Du bist Physiotherapeut:in, liebst
Deine Arbeit und hast Lust auf eine
Neuorientierung oder bist bald mit
dem Staatsexamen fertig?
Dann bist Du hier genau richtig!
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Fellbach-Oeffingen ab sofort oder
später zwei bis drei
Physiotherapeutinnen oder
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit.
Die Praxis bietet:
- einen schönen Arbeitsplatz
- großzügige und
lichtdurchflutete Behandlungsräume
- e...
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Die 2 monatige Gültigkeit des BG´s Rezept, zählen die nach Rezept Datum, oder nach dem 1 Behandlungstermin?
Schnelle Antwort wäre super und Danke!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Matmo Als Suchhilfe: hier DGUV: Rehabilitation Vergütung der Leistungserbringer findest du alle Infos die du brauchst unter >Physiotherapeuten
Es geht also nicht um die Behandlungsdauer, das ist wie du gesagt hast bereits klar im Vertrag.
Andere bg-Ärzte verordnen immernoch 10x bei 2x Wo.
Läuft man als Praxis gefahr, dass es zu nichtzahlungen kommt, weil die Ärzte (evtl) falsch verordnet haben?
Hoffe es war verständlich ausgedrückt.
Ich wünsche dir ein schönes Wochenende
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MeFe89 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ----- ich glaube ich habe die Lösung selbst gefunden. ach Lars, ich komme mir echt doof vor, aber ich frage dich einfach: und zwar : unsere BG-Ärzte im Ort sagen neuerdings: sie dürfen nurnoch soviel Behandlungen verordnen, wie in 4 Wochen bei entsprechender therapiefrequenz abgearbeitet werden können. Also 8x bei 1-2 oder 2x. Wir haben dazu auch ein BG Schreiben im Internet gefunden, welches das auch so belegt.
Es geht also nicht um die Behandlungsdauer, das ist wie du gesagt hast bereits klar im Vertrag.
Andere bg-Ärzte verordnen immernoch 10x bei 2x Wo.
Läuft man als Praxis gefahr, dass es zu nichtzahlungen kommt, weil die Ärzte (evtl) falsch verordnet haben?
Hoffe es war verständlich ausgedrückt.
Ich wünsche dir ein schönes Wochenende
Eine Empfehlung ist kein Verbot oder? Damit wäre das mit dem Nichtbezahlen vom Tisch
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MeFe89 schrieb:
Eine Empfehlung ist kein Verbot oder? Damit wäre das mit dem Nichtbezahlen vom Tisch
Für uns ist das ohne Bedeutung, aber auch das hast du schon gefunden. M. a. W., wenn ein BG-Arzt mehr als für 4 Wochen verschreibt und du das fristgerecht abarbeiten kannst, ist das i. O. und wird auch anstandslos bezahlt.
Ob das für die BG-Ärzte irgendwelche Konsequenzen hat entzieht sich meine Kenntnisse.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MeFe89 Tatsächlich sollen(!) BG-Ärzte nur für den Zeitraum von 4 Wochen verordnen. Das Schreiben dazu hast du ja schon gefunden. Und das ist tatsächlich schon seit viele Jahren so.
Für uns ist das ohne Bedeutung, aber auch das hast du schon gefunden. M. a. W., wenn ein BG-Arzt mehr als für 4 Wochen verschreibt und du das fristgerecht abarbeiten kannst, ist das i. O. und wird auch anstandslos bezahlt.
Ob das für die BG-Ärzte irgendwelche Konsequenzen hat entzieht sich meine Kenntnisse.
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MeFe89 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Danke für deinen Input
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Matmo schrieb:
sorry habe echt nach Antwort gesucht, aber........
Die 2 monatige Gültigkeit des BG´s Rezept, zählen die nach Rezept Datum, oder nach dem 1 Behandlungstermin?
Schnelle Antwort wäre super und Danke!
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Matmo schrieb:
Viele Dank!!!!
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Sabine Rabbel schrieb:
zählt ab dem Datum in Feld 8; wenn da keins steht, ab Ausstellungsdatum
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