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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
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• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
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Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Schippi schrieb:
Es geht um Sonderregelungen wie Beginn der Behandlung oder Unterbrechung während der Pandemie!wann du das Rezept zur Abrechnung einreichst ist egal !
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eike579 schrieb:
Danke!
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eike579 schrieb:
Bei BG-Rezepten ist die 14 tägige Frist bis zum Behandlungsbeginn pandemiebedingt bis zum 30.06.22 verlängert worden. Aber worauf bezieht sich der 30.06.22? Auf das Ausstellungsdatum des Rezeptes oder auf die Einreichung bei der BG? Unterliegt also ein Rezept, das beispielsweise am 01.05.22 ausgestellt wurde, dieser 14 tägigen Frist, wenn es jetzt zur Abrechnung eingereicht wird oder nicht?
LG
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JürgenK schrieb:
die BG hat nix mit der GKV zu tun du rechnest ab, wenn die VO abgearbeitet ist UNterbrechungen kennt die BG eigentlich auch nicht da sie wollen das der Versicherte so schnell wie möglich wieder arbeitet
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Casus schrieb:
okay-super. danke dir!
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massu schrieb:
@Casus und bitte halte die Frequenz strikt ein. Sonst gibt es Probleme mit der BG.
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Casus schrieb:
@massu aber unterschreiten darf ich sie ja, oder?
wenn „nur“ 2x drauf steht darfst du auch nur 2x wöchtl. machen
wenn „nur“ 1x drauf steht darfst du auch nur 1x machen
sonst ist das Rezept ungültig!
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massu schrieb:
@Casus Nur wenn die Frequenz 1 - 2 x drauf steht darfst du auch 1x wöchtl. machen
wenn „nur“ 2x drauf steht darfst du auch nur 2x wöchtl. machen
wenn „nur“ 1x drauf steht darfst du auch nur 1x machen
sonst ist das Rezept ungültig!
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Casus schrieb:
Wie lange darf ich denn eigentlich momentan ein BG Rezept behandeln? 3 Monate max. wie bei GKV-Rezepten?
LG
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