rezept nicht annehmen. Erst NACH der Reha.
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anica085 schrieb:
wir haben eine ambulante Physiopraxis neben einer Rehaeinrichtung. Die stationäre Reha macht er wegen einer OP, das BG Rezept ist auf Grund eines Arbeitsunfalls/einer anderen Diagnose
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@anica085
anica085 schrieb am 09.11.2022 13:08 Uhr:wir haben eine ambulante Physiopraxis neben einer Rehaeinrichtung. Die stationäre Reha macht er wegen einer OP, das BG Rezept ist auf Grund eines Arbeitsunfalls/einer anderen Diagnose Wer ist denn genau der Kostenträger der stationären Reha?
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anica085 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij nicht die BG
Wir haben hin und wieder vergleichbare Fälle mit einer benachbarten Kinderpsychiatrie, wo wir, bei v.a. orthopädischen Diagnosen, die Behandlung mit Sonderkostenzusage durch die Krankenkasse ambulant durchführen. Die Klinik regelt die Kostenübernahme für uns, sodass das Ganze recht unproblematisch ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
anica085 schrieb am 09.11.2022 14:26 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij nicht die BG Okay, dann haben wir es mit eine Sonderkonstellation zu tun. M. E., sollte es dann machbar sein, aber ich würde dich trotzdem empfehlen, dir eine schriftliche (!) Kostenzusage (und zwar von der Leistungsabteilung der BG, nicht von irgendeinen Sachbearbeiter) geben zu lassen.
Wir haben hin und wieder vergleichbare Fälle mit einer benachbarten Kinderpsychiatrie, wo wir, bei v.a. orthopädischen Diagnosen, die Behandlung mit Sonderkostenzusage durch die Krankenkasse ambulant durchführen. Die Klinik regelt die Kostenübernahme für uns, sodass das Ganze recht unproblematisch ist.
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Leni C. schrieb:
Ganz ehrlich : mir erschließt sich der Sinn nicht , einerseits eine stationäre Reha über die BG zu machen und noch zusätzlich ( wahrscheinlich nur abends ) ambulant in eine Praxis zu gehen .
ich habe aktuell folgenden Fall: Pat. seit letzter Woche in ambulanter REHA, hätte noch 3 KG-Termine vom BG Rezept offen, will diese nun hinten anhängen, d.h. währscheinlich Mitte Dezember, wenn die ambulante REHA vorbei ist. Kann ich das so machen, oder das BG Rezept mit weniger ausgeführten KG-Sitzungen abschließen. Hatte so einen Fall noch nie.
Danke für konstruktive Antworten.
Schönen Sonntag Abend noch, bevor der Ansturm von Patienten wieder beginntsweat
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ich habe aktuell folgenden Fall: Pat. seit letzter Woche in ambulanter REHA, hätte noch 3 KG-Termine vom BG Rezept offen, will diese nun hinten anhängen, d.h. währscheinlich Mitte Dezember, wenn die ambulante REHA vorbei ist. Kann ich das so machen, oder das BG Rezept mit weniger ausgeführten KG-Sitzungen abschließen. Hatte so einen Fall noch nie.
Danke für konstruktive Antworten.
Schönen Sonntag Abend noch, bevor der Ansturm von Patienten wieder beginntsweat
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
karin398 schrieb am 20.11.2022 18:38 Uhr:Liebe KollegenInnen,
BG kennt keine Unterbrechungsmöglichkeit, d. h., prinzipiell musst du abbrechen. Wenn du dir die Mühe machen möchtest, könntest du versuchen eine Sondergenehmigung durch die BG zu bekommen. Wir machen uns diese Mühe nicht; eine neue VO nach der Reha ist meistens einfacher.
ich habe aktuell folgenden Fall: Pat. seit letzter Woche in ambulanter REHA, hätte noch 3 KG-Termine vom BG Rezept offen, will diese nun hinten anhängen, d.h. währscheinlich Mitte Dezember, wenn die ambulante REHA vorbei ist. Kann ich das so machen, oder das BG Rezept mit weniger ausgeführten KG-Sitzungen abschließen. Hatte so einen Fall noch nie.
Danke für konstruktive Antworten.
Schönen Sonntag Abend noch, bevor der Ansturm von Patienten wieder beginntsweat
dann mach ich es lieber kurz und bündig und er soll sich dann ein neues BG-Rezept besorgen.
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karin398 schrieb:
Danke Lars,
dann mach ich es lieber kurz und bündig und er soll sich dann ein neues BG-Rezept besorgen.
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karin398 schrieb:
Liebe KollegenInnen,
ich habe aktuell folgenden Fall: Pat. seit letzter Woche in ambulanter REHA, hätte noch 3 KG-Termine vom BG Rezept offen, will diese nun hinten anhängen, d.h. währscheinlich Mitte Dezember, wenn die ambulante REHA vorbei ist. Kann ich das so machen, oder das BG Rezept mit weniger ausgeführten KG-Sitzungen abschließen. Hatte so einen Fall noch nie.
Danke für konstruktive Antworten.
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