Sie suchen? Wir auch!
Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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Hab mein erstes BG Rezept und würde es nun gern abrechnen. Wie gehe ich vor?
Rechne über DMRZ ab, aber komme nicht klar.
Muss auf dem Rezept selbst noch etwas vermerkt werden?
Reicht eine einfache Rechnung wie an privat Pat.?
Also Termine und Leistung und dann ab an die BG.
Wo finde ich die Adresse der BG Holz und Metall Mainz..
Danke :tired_face:
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Biene82 schrieb:
Hallo Ihr Lieben!
Hab mein erstes BG Rezept und würde es nun gern abrechnen. Wie gehe ich vor?
Rechne über DMRZ ab, aber komme nicht klar.
Muss auf dem Rezept selbst noch etwas vermerkt werden?
Reicht eine einfache Rechnung wie an privat Pat.?
Also Termine und Leistung und dann ab an die BG.
Wo finde ich die Adresse der BG Holz und Metall Mainz..
Danke :tired_face:
Ansonsten: RE direkt an die BG; Adresse steht im [kaputter Link]
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Stephen Ziegler schrieb:
Habe nie mit einem Abrechnungszentrum gearbeitet und weiß nicht wie und ob die BG Rezepte abrechnen.
Ansonsten: RE direkt an die BG; Adresse steht im [kaputter Link]
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Inche schrieb:
Hi ruf mal bei deinem Abrechunszentrum an die Rechnen das auch für dich ab und sagen Dir auch wie Du es ausfüllen musst so war es bei mir
das sind fragen die DU vor einer Selbstständigkeit beantwortet wissen solltest...
Nun ja. Also BG Rezepte quasi wie Privat abrechnen. Sprich die Adresse der BG raussuchen (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV) und Rechnung schicken.
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Also erst mal Vertrag lesen und bei Unklarheiten anrufen.
VG Udo
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Udo schrieb:
Das könnte aber problematisch werden. Früher jedenfalls hatten Abrechungszentren Alleinstellungsklauseln im Vertrag. Heisst, du bist verpflichtet im Vertragsumfang über sie abzurechnen. War bei mir damals mit der AZH so.
Also erst mal Vertrag lesen und bei Unklarheiten anrufen.
VG Udo
Ich für meinen Teil würde niemals einen Vertrag unterschreiben bei dem ich mich so geiseln lasse.... :point_up:
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don schrieb:
Das wäre ja noch schöner...!
Ich für meinen Teil würde niemals einen Vertrag unterschreiben bei dem ich mich so geiseln lasse.... :point_up:
Habe meine Praxis seit April und rechne über DMRZ ab - absolut problemlos
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die neue schrieb:
Die DMRZ hat keine "Alleinstellungsklausel". Man kann alles, nichts, nur einen Teil der Rezepte - also absolut nach Gutdünken, Lust und Laune über sie abrechnen. Es gibt keinen monatlichen Mindestumsatz, keine Mindestgebühr.
Habe meine Praxis seit April und rechne über DMRZ ab - absolut problemlos
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don schrieb:
Biene,
das sind fragen die DU vor einer Selbstständigkeit beantwortet wissen solltest...
Nun ja. Also BG Rezepte quasi wie Privat abrechnen. Sprich die Adresse der BG raussuchen (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV) und Rechnung schicken.
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die neue schrieb:
ruf mal bei der DMRZ an - die sind total nett und helfen umgehend weiter. Hatte auch mal eine Frage und die (korrekte) Antwort dauerte 10 Sekunden.
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PTP Gernold Peters schrieb:
Noch ganz Kurz:Maßnahme muß nicht rauf.
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PTP Gernold Peters schrieb:
Auf BG Rezept muß Datum und Maßnahme sowie Unterschrift vom Pat. rauf. Ansonsten Unterschrift vom Therapeuten sowie Unterschrift vom Praxisinhaber ,Stempel und die dazu gehörige IK NR. und sonstige Datumsangaben. Rest macht Abrechnungszentrum.
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Pixburghgirl schrieb:
Hab auch über DMRZ abgerechnet, BG Rezepte aber sooo
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