WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
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Jegliche Fachbereiche werden bei
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macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
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gilt die 7 Tage Frist ab dem Ausstellungsdatum egal was bei dem Behandlungsbeginn steht ? Wir haben nun öfter Verordnungen wo Ausstellungsdatum = Behandlungsbeginn ist.
das ist ja meistens nicht umsetzbar
liebe Grüße
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benediktp. schrieb:
Hey
gilt die 7 Tage Frist ab dem Ausstellungsdatum egal was bei dem Behandlungsbeginn steht ? Wir haben nun öfter Verordnungen wo Ausstellungsdatum = Behandlungsbeginn ist.
das ist ja meistens nicht umsetzbar
liebe Grüße
Wir nehmen hierzu bei problematischen Fragestellungen wahlweise mit dem Arzt (Faxänderung) oder telefonischen Kontakt mit den jeweiligen BGs auf und schaffen so Klärung. Interessant ist beispielsweise die Frage zum Formular, wenn das Datum im Feld Behandlungsbeginn erst in einigen Wochen ist (es ist kein Feld "spätestens am"), oder wie in deinem Fall, wenn dieser mit dem Ausstellungsdatum gleichgesetzt wurde.
Im derzeit gültigen Rahmenvertrag mit den Berufsgenossenschaften (aus 2007) findet man unter § 3 Abs. 2 Satz 3 folgende Regelung - wonach die Angabe tatsächlich zu beachten ist:
Übrigens müssen weiterhin BG-Verordnungen erst innerhalb von 14 Tagen begonnen werden - siehe Physio-News hier: https://www.physio.de/community/news/content/99/10842
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Die Frage nach dem Feld "Behandlungsbeginn" ist hier im Forum ein Dauerbrenner - die Suche hilft, dazu verschiedenste Deutungen zu finden... wink
Können die Vorgaben (Beginn der Behandlung, Zeitabstände, Dosierung und Dauer) vom Therapeuten nicht eingehalten werden, so sollte dieser unverzüglich weitere geeignete Therapeuten in der näheren Umgebung benennen und den Unfallverletzten/Berufserkrankten dorthin verweisen.
Wir nehmen hierzu bei problematischen Fragestellungen wahlweise mit dem Arzt (Faxänderung) oder telefonischen Kontakt mit den jeweiligen BGs auf und schaffen so Klärung. Interessant ist beispielsweise die Frage zum Formular, wenn das Datum im Feld Behandlungsbeginn erst in einigen Wochen ist (es ist kein Feld "spätestens am"), oder wie in deinem Fall, wenn dieser mit dem Ausstellungsdatum gleichgesetzt wurde.
Im derzeit gültigen Rahmenvertrag mit den Berufsgenossenschaften (aus 2007) findet man unter § 3 Abs. 2 Satz 3 folgende Regelung - wonach die Angabe tatsächlich zu beachten ist:
Übrigens müssen weiterhin BG-Verordnungen erst innerhalb von 14 Tagen begonnen werden - siehe Physio-News hier: https://www.physio.de/community/news/content/99/10842
Gruß
Nora
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