WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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bin ganz "frischer" FM und habe nun ein Rezept vom Kinderarzt erhalten. 10x KGG Kinder (kenne ich nicht) auf einer Heilmittelverordnung 13 nach Schulunfall (BG) bei Osteogenesis imperfecta.
Wie rechne ich das ab und was muß unter Umständen vom Kinderarzt abgeändert werden?
GLG und Danke, kiphy78
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kiphy78 schrieb:
Hallo, liebe Kollegen,
bin ganz "frischer" FM und habe nun ein Rezept vom Kinderarzt erhalten. 10x KGG Kinder (kenne ich nicht) auf einer Heilmittelverordnung 13 nach Schulunfall (BG) bei Osteogenesis imperfecta.
Wie rechne ich das ab und was muß unter Umständen vom Kinderarzt abgeändert werden?
GLG und Danke, kiphy78
Ich beschäftige mich aber noch nicht so lange mit der Abrechnung, könnte mich also irren. Aber ich bin mit zeimlich sicher, daß es ein großer, weißer Bogen sein muss.
Gruß eska
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eska schrieb:
:tired_face: Ich glaube, BG auf rosa geht schon mal nicht ...
Ich beschäftige mich aber noch nicht so lange mit der Abrechnung, könnte mich also irren. Aber ich bin mit zeimlich sicher, daß es ein großer, weißer Bogen sein muss.
Gruß eska
Des weiteren muss ich dir sagen, dass ein Kinderarzt weder befugt ist ein Arbeitsunfall zu behandeln noch hierfür Verordnungen auszustellen. Zumindest nicht zu Lasten der BG!!!
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BG hat klipp und klar gesagt, nur die BG-Vordrucke werden anerkannt.
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TheStonie schrieb:
sehe ich ähnlich...hatten hier mal einen Fall mit der BG und rosa rezept, erst nachdem ich die BG gebeten Habe, den entsprechenden Arzt zu Informieren, war er bereit, auf dem richtigen Vordruck das auszufüllen.
BG hat klipp und klar gesagt, nur die BG-Vordrucke werden anerkannt.
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Eva schrieb:
Was macht eigentlich ein Pat., der KGG benötigt?
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kiphy78 schrieb:
Vielen Dank für Eure Ratschläge. Setze mich mit BG und Kinderarzt auseinander.
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Hase C schrieb:
Ist in Absprache mit BG möglich oder halt EAP.
Dass lass ich aber meist die Patienten individuell mit dem Sachbearbeiter regeln.
Ansonsten nur auf weißen DIN A 4 Format vom "BG"-Arzt
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ali schrieb:
es gibt immer mal wieder Ausnahmen, wo die BGs artfremde Rezepte von "unbefugten" Ärzten akzeptieren.
Dass lass ich aber meist die Patienten individuell mit dem Sachbearbeiter regeln.
Ansonsten nur auf weißen DIN A 4 Format vom "BG"-Arzt
:tired_face:
Nun ja die EAP Zulassung wird auch jede 2. Praxis inne haben....
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don schrieb:
oder halt EAP.
:tired_face:
Nun ja die EAP Zulassung wird auch jede 2. Praxis inne haben....
Stimmt so nicht,da KGG nicht im Leistungskatalog der BGs enthaltebn ist(lt Auskunft bei drer BG)!Somit wird KGG nicht anerkannt und auch nicht erstattet:
Gruß Schippi
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Schippi schrieb:
Hey!
Stimmt so nicht,da KGG nicht im Leistungskatalog der BGs enthaltebn ist(lt Auskunft bei drer BG)!Somit wird KGG nicht anerkannt und auch nicht erstattet:
Gruß Schippi
> Hey!
> Stimmt so nicht,da KGG nicht im Leistungskatalog der BGs
> enthaltebn ist(lt Auskunft bei drer BG)!Somit wird KGG nicht
> anerkannt und auch nicht erstattet:
> Gruß Schippi
Bei KGG muss ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Wird in der Regel auch genehmigt.
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morpheus-06 schrieb:
Schippi schrieb:
> Hey!
> Stimmt so nicht,da KGG nicht im Leistungskatalog der BGs
> enthaltebn ist(lt Auskunft bei drer BG)!Somit wird KGG nicht
> anerkannt und auch nicht erstattet:
> Gruß Schippi
Bei KGG muss ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Wird in der Regel auch genehmigt.
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don schrieb:
Ja sollte geändert werden. Zum einen müssen BG Verordnungen auf den hierfür vorgesehenen verordnungsformularen ausgestellt werden, zum anderen sehen die HM seitens der BG keine KGG vor.
Des weiteren muss ich dir sagen, dass ein Kinderarzt weder befugt ist ein Arbeitsunfall zu behandeln noch hierfür Verordnungen auszustellen. Zumindest nicht zu Lasten der BG!!!
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Pixburghgirl schrieb:
Kommt Immer auf die BG und den Sachbearbeiter an,.. und den Fall...
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